Juli 2022

220713

ENERGIE-CHRONIK


Gebäudeförderung dient künftig hauptsächlich der Sanierung

Die Bundesregierung hat die Richtlinien zur Förderung effizienter Wohngebäude in wichtigen Punkten geändert. Dabei wird der absolute Schwerpunkt der Förderung auf die energetische Sanierung des Gebäudebestands verlagert: Von den rund 14 Milliarden Euro, die von 2023 bis 2025 jährlich zur Verfügung stehen, sind nur etwa eine Milliarde für Neubauten vorgesehen. Obwohl insgesamt weniger Fördermittel als früher zur Verfügung stehen, werden so die Mittel für die Sanierung von Bestandsgebäuden um die Hälfte steigen.

Dagegen wurden allein im ersten Halbjahr 2022 von der staatlichen Förderbank KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 15,7 Milliarden Euro vergeben – allerdings nicht unbedingt sinnvoll, wie die Antragsflut für den längst etablierten Effizienzhaus-Standard EH-55 zeigte, die eine Erblast der vorherigen Bundesregierung war und ein Loch von 5,4 Milliarden riss, bevor die neue Regierung am 24. Januar die Notbremse zog (220106). Eine recht fragwürdige Veranstaltung war auch die Wiederaufnahme der Förderung energieffizienter Gebäude für den höheren EH40-Standard am 20. April, bei der die zur Verfügung stehende Milliarde binnen drei Stunden von der Antragsflut aufgezehrt war (220411).

Zuständigkeiten von KfW und BAFA werden übersichtlicher

Auch künftig bleiben KfW und BAFA die Ansprechpartner. Die Zuständigkeiten werden jedoch vereinfacht und klarer strukturiert: Das BAFA verantwortet die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen der Sanierung, während die KfW nur noch die Kredite für Gesamtsanierungsmaßnahmen vergibt und keine Einzelsanierungsmaßnahmen mehr fördert.

Die vom 21. Juli datierte Änderungsbekanntmachung wurde am 27. Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht (siehe PDF). Damit greifen ab dem 28. Juli die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der KfW. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie den Fenstertausch, gelten ab dem 15. August 2022 die neuen Förderbedingungen für die Antragstellung beim BAFA. Die Neubauförderung soll in einem späteren Schritt vom Bundesbauministerium in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet werden.

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