Juni 2020

200604

ENERGIE-CHRONIK


Bundestag verabschiedet "Gebäudeenergiegesetz"

Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition beschloss der Bundestag am 18. Juni den Gesetzentwurf "zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude". Durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden zwei Regelwerke zusammengeführt, die bisher für die energetischen Anforderungen an Gebäude gelten: Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Zugleich wird die seit 2010 geltende EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt, die in Artikel 9 vorschreibt, dass ab 2021 alle neuen Gebäude als "Niedrigstenergiegebäude" ausgeführt werden. Bei behördlich genutzten Gebäuden muss dies schon seit 2019 der Fall sein (100611). Die EU-Anforderungen an "Niedrigstenergiegebäude" sind allerdings nicht so ambitioniert, wie die Bezeichnung vermuten lassen könnte. Die energetischen Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten werden durch das Gesetz auch nicht erhöht.

"Große Chance für mehr Klimaschutz verpasst"

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz werde "nach jahrelanger Diskussion nun eine große Chance für mehr Klimaschutz verpasst", hieß es in einer Stellungnahme des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv). "Das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 wird damit deutlich schwieriger zu erreichen sein. Im Neubaubereich wird der KfW-Effizienzhaus-Standard von 75 festgeschrieben, anstatt jetzt den ambitionierteren KfW-55-Standard als neue Grundlage zu verankern." Zu begrüßen sei, dass bei wesentlichen Renovierungen eine unentgeltliche Energieberatung durch einen qualifizierten Energieberater erfolgen müsse. Es fehle allerdings der Verweis auf die notwendige Unabhängigkeit des Beraters. Die Förderung der energetischen Sanierung – insbesondere die steuerliche Absetzbarkeit – müsse noch deutlich aufgestockt werden.

Sehr zufrieden mit der Neuregelung zeigte sich dagegen der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU). "Was lange währt, wird endlich gut", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Das Gesetz räume kommunalen Unternehmen neue Möglichkeiten bei der Wärmewende ein. So schaffe es erstmalig die Grundlage, um Anforderungen an eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung in Form von "Quartierslösungen" zu erfüllen, anstatt von sämtlichen Gebäuden deren penible Einhaltung zu verlangen.

 

Links (intern)