August 2023

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ENERGIE-CHRONIK




Bereits im Dezember 2021 kam es zu einem ersten Gaspreisschub, der den langjärigen Großhandelspreis für Strom gut verdreifachte und die Megawattstunde im Monatsmittel auf 121 Euro verteuerte. Der absolute Höhepunkt war dann der Wahnsinnspreis von 465 Euro im August 2022. Alle diese Zufallsgewinne wurden von der ab Dezember 2022 geltenden und überaus moderat bemessenen Gewinnabschöpfung erst gar nicht erfasst.

Nur ein "Klacks" der Übergewinne bei der Stromerzeugung wurde tatsächlich abgeschöpft

Die zum 1. Dezember 2022 eingeführte und am 30. Juni ausgelaufene Abschöpfung von Zufallsgewinnen bei der Stromerzeugung hat insgesamt nur 417 Millionen Euro erbracht. Dies gab das Bundeswirtschaftsministerium am 18. August bekannt. Genauere Angaben zum zeitlichen Verlauf des insgesamt mehr als mageren Ergebnisses machte das Ministerium nicht. Im wesentlichen dürfte es sich aber um die im Dezember erzielten Einnahmen handeln, als der Großhandelspreis im monatlichen Durchschnitt 252 Euro pro Megawattstunde betrug (siehe Grafik). Ab Januar 2023 begannen dann die Großhandelspreise wieder unter jene Schwelle zu sinken, die für die Abschöpfung als relevant erachtet wurde. Da die Strompreisbremse den Bund bisher neun Milliarden Euro gekostet habe, seien diese 417 Millionen "natürlich ein Klacks", erklärte dazu der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, gegenüber dem ARD-Fernsehen.

Mit den Erlösen aus der Gewinnabschöpfung sollte die Strompreisbremse finanziert werden, die als staatliche Hilfsmaßnahme erforderlich wurde, um den aus dem Ruder gelaufenen Preisbildungsmechanismus an der Börse nicht korrigieren zu müssen (siehe Hintergrund, Januar 2023). Durch eine völlig unverhältnismäßig gewordene Bindung an den explodierenden Gaspreis erzeugte dieser Mechanismus plötzlich extrem überteuerte Großhandelspreise. Als Folge wurden die Verbraucher mit unerträglich hohen Strompreisen belastet, während die Stromerzeuger viele Milliarden an Zufallsgewinnen machten, soweit sie nicht auf Gas als Brennstoff angewiesen waren. Weder die EU-Kommission noch die einflußreichsten Regierungen trauten sich, an diesen fatal gewordenen Börsenmechanismus zu rühren. Ersatzweise wurden deshalb auf europäischer wie auf nationaler Ebene Maßnahmen zur Gewinnabschöpfung beschlossen, die aber eher Alibi-Charakter hatten und allenfalls einen kleinen Teil der Zufallsgewinne in die Staatskassen lenkten, um sie zur Suventionierung der Strompreise zu verwenden.

 

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