Januar 2012

Hintergrund

ENERGIE-CHRONIK


Viele, viele bunte Smarties: "Smart Grid" und "Smart Market"

(zu 120110)

Falls es einmal zur Neuerfindung des Rades kommen sollte, wird diese Großtat vermutlich als "Smart Wheel" gefeiert werden. Ähnliches passiert zur Zeit bei der Netzregeltechnik, die auch keine Erfindung dieses Jahrhunderts ist, aber nun unter dem Schlagwort "Smart Grid" Furore macht. - Gerade so, als ob es eine intelligente Netzsteuerung bisher nicht gegeben hätte. Und als ob sich durch die Um- und Aufrüstung der bestehenden Netze zu "Smart Grids" alle Probleme lösen ließen, die sich aus der 1998 eingeleiteten "Liberalisierung" der Stromwirtschaft sowie einer prinzipiell notwendigen, aber äußerst ungeschickt angepackten "Energiewende" ergeben.

Die Bundesnetzagentur hat in ihrem jetzt vorgelegten Eckpunktepapier "Smart Grid und Smart Market" beiläufig festgestellt, daß die Übertragungsnetze praktisch schon "Smart Grids" sind (120110). Es besteht also gar kein Anlaß, sich Wunderdinge von einer irgendwie revolutionären Technik zu erhoffen. Es geht allenfalls darum, ein bereits vorhandenes Instrumentarium neuen Erfordernissen anzupassen und auch auf Bereiche anzuwenden, in denen das bisher nicht für notwendig gehalten wurde. Konkret geht es hauptsächlich darum, die Verteilnetze ebenfalls so "intelligent" zu machen, daß sie nicht nur in einer Richtung funktionieren, sondern auch den Anforderungen einer vermehrten Einspeisung aus Photovoltaik oder anderen erneuerbaren Energien auf den unteren Spannungsebenen gewachsen sind. Dasselbe gilt für die dezentralisierte Stromerzeugung mittels kleiner Blockheizkraftwerke im häuslichen Keller (111108), sobald sie für den Netzbetrieb relevant werden sollte.

Das "Smart Grid" ist also gar nichts Neues, wie meistens, wenn etwas mit angloamerikanischem Vokabular aufgeputzt wird, was im Grunde ein alter Hut ist. Es handelt sich schlicht um den Stand der Technik bei der Netzsteuerung. Diese hat sich zwar im Laufe der Zeiten geändert, ist aber letzten Endes so alt wie die Stromversorgung. Schon zu Urgroßvaters Zeiten gab es eine intelligente Netztechnik. Schon damals mußten die Stromversorger ständig Spannung, Stromstärke, Kosinuswinkel oder irgendwelche Schalterstellungen im Auge behalten, um korrigierend eingreifen zu können, damit das Netz nicht kollabierte.

Auf dem neuesten Stand war die Netztechnik schon immer

Später wurde das alles noch verfeinert. Die Stromversorger bauten entlang der Hochspannungstrassen ein eigenes Telefonnetz auf, das auch der Fernübertragung von Daten diente. Mit dieser "Fernwirktechnik" konnten nicht nur aktuelle Betriebsdaten aus allen Teilen des Netzes übermittelt, sondern auch weit entfernte Schalter im Umspannwerk von der Netzleitstelle aus betätigt werden. Letzter Schrei der Technik war vor achtzig Jahren die Trägerfrequenz-Technik, mit der die Stromleitungen selber zur Nachrichtenübermittellung genutzt werden konnten. Nach dem Krieg bauten die Verbundunternehmen zusätzlich ein Richtfunk-Netz auf, um das Fernsprech- und Datenaufkommen im Netz besser bewältigen zu können. Die Verteilerunternehmen perfektionierten die "Rundsteuerung", mit der etwa die Straßenlampen ein- und ausgeschaltet oder Zähler auf Nachttarif umgestellt wurden. In den neunziger Jahren begann man damit, die "Luftkabel" an den Hochspannungsleitungen durch Lichtwellenleiter zu ersetzen, um noch mehr Kapazität für alle Arten der Informationsübertragung zu haben (1).

Beim Betrieb des Stromnetzes existierte so schon lange, was in anderen Technikbereichen als "Rückkopplung" bezeichnet und von der Kybernetik als grundlegendes Regelungsprinzip entdeckt wurde. Allerdings war meistens der Mensch noch nötig, um die Rückkopplung auszulösen. Eine Ausnahme bildete die Regelungstechnik in den Kraftwerken, wo man schon relativ früh die Dampfzufuhr zur Turbine so mit dem Frequenzmesser koppelte, daß auch bei wechselnder Netzbelastung die Einhaltung der Frequenz gewährleistet war.

In neuester Zeit hat die Netzregeltechnik auch von der allgegenwärtigen Computerisierung profitiert. So verschwanden aus den Netzwarten die riesigen Schautafeln, die das Netz mit seinen Betriebszuständen in elektromechanischer Relais-Technik nachbildeten. Zumindest traten sie nun in den Hintergrund gegenüber den Computer-Bildschirmen, an denen die eigentliche Arbeit des Personals stattfindet. Die Aufzeichnung von Spannungs-, Frequenz- oder Lastkurven mittels Tintenschreibern wurde ebenfalls obsolet. Die elektronischen Rechner können eben alles besser, was früher aufwendige Mechanik und menschliches Kalkül erforderte. Die neoliberalen Wirtschaftsideologen, die Ende der neunziger Jahre die sogenannte Liberalisierung des Strommarktes durchsetzten, hatten deshalb eigentlich mehr Glück als Verstand, denn ohne den gleichzeitigen Siegeszug der elektronischen Datenverarbeitung hätte man das dadurch ausgelöste Tohuwabohu weder kaufmännisch noch technisch in den Griff bekommen.

Trotzdem wird nun plötzlich der Ruf nach "Smart Grids" laut, als ob die Netztechnik neu erfunden werden müßte und als ob das bestehende Netz irgendwie mehr der Steinzeit als dem 21. Jahrhundert verhaftet wäre. Und wie bei den "Smart Metern", die man den Endverbrauchern anstelle der alten Ferraris-Zähler aufzwingen möchte, wird so getan, als ob eine etwas andere Technik wahre Wunderdinge vollbringen könnte. Gerade so, als ob die Technik daran schuld sei, daß sich die Energiepolitiker in eine ausweglose Zwickmühle manövriert haben, indem sie erst das bewährte System der integrierten Stromversorgung zerschlugen und dann auch noch die "Energiewende" draufsattelten.

Schon zu Beginn der Liberalisierung wußte man, daß diese das Netz strapazieren würde

Es war von Anfang an klar, daß die Liberalisierung des Strommarktes einen vermehrten Aufwand erfordern würde, auch und gerade bei der Netzregeltechnik. Von "Smart Grids" war zwar noch keine Rede. Sinngemäß meinte aber die "Deutsche Verbundgesellschaft" (DVG) dasselbe, wenn sie in einer 1999 erschienenen Schrift feststellte:

"Die Öffnung der Netz für weitere Anbieter bzw. zur Durchleitung von Strom stellt die Netzbetreiber vor neue Anforderungen. Die Bezugs- und Lieferverträge werden wesentlich komplexer. Um sie richtig erfassen und verrechnen zu können, ist ein Ausbau der Daten- und Kommunikationstechnik, insbesondere eine Verstärkung der Kommunikationsschnittstellen, zwischen den unterschiedlichen Netzbetreibern erforderlich."

Speziell zur Netztechnik hieß es da:

"In den deregulierten Systemen spielt die Netzleittechnik eine übergeordnete Rolle, da sie neben der Netzführung unter erschwerten technischen Bedingungen auch Aufgaben des Energiehandels und des Vertragsmanagements übernehmen muß. Die Netzbetreiber müssen zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Netz entsprechende Maßnahmen (Blindleistungskompensation, Lastflußregelung, Messung und Verrechnung der Übergangsleistungen, leittechnische Aufgaben, Einsatz neuer Technologien an Problemstellen) bereitstellen."

Das ist nun dreizehn Jahre her. Die DVG, die damals diese Schrift zu ihrem fünfzigjährigen Bestehen herausgab (2), ist längst von der Bildfläche verschwunden (010609). Zur Frühgeschichte des liberalisierten Strommarktes gehört inzwischen auch der Verband der Netzbetreiber (VDN), in dem sie aufging (061214). Die zitierten Feststellungen sind aber nach wie vor gültig. Sie belegen vor allem, daß "Smart Grids" nicht ein plötzlich neu auftauchender Hoffnungsschimmer am technischen Horizont sind. Sie sind vielmehr eine durch die Deregulierung der Stromwirtschaft zwangsläufig erforderlich werdende Perfektionierung der Netzsteuerung mit den vorhandenen technischen Mitteln, die aber viel Aufwand und Kosten verursacht und deshalb seit mindestens dreizehn Jahren vernachlässigt wurde. Denn die Deregulierung beseitigte mit den integrierten Energieversorgern zugleich die frühere Gesamtverantwortung für Netz, Erzeugung und Vertrieb.

Strom ist keine Ware wie andere – und das Stromnetz das schwierigste aller "natürlichen Monopole"

Und nun kommt zu allem Überfluß noch die "Energiewende" dazu. Konkreter gesagt: Die Umstellung der Stromversorgung von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Quellen bei gleichzeitigem Ausstieg aus der Kernenergie. Schon dieses Vorhaben erfordert enorme Anstrengungen und eine "intelligente" Netztechnik. Seine Verwirklichung kollidiert aber immer mehr mit den Maximen des liberalisierten Strommarktes, wonach lediglich das "natürliche Monopol" des Netzes staatlicher Lenkung unterliegen darf, während bei Erzeugung und Vertrieb grundsätzlich der Wettbewerb regiert. Dieser Konflikt verschärft die mit der Liberalisierung verbundenen Netzprobleme noch. Im alten System der integrierten Stromversorgung wäre die "Energiewende" jedenfalls leichter durchzuführen gewesen.

Das soll nicht heißen, daß es in jedem Falle unmöglich oder sinnlos wäre, "natürliche Monopole" zu regulieren, um dadurch in verbundenen Bereichen Wettbewerb zu ermöglichen. Zum Beispiel kann die Deregulierung von Telekommunikation und Post – zunächst das einzige Tätigkeitsgebiet der späteren Bundesnetzagentur – durchaus als gelungen gelten. Wer sich noch daran erinnert, wie das Telefon und andere Postdienste einst von der Aura staatlicher Hoheitsverwaltung umgeben waren und was Ferngespräche damals kosteten, wird sich die alten Zeiten nicht zurückwünschen. Allerdings hat sich das hundertjährige natürliche Monopol des Telefonnetzes just in dem Moment verflüchtigt, als man sich anschickte, es aufzubrechen. Möglich machte das die Entwicklung des Mobilfunks, den es zwar auch schon länger gab, der aber bis dahin eine äußerst exklusive Angelegenheit war. Inzwischen konkurrieren etliche Mobilfunknetze um die Gunst von jedermann, und immer häufiger wird von den Kunden sogar auf den Festnetzanschluß verzichtet. Es war also weniger die Deregulierung als die technische Entwicklung, die hier das einstige Postmonopol untergrub und beseitigte.

Problematischer wird es schon bei einem anderen "natürlichen Monopol", das man ebenfalls neutralisieren will, nämlich dem Schienennetz der früheren Bundesbahn. Die Gleise können innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts nur von einem Zug befahren werden. Schon deshalb ist deren gleichberechtigte Nutzung eine Illusion, wenn man nicht dazu übergehen will, die günstigsten Strecken und Fahrplanzeiten in einem Auktionsverfahren zu versteigern, was nur neue Probleme aufwerfen würde. Die Trennung von Schiene und Zugbetrieb ist schon kompliziert genug. Wenn das vorläufig zu klappen scheint, liegt es hauptsächlich daran, daß die neuen Konkurrenten im Güter- und Personenverkehr noch keine große Rolle spielen und häufig nur Lücken ausfüllen, die durch den Rückzug der Deutschen Bahn entstanden sind. Im liberalisierungswütigen England ging die 1993 begonnene Privatisierung jedenfalls gründlich schief: Die Bahn wurde teuerer, das Netz verlotterte, Pannen und Unfälle wurden häufiger. Es dauerte keine zehn Jahre, bis die Netzgesellschaft bankrott war und der Staat wieder ran durfte, um die Trümmer zu beseitigen und den Bahnbetrieb weiterhin zu ermöglichen.

Im Vergleich mit dem Schienennetz der Bahn ist das Netz der Stromversorgung aber noch viel komplizierter. Wenn auf Gleisen keine Züge fahren, passiert überhaupt nichts, wenn man mal davon absieht, daß die Schienen bei längerer Nichtbenutzung Rost ansetzen. Das Gegenteil, nämlich eine Überlastung der Gleisabschnitte, wird durch Signalabstände verhindert. Ein Stromnetz, auf dem kein "Verkehr" in Gestalt von Stromflüssen herrscht, bricht dagegen zusammen, weil zumindest die Blindstromleistung bereitgestellt werden muß. Dasselbe passiert bei Überlastung oder wenn es nicht gelingt, das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch in jeder Sekunde aufrechtzuerhalten. Es ist deshalb ein Unding, sich das Stromnetz als separates Gebilde aus Leitungen, Transformatoren, Schaltern und sonstigem technischen Zubehör vorzustellen, das man nach Belieben für den Transport von Strom benutzen kann. Diese falsche Sichtweise lag jedoch der Liberalisierung des Strommarktes zugrunde, die größtenteils von fachfremden Wirtschaftsideologen betrieben und durchgesetzt wurde. Sie wäre auch schon längst gescheitert, wenn nicht mit enormen Aufwand versucht worden wäre, die banausenhafte Vorstellung von einer "europäischen Kupferplatte" den Realitäten anzupassen. Vor allem der Regulierungsaufwand hat einen Umfang angenommen, der alles in den Schatten stellt, was früher zur staatlichen Beaufsichtigung der Branche und behördlichen Genehmigung der Tarife erforderlich war. Und billiger wurde der Strom auch nicht. Im Gegenteil: Allein von 2005 bis 2010 ist in den 27 EU-Staaten der Durchschnittspreis für Haushaltskunden von 10,13 auf 12,23 Cent pro Kilowattstunde gestiegen – wohlgemerkt ohne alle staatlich auferlegten Steuern und Abgaben einschließlich der Erneuerbaren-Förderung, die den Strompreis nochmals ungefähr verdoppeln und gern als Alibi für angeblich nur mäßig gestiegene Erzeugerpreise bemüht werden. Bei der Industrie ist die Entwicklung ähnlich. (110204)

"Smart Market" – ein kunterbuntes Instrumentarium zur Lösung eines unlösbaren Konflikts

Man kann die Sache natürlich auch andersherum betrachten: "Rettet den Strommarkt!" war unlängst ein ganzseitiger Artikel in der FAZ (20.1.) überschrieben, in dem sich ein Vertreter des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) für den Vorrang des Marktes gegenüber der "Energiewende" einsetzte. Der Artikel war insofern ziemlich schönfärberisch, als er im bisherigen Verlauf der Liberalisierung unbedingt eine Erfolgsgeschichte sehen wollte. Den Grundkonflikt hat er aber richtig erkannt: "Ausgerechnet die deutsche 'Energiewende' stellt den Strommarkt grundlegend in Frage. Immer mehr staatliche Intervention und immer weniger Wettbewerb, immer mehr Subventionen und immer weniger freie Preisbildung sind die Trends der vergangenen Monate. Wenn es tatsächlich zu einer Energiewende und einem Marktanteil von 80 Prozent und mehr für die erneuerbaren Energien kommen soll, muß sich die Politik umstellen, wenn es weiterhin so etwas wie einen Markt für Strom geben soll."

Von ähnlichen Überlegungen läßt sich die Bundesnetzagentur leiten, wenn sie in ihrem Eckpunktepapier zusätzlich zum etablierten und überstrapazierten Begriff "Smart Grid" den bisher unüblichen oder zumindest in einem anderen Sinne verwendeten Begriff "Smart Market" einführt und ersterem überordnet. Im wesentlichen geht es dabei um den Versuch, den oben beklagten Grundkonflikt zu lösen oder doch wenigstens halbwegs in den Griff zu bekommen. Es geht um die Entwicklung eines Instrumentariums zur "Marktintegration" der erneuerbaren Energien, wie man neuerdings so schön sagt. Beispielsweise war es "Smart Market", als man das bisherige EEG-Ausgleichsverfahren abschaffte und den Verkauf des EEG-Stroms über die Börse zur Pflicht machte (091201). Zum selben Instrumentarium gehört die "Marktprämie", die eine risikolose Direktvermarktung von EEG-Strom plus großzügig bemessener "Managementprämie" gewährt (110603). Andere Neuerungen dieser Art sind das "Grünstromprivileg" (110101) oder die Förderung des Eigenverbrauchs aus PV-Anlagen (100501). Im Kraftwerksbereich gehört zum "Smart Market" die geplante Schaffung eines "Kapazitätsmarktes", um den Bau von gasbefeuerten Spitzenlastkraftwerken zu stimulieren, deren Vorhaltung sich sonst wegen der zunehmenden Einspeisung aus erneuerbaren Energiequellen nicht mehr lohnen würde (111104). Auf der Verbraucherseite soll die Netzregelung durch "Abschaltprämien" erleichtert werden (120109). Noch weitergehende Pläne sehen die Abschaffung der bisherigen EEG-Förderung vor und deren Ersetzung durch eine Quotenregelung, die Erzeuger verpflichtet, einen bestimmten Anteil ihrer Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen zu bestreiten. Marktradikale Ultras wollen sogar auf jede Förderung der Erneuerbaren verzichten und allein auf das angeblich genauso wirksame Instrument des Handels mit Emissionszertifikaten setzen.

In den Bereich "Smart Market" würde sicher auch der Vorschlag der Monopolkommission gehören, Netzengpässe nicht allein durch den Bau neuer Hochspannungsleitungen beseitigen zu wollen, sondern durch die Schaffung von mindestens zwei Preiszonen in Deutschland die Investitionsentscheidungen für die Kraftwerksansiedlung zu beeinflussen und so das Netz zu entlasten (110907). Die Bundesnetzagentur hat diesen Vorschlag, der ursprünglich aus dem Kreis der Regulatoren stammte, ziemlich barsch zurückgewiesen (111011). Er war aber gar nicht so dumm – zumindest nicht so dumm wie andere Vorschläge der Monopolkommission, die etwa auch die Wasserversorgung privatisieren und dem "Wettbewerb" ausliefern möchte (100712).

Wie man sieht, ist "Smart Market" ein kunterbuntes Instrumentarium, das die Stromlandschaft nicht gerade übersichtlicher macht, ständigen Veränderungen unterliegt und sich teilweise kannibalisiert, wie der Rückgang des Grünstroms nach Einführung der Marktprämie zeigt. Einziger Zweck ist die Rettung eines Marktes, der von Anfang an künstlich beatmet werden mußte, weil er in der ursprünglich vorgesehenen Weise nicht funktionieren konnte. So hat man es in Deutschland sieben Jahre lang versäumt, den Netzbereich tatsächlich zu neutralisieren, was die Mindestvoraussetzung für ein Gelingen gewesen wäre. Als man dann schließlich doch eine Regulierungsbehörde einsetzte und die alten Strukturen tatsächlich bröckelten, gingen die Probleme erst so richtig los. Zum Beispiel verloren die Energiekonzerne nun weitgehend das Interesse an ihren Netzen, deren Renditen auf Durchschnittsmaß gestutzt wurden und die sie auch nicht mehr zur Behinderung von Konkurrenten nutzen konnten. Viel profitabler waren da Erzeugung und Vertrieb von Strom, und das keineswegs nur in Deutschland, sondern in ganz Europa oder sonstwo in der Welt. Damit entfiel endgültig die Gesamtverantwortung für die Abstimmung des Netzes mit Erzeugung und Vertrieb, die in der integrierten Stromversorgung wie selbstverständlich gegeben war. Diese Aufgabe lastete nun auf den Schultern der entflochtenen Netzbetreiber und der sie überwachenden Regulierungsbehörde. Beide verfügten aber gar nicht über die Betriebsmittel und die Vollmachten, um ihr wirklich gerecht werden zu können. Sie hatten keinen Einfluß auf die Investitionen der Konzerne, die neue Kraftwerke dort bauten, wo es ihnen profitabel erschien. Sie konnten auch nicht verhindern, daß die Netzbelastung durch den Stromhandel stark anstieg, sich die Windkraftanlagen in Norddeutschland konzentrierten oder normale Kraftwerke weit entfernt von den Verbrauchsschwerpunkten einspeisten. Sie konnten nur reagieren, indem etwa die Netzbetreiber immer häufiger zu den Notfallmaßnahmen griffen, die ihnen das Energiewirtschaftsgesetz zur Vermeidung von Versorgungsstörungen erlaubt (101011). Die Bundesnetzagentur reagierte ebenfalls, indem sie ihren Kompetenzbereich ständig ausbaute und den Politikern soufflierte, wie der ganze Schlamassel irgendwie doch "marktgerecht" in den Griff zu bekommen sei.

Netzausbau ist zwar dringend notwendig, wurde aber zu hoch veranschlagt

Das jetzt vorgelegte Eckpunktepapier ist eine solche Handreichung für Politiker. Es warnt vor der Erwartung, daß es nur eine Frage der Technik sei, die durch die Deregulierung des Strommarktes plus Energiewende entstandenen Probleme zu lösen. Beispielsweise erweckt der amtierende Energiekommissar Günther Oettinger diesen Eindruck, wenn er schnell mal eine Billion Euro für den Ausbau der Energie-Infrastrukturen verlangt (101104) oder den vergleichsweise läppischen Betrag von 200 Milliarden Euro für den Bau neuer Strom- und Gasleitungen haben will (110204). Die noch bestehenden Handelshemmnisse zwischen den Stromnetzen der europäischen Länder will er ebenfalls mit technischer Brachialgewalt beseitigen (110115), obwohl ihm gerade auf diesem Gebiet das simpelste Grundlagenwissen zu fehlen scheint (101217).

Nicht der Weisheit letzter Schluß waren auch die beiden Netzstudien, die 2005 (050201) und 2010 (101101) über die vom Bundeswirtschaftsministerium und den Energiekonzernen getragene "Deutsche Energie-Agentur" der Öffentlichkeit präsentiert wurden. Das fing schon damit an, daß die zunehmende Überlastung der Netze (101011) praktisch nur als Folge vermehrter Windstrom-Einspeisung dargestellt wurde. Daß die Netzstabilität bereits früher und nachhaltiger durch die Liberalisierung gefährdet wurde, blieb unerwähnt, weil es nicht ins Konzept der Auftraggeber paßte. Aus demselben Grund waren diese sehr daran interessiert, den angeblich notwendigen Netzausbau möglichst großzügig zu veranschlagen. So wurde am Ende der Neubau von 4360 Kilometer Höchstspannungsleitungen bis zum Jahr 2020 für notwendig gehalten. Man setzte einfach voraus, daß die Netze in der Lage sein müßten, die installierte Nennleistung sämtlicher Windkraftanlagen zu 90 Prozent aufzunehmen. Eine derartige Windstromspitze kommt indessen vielleicht einmal im Jahr vor. Es ist deshalb viel sinnvoller und wirtschaftlicher, sie durch kurzfristiges Abschalten von Windkraftanlagen abzuregeln. Außerdem gibt es Alternativen zur konventionellen Leitungstechnik, die den notwendigen Netzausbau ebenfalls verringern würden. Diese wurden in beiden Studien nicht oder nicht angemessen untersucht.

Die Bundesnetzagentur korrigiert in ihrem Eckpunktepapier diese einseitige Technik-Orientierung etwas, indem sie dem "Smart Grid" den "Smart Market" hinzufügt und so daran erinnert, daß intelligente Netze wenig nützen, wenn sie nicht intelligent genutzt werden. Diese Unterscheidung funktioniert allerdings nur im Reich der abstrakten Begrifflichkeit und auch hier nur unzureichend. In der Praxis erinnert sie eher an die Quadratur des Kreises. Man denke etwa an die Zwitterstellung der Pumpspeicherkraftwerke: Eigentlich sind sie ein unentbehrliches Instrument der Netzregelung. Nur dafür wurden sie einmal gebaut. Im liberalisierten Markt können sie aber auch primär dazu dienen, Billigstrom in Hochpreisstrom zu verwandeln. Die Bundesnetzagentur ist sogar der Meinung, daß sie in der Regel nur als "Marktspeicher" sinnvoll betrieben werden können und rechnet sie deshalb eher zum "Smart Market". Das ist insofern konsequent, als die Netzbetreiber auch sonst verpflichtet sind, die von ihnen benötigte Regelenergie aus dem liberalisierten Erzeugungsbereich zu beziehen. Man beläßt den Netzbetreibern sozusagen die nackte technische Existenz aus Leitungen, Trafos, Schaltanlagen etc., verweigert ihnen aber die Kleider, ohne die sie erfrieren müßten. Die müssen sie sich erst am "Markt" – in diesem Fall dem Markt für Regelenergie – besorgen.

Die Kosten des "Smart Market" trägt am Ende immer der Verbraucher

Derselbe liberalisierte Markt kann aber auch unfaßbar großzügig sein. So hat man jetzt die Lieferungen an die größten Stromverbraucher von den Netzentgelten befreit. Zur Begründung hieß es, daß diese gleichbleibend großen Strommengen zur Stabillisierung des Netzes beitragen würden (111109). Etwas zugespitzt klingt das so, als würde man die Lastkraftwagen von der Kfz-Steuer befreien, weil sie ständig die rechte Fahrspur blockieren und so zur Verstetigung des Verkehrsflusses auf den Straßen beitragen. Übrigens ist das Heer der Haushaltskunden mit einem noch größeren Sockel an der Auslastung des Stromnetzes beteiligt, und darüber hinaus gehende Lastspitzen sind zumindest gut prognostizierbar. Trotzdem kam keiner auf die Idee, die Kleinverbraucher deshalb von den Netzentgelten zu befreien. Schließlich muß die Rechnung für solche Großzügigkeit irgendjemand bezahlen...

Oder nehmen wir mal die "Marktprämie", die neuerdings eingeführt wurde, um die Direktvermarktung von EEG-Strom voranzutreiben (110603). Die funktioniert so, daß sie zumindest der EEG-Vergütung entspricht. Sollte jedoch der am Markt erzielte Preis höher sein, darf man den Gewinn behalten. Ein Geschäft ohne Risiko also. Das Schönste ist aber die "Managementprämie", die zusätzlich und unabhängig vom Erfolg der Vermarktung gewährt wird: Sie beträgt für Wind- und Solarstrom im laufenden Jahr 1,2 Cent pro Kilowattstunde. Das ist mehr, als tatsächlich für das Management anfällt. Vor allem bei größeren Mengen lohnt es sich deshalb, die EEG-Vergütung plus Managementprämie zu kassieren, obwohl die Direktvermarktung nichts bringt oder erst gar nicht versucht wird...

Oder der tolle Einfall, die Absatzgarantie für EEG-Strom zu beseitigen und diesen stattdessen über die Börse zu verkaufen: Da es sich praktisch nur um Windstrom handelte, mußten zeitweilig Millionen an Draufgeld gezahlt werden, um überhaupt einen Abnehmer zu finden. Noch häufiger wurde der Strom nahezu verschenkt. Die Erlöse der "Vermarktung" waren entsprechend gering. Das Defizit wurde dann den Verbrauchern zusätzlich zu den Einspeisungsvergütungen aufgebürdet. Dadurch hat sich von 2008 bis 2011 die von den Stromverbrauchern zu bezahlende EEG-Umlage mehr als verdreifacht, obwohl die Einspeisungsvergütungen nur um 85 Prozent stiegen (101001). Der Öffentlichkeit wird allerdings bis heute weisgemacht, die EEG-Umlage sei hauptsächlich wegen der gestiegenen Einspeisungsvergütungen explodiert.

Der "Smart Market" ist somit ein schillernder Begriff, in den sich alles mögliche reinpacken läßt. Dazu gehört Sinnvolles ebenso wie viele, viele bunte Smarties, die eher eine Magenverstimmung bewirken. Überhaupt erinnert die inflationäre Verwendung der Vokabel "smart" an den nervigen Kinderchor aus der Werbung für Schokolinsen. Sie soll davon ablenken, daß ein bereits im Ansatz verkorkstes System auch durch den größten Aufwand an Technik und Gehirnschmalz nur mühsam vor dem Zusammenbruch bewahrt werden kann. Der neo-liberalisierte Strommarkt läßt sich in dieser Hinsicht – trotz der sonstigen Gegensätzlichkeit – durchaus mit der Planwirtschaft der ehemaligen DDR vergleichen, die ebenfalls einer Ideologie statt wirtschaftlicher Vernunft verpflichtet war.

Ein Stück aus dem Tollhaus: Die schwarz-gelbe Volte beim Atomausstieg

Unnötig dogmatisch wurde auch die "Energiewende" angegangen. Vor allem die Volte beim Atomausstieg gemahnt eher an ein Stück aus dem Tollhaus. So willkürlich, wie die schwarz-gelbe Regierung Ende 2010 den seit acht Jahren gesetzlich verankerten Ausstieg aus der Kernenergie rückgängig machte (101002), so willkürlich hat sie ein paar Monate später auf die Katastrophe von Fukushima reagiert: Aus Gründen der politischen Dramaturgie wollte sie es nicht dabei belassen, ihre Fehlentscheidung zu korrigieren und zur alten Ausstiegsregelung zurückzukehren. Sie hat sich vielmehr – nur des medialen Knalleffektes wegen – die grüne Jakobinermütze aufgesetzt und die sofortige Stillegung der acht ältesten Kernkraftwerke verfügt (110501, 110601). Sie scheint sich dabei nicht einmal vergewissert zu haben, ob das deutsche Netz einen solchen Kahlschlag aushalten würde, obwohl die Stabilität des elektrischen Systems schon vor der atomaren Kehrtwende punktuell die Grenzen erreicht hatte (110114). Es ging ja nicht nur darum, den plötzlich entfallenden Atomstrom zu ersetzen. Es ging auch um die Netzarchitektur, aus der plötzlich acht Ecksteine herausgebrochen wurden. Wie schon bei der Liberalisierung des Strommarktes, die zunächst sogar ohne Regulierungsbehörde vonstatten gehen sollte, hatten die Banausen aber wieder mehr Glück als Verstand: Mit Hilfe von (Atom-) Stromimporten aus Frankreich und anderen Nachbarländern konnten die Stromlücken ausgeglichen werden (110401). Die Löcher in der Netzarchitektur stopfte man durch Aktivierung zusätzlicher Kraftwerksreserven und Weiterverwendung von KKW-Generatoren als "Phasenschieber" (110815).

Der bisher ungewöhnlich milde Winter trug ebenfalls dazu bei, das Schlimmste zu verhindern. Denn wenn es bitter kalt wird, braucht Frankreich seinen Atomstrom selbst und ist sogar seinerseits auf Importe angewiesen (091202). Grund zur Entwarnung gibt es deshalb nicht. Vor allem der Netzbetreiber "50 Hertz" (früher Vattenfall bzw. Veag) geht sozusagen auf dem Zahnfleisch, weil er am härtesten von der fluktuierenden Windstromeinspeisung betroffen ist. Das Transportnetz der ehemaligen DDR ist zwar seit 1995 mit dem der alten Bundesrepublik verbunden (950902), aber noch immer nicht in ausreichendem Maße mit diesem verflochten. Ein Großteil des Windstroms fließt deshalb über Polen und Tschechien nach Süden. Man kann es den Netzbetreibern dieser Länder nicht verdenken, wenn sie solche störenden Transitflüsse verhindern wollen (120102). Die Technik dafür steht zur Verfügung. Sie wird von Netzbetreibern wie Elia und TenneT schon seit längerem im westlichen Teil des europäischen Verbundsystems eingesetzt. In diesem Fall würde sie aber die Lage im Netzgebiet von "50 Hertz" noch verschärfen. Die sich daraus ergebenden Folgen konnten noch weit größeres Ausmaß haben, bis hin zu einem europaweiten Stromausfall und Auseinanderbrechen des europäischen Verbundsystems, wie dies schon einmal durch einen simplen Schaltfehler in der Netzleitstelle von E.ON (heute TenneT) verursacht wurde (061101).

Die Rückkehr zu den alten Verhältnissen wäre nur ein weiterer Irrweg

In ihrem Eckpunktepapier vermeidet es die Bundesnetzagentur selbstverständlich, die Liberalisierung des Strommarktes als Hauptursache der heutigen Probleme zu benennen. Sie ist schließlich eine Behörde und hat die Vorgaben der herrschenden Politik zu respektieren. Außerdem kann man von ihr kaum erwarten, am eigenen Ast zu sägen, denn sie verdankt der "Liberalisierung" überhaupt erst ihre Existenz. Immerhin erwähnt sie in ihrem Papier beiläufig, daß "im Zuge der Betrachtungen zu Smart Grids vermehrt die Frage aufgeworfen wird, ob nicht gerade die Liberalisierung und das Unbundling von Netz und Markt problematisch vor dem Hintergrund der Integration Erneuerbarer Energie sind". Sie wäre aber keine dem Bundeswirtschaftsministerium unterstehende Behörde, wenn sie nicht sofort die Kurve kriegen und versichern würde, sie sei "davon überzeugt, daß der Weg der Liberalisierung und der Regulierung des Monopolbereiches 'Netz' richtig war und konsequent fortgesetzt werden muß".

Das klingt recht forsch. Oder auch wie das Pfeifen im Walde von einem, der sich selber Mut machen will. Richtig daran ist allenfalls, daß sich die vor rund zwei Jahrzehnten eingeleitete Zerschlagung der integrierten Stromversorgung, die vor allem von der EU-Kommission betrieben und durchgesetzt wurde, nicht einfach rückgängig machen läßt. Auch wenn es ein Irrweg war: Was bleibt schon anderes übrig, als die Flucht nach vorn anzutreten? Eine Rückgängigmachung wäre mindestens so mühsam wie der bisherige Prozeß der Liberalisierung, in dem es auch vierzehn Jahre nach Aufhebung der geschützten Versorgungsgebiete weiterhin mächtig knirscht und der sogar um so mehr Probleme aufzuwerfen scheint, je mehr die alten Strukturen verschwinden. Eine schlichte Rückkehr zu den alten Verhältnissen wäre nur ein weiterer Irrweg. Es geht eher darum, aus der verfahrenen Situation das beste zu machen: Die aufgebrochenen alten Strukturen müssen zu einem neuen Ganzen zusammengefügt werden, bis tatsächlich das in Paragraph 1 des Energiewirtschaftsgesetzes formulierte Ziel erreicht wird: "Eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht." Es gibt bereits Ansätze, die in diese Richtung weisen, ohne deshalb in die Vergangenheit zurückzuführen. Hier wäre etwa der Trend zur Rekommunalisierung der Stromversorgung zu nennen. Oder die allmähliche Ersetzung der hierarchischen Netzstruktur durch dezentrale Stromerzeugung. Beides verträgt sich zwar nicht unbedingt mit den Interessen der Energiekonzerne, aber bestens mit der zitierten Präambel des Energiewirtschaftsgesetzes.

 

(1) Georg Boll, Entstehung und Entwicklung des Verbundbetriebs in der deutschen Elektrizitätswirtschaft bis zum europäischen Verbund. Ein Rückblick zum 20jährigen Bestehen der Deutschen Verbundgesellschaft e.V. , DVG Heidelberg, Frankfurt a. M. 1969

(2) Artur Schnug u. Lutz Fleischer, Bausteine für Stromeuropa - Eine Chronik des elektrischen Verbunds in Deutschland / 50 Jahre Deutsche Verbundgesellschaft, DVG Heidelberg 1999, ISBN-Nr. 3-932489--09-8