Dezember 2025

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ENERGIE-CHRONIK


Geothermie-Beschleunigungsgesetz soll Nutzung der Erdwärme für Gebäudeheizung vorantreiben

Der Bundestag beschloss am 4. Dezember mit den Stimmen der Regierungskoalition das "Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern". Das Gesetz soll die Planungs- und Genehmigungsverfahren der jeweiligen Vorhaben umfassend digitalisieren, vereinfachen und beschleunigen. Außerdem ist vorgesehen, dass Schadensfälle im Zusammenhang mit Geothermie vollständig abgesichert werden. Bergämter erhalten die Möglichkeit, von den Geothermieunternehmen eine Sicherheitsleistung auch für Bergschäden zu verlangen.

Sowohl tiefe als auch oberflächennahe Geothermie wird bisher nur unzureichend genutzt

In der Begründung des Gesetzes wird darauf verwiesen, dass gemäß § 2 Absatz 1 des Wärmeplanungsgesetzes "der Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus" ab 2030 im bundesweiten Mittel 50 Prozent an der jährlichen Nettowärmeerzeugung in Wärmenetzen betragen soll. Bislang betrage dieser Anteil weniger als ein Fünftel. Bei seiner Erhöhung komme der Geothermie und deren Förderung eine wichtige Rolle zu. Bis Juni des Jahres 2024 seien weniger als 50 Projekte der tiefen Geothermie mit einer thermischen Leistung von etwa 407 Megawatt realisiert worden. Ferner seien von den insgesamt 193.000 neuen Wärmepumpen des Jahres 2024 nur rund 15.000 solche Anlagen gewesen, die als Sole- oder Wasser-Wärmepumpen die oberflächennahe Erdwärme nutzen. Mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz werden nun diesen Anlagen sowie Wärmespeichern ein überragendes öffentliches Interesse zugeteilt. Gleichzeitig würden damit die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 in der durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 revidierten Fassung für das Bergrecht umgesetzt.

BDEW vermisst klare Regelungen zum Schutz von Trinkwasser-Ressourcen

"Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz schafft dringend benötigte Verfahrenserleichterungen und stärkt die Rahmenbedingungen für klimaneutrale Wärme", hieß es dazu in einer Stellungnahme des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Besonders positiv seien die geplanten Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren – etwa feste Fristen für Behörden zur Vollständigkeitsprüfung und Bearbeitung von Anträgen, digitale Antragsprozesse und die Einführung eines Verfahrenshandbuchs, das durch die Behörde bereitgestellt wird. Auch die rechtliche Klarstellung, dass Geothermieanlagen und die dazugehörigen Wärmeleitungn künftig als Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse gelten, sei ein starkes Signal.

Grundwasserpumpen zur Wärmenutzung sollten zumindest anzeigepflichtig sein

"Allerdings fehlen im Gesetzentwurf leider weiterhin klare Regelungen, die die Vorrangstellung der Trinkwassergewinnung vor der Nutzung von Erdwärme wahren", kritisierte der Verband, der sowohl die Energie- als auch die Wasserwirtschaft vertritt. "Um Klimaschutz und Trinkwasserschutz verlässlich in Einklang zu bringen, braucht es eine eindeutige gesetzliche Klarstellung zum Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung." Zudem sollte klar geregelt werden, dass Geothermievorhaben in Wasserschutzgebieten der Zonen I und II ausgeschlossen sind. Ein solcher Ausschluss schütze die zentralen Trinkwasserressourcen und stärke die Akzeptanz vor Ort. Darüber hinaus sollte das Gesetz Grundwasserpumpen für die Wärmenutzung durch Haushalte nicht einfach erlaubnisfrei stellen, sondern eine Anzeigepflicht vorsehen, beispielsweise durch Eintrag in ein Bohrkataster. Damit würde sichergestellt, dass kein "unsichtbarer Wildwuchs den Aufbau eines Wasserregisters verunmöglicht".

Ansatzweise wurde diese Kritik von der Regierungskoalition berücksichtigt, indem sie zu dem Gesetzentwurf eine Entschließung vorlegte und mit ihrer Mehrheit billigte. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, Berichte zu den Auswirkungen in Trinkwasserschutzgebieten vorzulegen und Verbesserungen bei der Nutzung von Abwasserwärme sowie der unterirdischen Speicherung von Wasserstoff vorzuschlagen.

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