Januar 2021

210102

ENERGIE-CHRONIK


Bundestag billigt Braunkohle-Vertrag gegen Stimmen der Opposition

Auf Antrag des Bundeswirtschaftsministeriums billigte der Bundestag am 13. Januar den öffentlich-rechtlichen Vertrag, der mit den Betreibern der 30 deutschen Braunkohle-Blöcke geschlossen werden soll, um deren Stilllegung bis Ende 2038 zu regeln (200701). Gemäß § 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) bedarf der Vertrag der Zustimmung des Parlaments. Mit den nun zu leistenden Unterschriften akzeptieren die Kraftwerksbetreiber die im KVBG vorgesehene Verfahrensweise und verzichten auf Rechtsbehelfe. Wirksam wird der Vertrag allerdings erst, wenn er und die ihn betreffenden KVBG-Passagen von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt worden sind (siehe PDF).

Vertragspartner der Regierung sind die beiden großen Braunkohleverstromer RWE und EPH sowie die EnBW

Vertragspartner der Bundesregierung sind hauptsächlich die beiden Energiekonzerne RWE und EPH, denen 29 der insgesamt 30 Braunkohleblöcke gehören, die der Stilllegungsplan in Anlage 2 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes auflistet. Hinzu kommt noch die Energie-Baden-Württemberg (EnBW) als Eigentümerin des Blocks S im Kraftwerk Lippendorf. Bei den restlichen acht Unternehmen handelt es sich um Konzerntöchter von EPH und RWE wie die LEAG oder RWE Power. Die Uniper gehört inzwischen nicht mehr zum Kreis der Braunkohleverstromer, da sie ihre mehrheitliche Beteiligung am Kraftwerk Schkopau der EPH-Tochter Saale Energie überlassen hat. Der Verkauf wurde im Februar 2020 vereinbart und soll zum Oktober dieses Jahres wirksam werden.

Linke, Grüne und FDP kritisieren die geplanten Entschädigungszahlungen an RWE und EPH

Die Billigung durch den Bundestag kam mit den Stimmen der schwarz-roten Regierungsmehrheit zustande. Die rechtsextremistische AfD lehnte den Vertrag schon deshalb ab, weil sie eine fanatische Befürworterin der Kohleverstromung ist und sogar explizit die "Aufgabe aller Klimaschutz- und Energiewendeziele" verlangt (191015). Die drei demokratischen Oppositionsfraktionen waren dagegen mit dem Ausstieg aus der Braunkohle grundsätzlich einverstanden, kritisierten aber die geplanten Entschädigungszahlungen an RWE und EPH, weil diese zu hoch seien und es an einer nachvollziehbaren Berechnungsgrundlage fehle.

Die Linke-Fraktion begründete ihre Ablehnung vor allem mit den 1,75 Milliarden Euro, die der EPH-Konzern für die Beendigung der ostdeutschen Braunkohleverstromung erhalten soll. Angesichts des langen Zeitraums bis 2038 seien allenfalls 35 Millionen Euro angemessen. Dies belege ein vom Bundeswirtschaftsministerium angefordertes Gutachten, das die Regierung ein Jahr lang zurückgehalten habe. Außerdem drohe bis dahin die Abbaggerung weiterer Dörfer in der Lausitz. Die Grünen beanstandeten, dass der Vertrag den beiden Konzernen insgesamt 4,3 Milliarden Euro für Kohlekraftwerke gewähre, "die praktisch nichts mehr wert sind". Die Bundesregierung vergolde damit den Abschied eines Industriezweiges, der sowieso keine Zukunft mehr habe. Die FDP äußerte ebenfalls Zweifel an der Angemessenheit der Entschädigungen: "Es gab kein transparentes Verfahren, keine Grundlage, um die Zahlen, die hier vorliegen, nachvollziehen zu können."

 

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