Januar 2020

200101

ENERGIE-CHRONIK


Bund und Länder einigen sich auf "Stilllegungspfad" für den Braunkohle-Ausstieg

Die Ministerpräsidenten der Kohlerevier-Länder Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg einigten sich am 15. Januar mit der Bundesregierung über Einzelheiten des geplanten Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung bis zum Jahr 2038 (190101, 190506). Damit konnte der seit 26. November vorliegende Referentenentwurf des Kohleausstiegsgesetzes, der die "Reduzierung der Braunkohleverstromung" bis dahin nur als Leerstelle enthielt, entsprechend konkretisiert und am 29. Januar vom Bundeskabinett gebilligt werden (200102). Vor allem stimmten die Länder einem "Stilllegungspfad" für die dreißig größeren Braunkohle-Blöcke zu, die derzeit noch von RWE (16) und LEAG (11) sowie Uniper (2) und EnBW (1) betrieben werden (siehe Tabelle). Die Bundesregierung muss diesen Stilllegungspfad jetzt noch durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Betreibern der Braunkohlekraftwerke juristisch absichern, wozu ihr das Kohleausstiegsgesetz die Ermächtigung erteilt. Die schrittweise Stilllegung der Steinkohle-Kapazitäten erfolgt dagegen direkt aufgrund der Bestimmungen des Gesetzes.

RWE macht den Anfang mit der Stilllegung von acht Blöcken bis 2030

Die Stilllegung der insgesamt 17,3 Gigawatt (netto) betragenden Braunkohle-Kapazität erfolgt in drei Phasen, wie dies die "Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" (KWSB) vor einem Jahr vorgeschlagen hat (190101): Bis Ende 2022 wird RWE im rheinischen Revier acht Kraftwerke mit 2,8 GW abschalten. Bis Ende 2029 folgen dann im ostdeutschen Revier sechs Blöcke der LEAG (EPH) und im rheinischen Revier drei weitere Blöcke von RWE mit insgesamt 5,1 GW. Zwei dieser Blöcke werden aber noch nicht endgültig stillgelegt, sondern bleiben vorläufig in "Sicherheitsbereitschaft", um eventuell reaktiviert werden zu können. Die restlichen zwölf Braunkohle-Blöcke mit insgesamt 9,4 GW – sie gehören LEAG, RWE, Uniper und EnBW – werden bis Ende 2038 abgeschaltet. Auch hier bleibt einer der Blöcke vorläufig in "Sicherheitsbereitschaft".

Braunkohle-Verstromer bekommen Entschädigung von 4,35 Milliarden Euro

Wie schon bisher vorgesehen (190506), will der Bund die vier Länder beim Ausstieg aus der Braunkohle bis 2038 mit rund vierzig Milliarden Euro unterstützen. Davon sollen 14 Milliarden als direkte Finanzhilfen den Ländern und Gemeinden zugute kommen. Weitere 26 Milliarden sind für Investitionsprojekte des Bundes in den betroffenen Gebieten vorgesehen. Die Kraftwerksbetreiber erhalten für das vorzeitige Abschalten ihrer Kohleblöcke eine Entschädigung von 4,35 Milliarden Euro.

Bestandsschutz für "Hambacher Forst" – aber auch für Garzweiler 2 und für Datteln 4

Der restliche Teil des "Hambacher Forsts" am Tagebau Hambach wird von der Abbaggerung verschont und der benachbarte Tagebau Inden bis 2029 ebenfalls geschlossen. Dafür erhält der noch verbleibende Tagebau Garzweiler 2 einschließlich des dritten Umsiedlungsabschnitts einen im Kohleausstiegsgesetz festgeschriebenen Bestandsschutz. Außerdem darf Uniper das neue Steinkohlekraftwerk Datteln 4 in Betrieb nehmen, das seit mehr als zehn Jahren umstritten ist (190309) und für das die Kohle-Kommission KWSB eine "Verhandlungslösung" empfohlen hatte (190101).


Stilllegungspfad Braunkohle

(Soweit die vom BMWi am 15. Januar veröffentlichten Angaben zum "Stilllegungspfad Braunkohle" von der Anlage 2 des am 29. Januar beschlossenen "Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung" abweichen, wurden sie der Gesetzesvorlage angepasst)

Betreiber
Blockname
Revier
Jahr der Inbetriebnahme
MW netto
Datum der Stilllegung
 
kurze Frist

RWE
Niederaußem D
Rheinland
1959 -1976
297
31.12.2020
RWE
Niederaußem C
Rheinland
295
31.12.2021
RWE
Neurath B
Rheinland
294
31.12.2021
RWE
Weisweiler E oder F
Rheinland
294
31.12.2021
RWE
Neurath A
Rheinland
321
01.04.2022
RWE
Frechen/Wachtberg (Brikettierung)
Rheinland
120 (von 176)
31.12.2022
RWE
Neurath D
Rheinland
607
31.12.2022
RWE
Neurath E
Rheinland
604
31.12.2022

bis 2030

RWE
Weisweiler E oder F
Rheinland
1967
321
01.01.2025
LEAG (EPH)
Jänschwalde A
Lausitz
1981
465
31.12.2025
LEAG (EPH)
Jänschwalde B
Lausitz
1982
465
31.12.2027
RWE
Weisweiler G oder H
Rheinland
1974
663 oder 656
01.04.2028
LEAG (EPH)
Jänschwalde C
Lausitz
1984
465
31.12.2028
LEAG (EPH)
Jänschwalde D
Lausitz
1985
465
31.12.2028
RWE
Weisweiler G oder H
Rheinland
1975
663 oder 656
01.04.2029
LEAG (EPH)
Boxberg N
Lausitz
1979
465
31.12.2029
LEAG (EPH)
Boxberg P
Lausitz
1980
465
31.12.2029
RWE
Niederaußem G oder H
Rheinland
1974
628 oder648
31.12.2029

nach 2030

RWE
Niederaußem G oder H
Rheinland
1974
628 oder648
31.12.2033
Uniper / EPH
Schkopau A
Mitteldeutschland
1996
450
31.12.2034
Uniper / EPH
Schkopau B
Mitteldeutschland
1996
450
31.12.2034
LEAG (EPH)
Lippendorf R
Mitteldeutschland
2000
875
31.12.2035
EnBW
Lippendorf S
Mitteldeutschland
1999
875
31.12.2035
RWE
Niederaußem K
Rheinland
2002
944
31.12.2038
RWE
Neurath F (BoA 2)
Rheinland
2012
1060
31.12.2038
RWE
Neurath G (BoA 3)
Rheinland
2012
1060
31.12.2038
LEAG (EPH)
Schwarze Pumpe A
Lausitz
1998
750
31.12.2038
LEAG (EPH)
Schwarze Pumpe B
Lausitz
1998
750
31.12.2038
LEAG (EPH)
Boxberg R
Lausitz
2012
640
31.12.2038
LEAG (EPH)
Boxberg Q
Lausitz
2000
857
31.12.2038

 

Links (intern)

zum Kohle-Ausstiegsgesetz

zum Kohle-Ausstieg allgemein