Mai 2020

200505

ENERGIE-CHRONIK


Union und SPD einigen sich über Mindestabstände für Windkraftanlagen

Die Koalitionspartner CDU/CSU und SPD beendeten am 18. Mai ihren monatelangen Streit um die Mindestabstände, die Windkraftanlagen von der Wohnbebauung einhalten müssen. Laut den "Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030", welche die Bundesregierung im September 2019 vorlegte, sollte ursprünglich ein pauschaler Mindestabstand von tausend Metern vorgeschrieben werden (190902). Der starke Rückgang beim Zubau neuer Windkraftanlagen, der vor allem auf den Mangel an genehmigungsfähigen Standorten zurückzuführen ist, bewirkte dann aber vor allem auf seiten der SPD ein Umdenken, während die Union auf der alten Vereinbarung beharrte. Der jetzt erzielte Kompromiss sieht vor, in das Baugesetzbuch eine Öffnungsklausel aufzunehmen, die es den Bundesländern erlaubt, per Landesgesetz einen Mindestabstand von "bis zu" tausend Metern vorzuschreiben. Von der Neuregelung unberührt bleibt die in Bayern geltende Vorschrift, dass Windkraftanlagen einen Mindestabstand von Wohngebäuden einhalten müssen, der zehnmal so groß ist wie die Höhe der Anlagen (160510). In der Praxis bedeutet dies, dass für eine zweihundert Meter hohe Anlage ein Mindestabstand von zwei Kilometer gilt und damit das in anderen Bundesländern zulässige Maximum um das Doppelte übertroffen wird.

Nach der ursprünglich vorgesehenen Regelung wäre der Mindestabstand von tausend Meter für alle Bundesländer verpflichtend geworden, sofern sie nicht binnen 18 Monaten nach Inkrafttreten der Baugesetzbuch-Novelle eine abweichende Regelung getroffen hätten. Dagegen bleibt es jetzt den Ländern überlassen, überhaupt einen Mindestabstand vorzuschreiben, der dann aber – mit Ausnahme Bayerns - tausend Meter nicht überschreiten darf.

Solardeckel soll jetzt "unverzüglich" beseitigt werden

Um die SPD bei den Verhandlungen über eine Revision des Mindestabstands unter Druck zu setzen, hatte die Union bisher die Aufhebung des sogenannten Solardeckels verschleppt, der 2012 ins EEG eingefügt wurde und die völlige Einstellung der Solarförderung bei Erreichen einer installierten Nennleistung von 52.000 Megawatt vorschreibt. Die Beseitigung dieser obsoleten Klausel (heute § 49 Abs 5 EEG) wurde schon in den "Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030" vereinbart und seitens der Union auch nie grundsätzlich in Frage gestellt. Da sich der Solar-Zubau unaufhaltsam dieser Grenze nähert und sie in Kürze erreichen wird, hatte die Blockadehaltung der Union dennoch zu starker Verunsicherung in der Solarbranche und zu Protesten geführt (200111). Nach der Einigung über die Mindestabstandsregelung für Windkraftanlagen soll der unzeitgemäße Paragraph nun "unverzüglich" getilgt werden.

"Große Koalition hat den Gordischen Knoten durchschlagen"

"Wir haben mit der Einigung auf eine Länderöffnungsklausel bei den Windabstandsflächen eine ausgewogene Lösung gefunden", erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nach der Einigung, die von den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Carsten Linnemann (CDU) und Matthias Miersch (SPD) ausgehandelt wurde. "Und wir halten Wort bei der Abschaffung des Photovoltaik-Deckels – der Deckel wird aufgehoben, bevor er ausgeschöpft ist."

"Endlich hat die Große Koalition den Gordischen Knoten durchschlagen und den Stillstand bei einigen energiepolitischen Aspekten beendet", erklärte die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), Simone Peter. Durch die unverzügliche Streichung des PV-Deckels könne jetzt in letzter Minute der befürchtete Stillstand beim Ausbau der Photovoltaik abgewendet werden. Damit würden tausende Arbeitsplätze gesichert und wichtige Investitionen ausgelöst, die gerade in der Coronakrise als Konjunkturmotor dienen können. Mit dem Kompromiss zum weiteren Zubau von landgestützten Windkraftanlagen könne die Branche leben: "Anstelle einer starren Regelung erhalten die Bundesländer genügen Spielraum, um den Ausbau wieder zu beschleunigen."

 

Links (intern)

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