April 2019

190404

ENERGIE-CHRONIK


Netzbetreiber stellen Investitionsanträge für Power-to-Gas-Projekte

Die beiden Netzbetreiber-Konsortien, die in großem Stil in die elektrolytische Erzeugung von Wasserstoff bzw. Methan einsteigen wollen (181008), haben inzwischen für jeweils ein Projekt bei der Bundesnetzagentur die notwendigen Investitionsanträge gestellt. Dieser Schritt erfolgte in enger Abstimmung. Die Beteiligten gaben dazu am 29. März sogar eine gemeinsame Pressemitteilung heraus.

Der Gasfernleitungsbetreiber Open Grid Europe und der Stromtransportnetzbetreiber Amprion planen demnach im Raum Lingen die Errichtung des Elektrolyseurs "hybridge", der ab 2023 bis zu 100 Megawatt elektrische Leistung in Wasserstoff umwandeln soll. Das Projekt soll dazu dienen, alle künftigen Verwendungsarten von Wasserstoff zu erproben. Ein Teil des bestehenden Gasnetzes der Open Grid Europe wird dabei auf den Transport von reinem Wasserstoff umgestellt. Nahe gelegene Unternehmen mit Wasserstoffbedarf könnten sich an dieses Netz anschließen. Eine Zumischung von Wasserstoff in Erdgasnetze sowie die Methanisierung sind ebenfalls Teil des Konzepts. Weitere Informationen dazu gibt es auf den Internet-Seiten von Amprion unter hybridge.net.

Der Stromtransportnetzbetreiber TenneT plant mit den Fernleitungsbetreibern Gasunie Deutschland und Thyssengas in Niedersachsen den Bau einer Power-to-Gas-Pilotanlage. Sie soll schrittweise ab 2022 in Betrieb gehen und ebenfalls eine elektrische Leistung von bis zu 100 MW Strom in Wasserstoff umwandeln. Dieser wird dann entweder in reiner Form energetisch genutzt, in einer Dosierung von zwei Prozent ins Gasnetz eingespeist oder durch Methanisierung mit dem Gasnetz kompatibel gemacht. Weitere Informationen dazu gibt es unter element-eins.eu.

Auch Dritte sollen die Kapazitäten der Umwandlungsanlagen nutzen können

Beide Projekte haben somit dieselbe Größenordnung und dienen dem Zweck, überschüssigen Strom aus der fluktuierenden Erzeugung von Wind- und Solaranlagen in Wasserstoff oder Methan umzuwandeln. An eine Rückverstromung des erzeugten Gases ist zumindest vorläufig nicht gedacht. Die Netzbetreiber würden auf diese Weise auch Energieanbieter. Der etablierte Energiehandel protestiert bereits dagegen und pocht auf strikte Einhaltung der Entflechtungs-Vorschriften (190402). Um den Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen, haben beide Konsortien einen "Third Party Access" vorgesehen, der es Händlern, Direktabnehmern und sonstigen Dritten ermöglichen soll, die Kapazitäten der Umwandlungsanlagen ebenfalls zu nutzen.

 

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