Mai 2017

170513

ENERGIE-CHRONIK


Brüssel billigt neugefaßte Begünstigung von energieintensiven Betrieben bei der KWK-Umlage

Die EU-Kommission billigte am 23. Mai die Begrenzung der KWK-Umlage für energieintensive Unternehmen, wie sie am 15. Dezember vom Bundestag mit der Neufassung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beschlossen wurde (161208). Die Novellierung übernimmt für stromkostenintensive Unternehmen die "Besondere Ausgleichsregelung" im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die KWKG-Umlage wird entsprechend den dort genannten Kriterien auf 15 bzw. 20 Prozent reduziert.

In der alten Fassung des KWK-Gesetzes hatte sich die Kommission an dem § 26 gestoßen, der allen Unternehmen für die Strommenge, die über einen Jahresverbrauch von mehr als 1 Gigawatt hinausgeht, eine weitgehende Befreiung von der KWK-Umlage gewährte. Sie leitete deshalb zu diesem Punkt am 24. Oktober 2016 eine "eingehende Untersuchung" ein (161006).

Inzwischen sieht die Kommission ihre Bedenken ausgeräumt, da Deutschland im Laufe des Prüfverfahrens die Ermäßigungen auf maximal 85 Prozent der Umlage reduziert und auf Unternehmen beschränkt habe, die im internationalen Wettbewerb stehen. Ferner sei ein Anpassungsplan vorgelegt worden, um frühere Ermäßigungen an das mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfeniveau anzugleichen.

Staatssekretär Rainer Baake vom Bundeswirtschaftsministerium begrüßte die Genehmigung. Damit könne die Reduzierung der KWKG-Umlage für energieintensive Betriebe nunmehr gewährt werden. Die Rückforderungen anhand des Anpassungsplans seien nur sehr gering und auch nur für das Jahr 2016 nötig.

 

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