November 2014

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ENERGIE-CHRONIK


Zahl der Stromsperren bei Haushaltskunden erneut gestiegen

Im vergangenen Jahr wurde in Deutschland 344.798 Haushaltskunden zeitweilig der Strom abgestellt, weil sie ihre Stromrechnung nicht bezahlen konnten oder wollten. Das waren gut 23.000 Stromsperren mehr als im Vorjahr. Im Vergleich mit 2011 stieg die Zahl der Stromsperren sogar um rund 33.000 oder gut zehn Prozent. Dies berichtete "spiegel-online" (22.11.) unter Berufung auf den noch unveröffentlichten Monitoringbericht 2014 der Bundesnetzagentur.

Genauere Angaben gibt es erst ab 2011

Die Monitoringberichte der Bundesnetzagentur erfassen die Zahl der Stromsperren erst ab 2011. Zuvor waren diesbezügliche Mitteilungen und Erhebungen entweder sehr fragmentarisch oder beruhten im wesentlichen auf Schätzungen. Zum Beispiel ermittelte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufgrund einer Umfrage, an der sich die Hälfte der angeschriebenen 110 Grundversorger dieses Bundeslandes beteiligte, für das Jahr 2010 etwa 120.000 Stromsperren. Bei der Hochrechnung auf alle Bundesländer hätte das bundesweit 600.000 Abschaltungen ergeben (120211). Aber auch die von der Bundesnetzagentur ermittelten Zahlen dürfen nicht auf die Goldwaage gelegt werden, da etliche der befragten Unternehmen anstelle exakter Zahlen nur Schätzwerte liefern können.

Besonders betroffen sind Bezieher von "Arbeitslosengeld 2"

Nach § 19 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) darf der Grundversorger den Strom sperren, wenn der Kunde mit mindestens 100 Euro in Verzug ist, ohne daß er die Forderung form- und fristgerecht beanstandet hätte. Die Unterbrechung ist vier Wochen zuvor anzudrohen sowie drei Werktage im voraus nochmals konkret anzukündigen. Im vergangenen Jahr gab es fast sieben Millionen solcher Mahnverfahren, während es 2011 erst sechs Millionen waren.

Betroffen von den Stromsperren sind vor allem die Bezieher von "Arbeitslosengeld 2" – besser bekannt als "Hartz IV" – , dessen Regelsätze kaum ein menschenwürdiges Leben ermöglichen und die gestiegenen Stromkosten nicht hinreichend berücksichtigen. Zusätzlich benachteiligt sind "Hartz IV"-Empfänger in den ostdeutschen Bundesländern, weil dort die Preise in der Grundversorgung generell höher sind als in den alten Bundesländern.

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