August 2014

140807

ENERGIE-CHRONIK


RWE klagt auf Schadenersatz für Abschaltung von Biblis A

RWE verlangt jetzt Schadenersatz vom Land Hessen, nachdem auch das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, daß die Abschaltung des Blocks A im Kernkraftwerk Biblis im März 2011 ohne ausreichende Rechtsgrundlage erfolgte (140110). Wie der Konzern auf Anfragen bestätigte, hat er die Klageschrift am 25. August beim Landgericht Essen eingereicht. Nähere Angaben machte er nicht. Es wird angenommen, daß die Schadenersatzforderung im Bereich von 200 Millionen Euro liegt. Sie betrifft lediglich die viereinhalb Monate bis zum 6. August 2011, da dann das neue Atomgesetz in Kraft trat, das in § 7 die sofortige und endgültige Stillegung von Biblis A sowie von sieben weiteren Kernkraftwerken anordnete (110601).

Das hessische Umweltministerium ließ dazu lediglich verlauten, daß die Klage "keine Überraschung" sei. Die amtierende Ministerin Priska Hinz (Grüne) braucht sich persönlich nicht betroffen zu fühlen, denn die Klage richtet sich gegen die Vorgehensweise ihrer Vorgängerin Lucia Puttrich (CDU), die in der schwarz-gelben Regierung von 2010 bis 2014 diesen Posten innehatte. Im gegenwärtigen schwarz-grünen Kabinett von Volker Bouffier (CDU), der bereits damals regierte, ist Puttrich Landesministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte am 27. Februar 2013 entschieden, daß die Anordnungen des hessischen Umweltministeriums vom 18. März 2011 sowohl formell als auch materiell rechtswidrig gewesen seien. Zum einen sei die RWE Power als Betreiberin der beiden Kernkraftwerke vor Erlaß der Anordnungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ordnungsgemäß angehört worden. Darüber hinaus habe das Umweltministerium das ihm vom Atomgesetz für vorläufige Betriebseinstellungen eingeräumte Ermessen nicht so pflichtgemäß ausgeübt, wie es rechtlich erforderlich gewesen wäre (130214). Am 14. Januar 2014 wies das Bundesverwaltungsgericht eine Revisionsbeschwerde des Landes Hessen gegen dieses Urteil zurück, womit es rechtskräftig wurde und RWE die Handhabe zu einer Schadenersatzforderung bot.

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