Mai 1999

990520

ENERGIE-CHRONIK


Härteklausel im Stromeinspeisungsgesetz soll noch in diesem Jahr geändert werden

Das novellierte Stromeinspeisungsgesetz, das zusammen mit dem neuen Energierecht vor einem Jahr in Kraft trat (980401) soll noch in diesem Jahr erneut geändert werden. Dies kündigte die energiepolitische Sprecherin der Grünen, Michaele Hustedt, am 17.5. bei der Vorstellung einer Energiekampagne ihrer Partei in Bonn an. Speziell müsse die Härteklausel geändert werden (971102), welche die Vergütungspflicht der Energieversorger für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien auf einen Anteil von fünf Prozent ihres gesamten Stromabsatzes begrenzt. Andernfalls sei in Norddeutschland der Bau von Windkraftanlagen mit einer Leistung von 190 Megawatt gefährdet. Ebenfalls noch in diesem Jahr werde die schon von der alten Bundesregierung geplante Zusammenfassung der Wärmeschutz- und Heizanlagenverordnung in einer Energiesparverordnung erfolgen (FAZ, 18.5.).