November 1996

961102

ENERGIE-CHRONIK


Bundesregierung erwägt Trennung der Energierechtsreform in zwei Teile

Da der Bundesrat der Energierechtsreform in der geplanten Fassung nicht zustimmen dürfte, erwägt die Bundesregierung, ihren Gesetzentwurf in zwei Teile zu trennen: in einen zustimmungsbedürftigen Teil (Energiewirtschaftsgesetz) und einen nicht-zustimmungsbedürftigen Teil (Aufhebung der kartellrechtlichen Ausnahmebestimmungen für leitungsgebundene Energien). Die Koalitionsmehrheit im Bundestag könnte so auch ohne Zustimmung des Bundesrats die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Demarkationsverträgen und exklusiven Konzessionsverträgen beseitigen. Für die Durchleitung würden - wie vorgesehen - die allgemeinen Grundsätze des Kartellrechts gelten (Handelsblatt, 25.11.).