Juli 1995

950702

ENERGIE-CHRONIK


Finanzminister überprüfen die steuerliche Behandlung von Kernkraft-Rückstellungen

Das Bundesfinanzministerium bestätigte einen Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (20.7.), wonach die Finanzministerien des Bundes und der Länder einen "Arbeitskreis Bilanztechnische Fragen der Kernenergiewirtschaft" gebildet haben, der die Besteuerungsvorschriften für die Rückstellungen im Kernkraftwerksbereich neu regeln soll. Wie die Bundesregierung dem SPD-Abgeordneten Detlev von Larcher auf eine Anfrage mitteilte, beliefen sich die Entsorgungsrücklagen für die kommerziell genutzten Kernkraftwerke Ende 1993 auf 28,7 Milliarden Mark. Damit lagen die steuerfreien Rückstellungen um 10,6 Milliarden Mark höher als Ende 1988. Dem Zeitungsbericht zufolge soll sich die Expertenrunde, die im September wieder zusammentritt, bereits auf einige Änderungen verständigt haben. So soll der Zeitraum für die Bildung von Rückstellungen für die nukleare Entsorgung von 19 auf 25 Jahre ausgedehnt werden. Strittig sei unter anderem noch, ob die Kernkraftwerksbetreiber lediglich verpflichtet werden sollen, ihre Rückstellungen zu vermindern, oder ob sie bereits getätigte Rückstellungen steuerpflichtig aufzulösen haben (DPA, 20.7.; taz, 21.7.; FR, 21.7.).

Die Frankfurter Rundschau (21.7.) erläuterte dazu: "Die Energieversorger waren in der Vergangenheit mehrfach kritisiert worden, daß sie mit ihren Stromgewinnen massiv in andere Geschäftsfelder expandiert und zahlreiche Unternehmen gekauft hätten. Dabei stehen besonders RWE, Veba (wegen PreussenElektra) und Viag (Bayernwerk) am Pranger. Die SPD verlangt unter anderem bei der anstehenden dritten Stufe der Postreform ein striktes Verwendungsverbot von Strom-Überschüssen für den Einstieg der Elektrizitätserzeuger in die Telekommunikation."