März 1993

930306

ENERGIE-CHRONIK


Beilegung des Stromstreits weiter ungewiß

Auch im März gelang es nicht, alle beteiligten ostdeutschen Kommunen zur Annahme des Kompromisses im Stromstreit zu bewegen, auf den sich die Vertreter von EVU und Kommunen im Dezember geeinigt hatten (siehe 930201). Die neuerliche Frist, bis zu der alle 164 ostdeutschen Kommunen ihre Verfassungsklage hätten zurückziehen sollen, lief am 1.3. ergebnislos ab. Trotzdem hielt der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) den Kompromiß noch nicht für endgültig gescheitert. Eine Wende sei weiterhin möglich, sagte VKU-Sprecher Wolfgang Prangenberg. Das Bundesverfassungsgericht bleibe an einer außergerichtlichen Einigung interessiert und könne aufgrund seiner Arbeitsbelastung die Klage der Kommunen ohnehin "frühestens Mitte dieses Jahres" behandeln (FAZ, 2.3.; SZ, 2.3.).

Sowohl der VKU als auch der Deutsche Städtetag haben den Kommunen empfohlen, ihre Klage vor dem Verfassungsgericht zurückzunehmen. Dagegen hat sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund dieser Empfehlung bisher nicht angeschlossen. Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt (FDP) bedauerte das ergebnislose Verstreichen der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist. Angesichts der Konjunkturlage sei eine weitere Verzögerung der Milliarden-Investitionen in die ostdeutsche Energiewirtschaft nicht zu veranworten. Den Deutschen Städte- und Gemeindebund forderte er auf, seine Haltung noch einmal zu überprüfen (Berliner Zeitung, 4.3.).

Auch Teil-Privatisierung denkbar

Falls es in den nächsten Monaten nicht zu der angestrebten Vergleichslösung kommt, wäre nach Ansicht der Treuhand auch eine Teillösung bei der Privatisierung der ostdeutschen Stromwirtschaft denkbar. Wie der für die Privatisierung der Strom- und Kohleunternehmen zuständige Treuhand-Experte Hans Werner Klein am 4.3. erklärte, könnte die Privatisierung der überregionalen Vereinigten Energiewerke AG (Veag) sowie der beiden Braunkohlenunternehmen vorgezogen werden und die Veräußerung der Anteile der 15 ostdeutschen Regionalversorger erst später erfolgen (DPA, 4.3.).