Mai 2026 |
260506 |
ENERGIE-CHRONIK |
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In dieser Grafik der Deutschen Windguard sind die vier Offshore-Projekte in der Nordsee (3) und Ostsee (1) noch fest eingeplant, die TotalEnergies und BP ab 2030 mit einer Leistung von 7000 Megawatt in Betrieb nehmen wollten. Mit der Forderung der Branchen-Lobby nach einer Rücktrittsmöglichkeit für alle von 2023 bis 2025 erteilten Zuschläge würde insgesamt eine Leistung von 16 Gigawatt in Frage gestellt. |
Die Ölkonzerne TotalEnergies und BP haben anscheinend kein Interesse mehr an den vier Flächen für die Errichtung von Offshore-Windparks, die sie im Juli 2023 bei der ersten Auschreibung für nicht zentral voruntersuchte Flächen in der Nord- und Ostsee für die immense Summe von 12,6 Milliarden Euro erwarben (230703). Dies berichteten am 18. Mai der Norddeutsche Rundfunk (NDR) und die Süddeutsche Zeitung (SZ) aufgrund gemeinsamer Recherchen. Demnach dringt TotalEnergies innerhalb des Bundesverbands Offshore Energie (BWO) auf eine Möglichkeit zur Rückgabe bezuschlagter Flächen. Tatsächlich veröffentlichte der Verband zwei Tage später eine entsprechende Pressemitteilung (HTML).
"Der BWO schlägt einen Mechanismus für eine freiwillige und beschleunigte Flächenrückgabe für bezuschlagte Projekte vor", heisst es in dieser Pressemitteilung. Die Bundesregierung habe es versäumt, in den Offshore-Wind-Ausschreibungsregeln eine Rückgabeoption für bezuschlagte Projekte zu schaffen. Dadurch bestehe "die Gefahr, dass Flächen für bis zu 16 Gigawatt installierter Leistung blockiert werden". Der Verband erwarte von der Bundesregierung, "diesen Vorschlag der Offshore-Windbranche zügig umzusetzen".
Offensichtlich sind die vier Offshore-Windparks vor der deutschen Küste für die beiden Investoren inzwischen nicht mehr so attraktiv wie noch vor drei Jahren. Möglicherweise haben sie einfach die Folgekosten für die noch notwendige Erschließung der Flächen unterschätzt. Oder die der darauf zu errichtenden Windkraftanlagen. Ebenso könnten sich die Gewinnerwartungen mit dem erzeugten Strom verändert haben. Einen garantierten Verlust würde ihnen aber nur der jetzt verlangte Rücktritt vom Erwerb der Flächen bescheren, da zehn Prozent der Kaufsumme bereits überwiesen und verplant wurden. Dagegen muss offen bleiben, wie sich die Gewinnaussichten bei Fortführung der Projekte tatsächlich entwickeln würden. Weitere Abschläge könnten hinzukommen, falls die Bundesregierung überhaupt bereit ist, eine Rücktrittsmöglichkeit einzuräumen. Hier kann sich der BWO insoweit allerdings Chancen ausrechnen, als die Bundeswirtschaftsministeirn Katherina Reiche (CDU) das Tempo beim Ausbau der Offshore-Windenergie ohnehin drosseln möchte.
Zum Schwund des Interesses beigetragen haben möglicherweise auch Befürchtungen, dass Offshore-Windparks "einer Vielzahl von Bedrohungen wie physischer Sabotage, Cyberangriffen oder anderen hybriden Angriffen" ausgesetzt sein könnten, wie es in der "Hamburger Erklärung" hieß, die der dritte "Nordsee-Gipfel" der Anrainerstaaten im Januar verabschiedete (260113). Schon Ende 2024 hatte der BOW-Geschäftsführer Stefan Thimm auf dieses Problem hingewiesen: "Wir haben keine bewaffneten Truppen. Unsere Service-Techniker werden nicht an der Waffe ausgebildet – das wollen wir auch nicht." (241203) Zur Verschlechterung der politischen Rahmenbedingungen könnte ferner der amtierende US-Präsident Trump beigetragen haben, der Offshore-Windkraftanlagen persönlich hasst und zumindest in den USA überall verhindern möchte (250101).
Hinzu kommt die schon seit längerem bestehende Unzufriedenheit mit den bisherigen Ausschreibungsverfahren. So verlangten die Teilnehmerstaaten des dritten "Nordsee-Gipfels" in ihrer Abschlusserklärung, die Genehmigungsverfahren für Offshore-Windenergie weiter zu vereinfachen und zu beschleunigen. Bei den Ausschreibungen bedürfe es eines Verfahrens, das ein gleichmäßig stabiles Angebot sichere und trotz wettbewerblicher Orientierung das Investitionsrisiko mindere, um privates Kapital mobilisieren zu können.
Dieses Ziel lässt sich freilich unterschiedlich auslegen, und auch innerhalb des Lobbyverbands BWO sind da die Interessen der Mitglieder nicht deckungsgleich. So sieht der nunmehr präsentierte Branchenvorschlag vor, dass rückgebende Unternehmen nicht erneut auf dieselben Flächen bieten dürfen und vorhandene Voruntersuchungsergebnisse und Projektdaten an die Behörden übermitteln. Ferner soll pro Bieter nur ein Zuschlag je Neuausschreibungsrunde möglich sein. Die Zahlungen der Umwelt- und Fischereikomponente werden bei freiwilliger Rückgabe nicht erstattet.
Solche und weitere Zugeständnisse werden auch nötig sein, denn nach aktueller Rechtslage haben die Energiekonzerne keinerlei Möglichkeit, die Rückgabe der von ihnen erworben Flächen-Zuschläge gegen volle oder auch nur teilweise Rückzahlung der dafür aufgewendeten Kosten verlangen zu können. Der BWO-Vorschlag würde dagegen rückwirkend alle Projekte der Jahre 2023 bis 2025 betreffen, für die noch keine endgültige Investitionsentscheidung getroffen wurde. Damit würde er eine Leistung von insgesamt 16 Gigawatt in Frage stellen.
Vergabe von Offshore-Flächen wurde zweimal abrupt gestoppt(siehe oben) Anfangs wurden für Offshore-Windparks geeignete Flächen vor der deutschen Küste von privaten Firmen mit behördlicher Genehmigung untersucht und bis zur Baureife bzw. zum Verkauf des Projekts an einen Interessenten entwickelt. Den ersten dieser Anträge genehmigte das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) im November 2001 für ein Projekt vor der Insel Borkum (011119). Indessen gab es häufig Verzögerungen bei der Netzanbindung. Auch wegen anderen Problemen mit der privaten Entwicklung wurde das bisherige Verfahren 2015 abrupt eingestellt (150501), um die Erschließung geeigneter Flächen künftig dem Staat zu übertragen und diese nur noch per Ausschreibungen zu vergeben, wobei zugleich die Netzanbindung der fertiggestellten Windparks sichergestellt wird. Nach zweijähriger Pause erfolgte die Vergabe ab 2017 nur noch über AusschreibungenEs dauerte jedoch zwei Jahre, bevor 2017 (170401) und 2018 (180413) die beiden ersten Ausschreibungen stattfanden. Diese betrafen aber nur Projekte, die bis zum 1. August 2016 bereits genehmigt oder erörtert wurden (170107). Auch bei den regulären Ausschreibungen, die gemäß dem 2020 novellierten Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) ab 2021 jährlich zum 1. September stattfanden, mussten vorerst noch ältere Rechte von früheren Projektentwicklern durch die Gewährung von Eintrittsrechten bei bereits "voruntersuchten Flächen" berücksichtigt werden. Mit der im Juli 2022 beschlossenen erneuten Novellierung des WindSeeG (220703) wurde dann unterschieden zwischen solchen Flächen für neue Projekte, die vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bereits "zentral voruntersucht" worden sind, und solchen, bei denen diese Vorarbeit erst noch der Bieter selber leisten muss, der bei der Ausschreibung den Zuschlag erhält. Von 2023 bis 2025 kam es zu drei Ausschreibungen nach dem neuen § 50 des novellierten WindSeeG für insgesamt neun "zentral voruntersuchte" Flächen. Parallel dazu wurden von 2021 bis 2025 insgesamt fünf Ausschreibungen für vier "voruntersuchte" und sieben "nicht zentral voruntersuchte" Flächen nach § 16 WindSeeG durchgeführt. Weil 2025 kein einziges Gebot für die angebotenen Flächen einging, werden diese nun erst im übernächsten Jahr wieder ausgeschriebenDann endeten die Ausschreibungen ebenso abrupt wie 2015. Der Grund war diesmal, dass bei der dritten Offhore-Auktion für zentral voruntersuchte Flächen, die zum 1. August 2025 stattfand, kein einziges Gebot eingegangen war. Die Bundesnetzagentur wollte deshalb die beiden angebotenen Flächen N-10.1 und N-10.2 gemäß § 14 Abs. 2 Satz 4 des Wind-See-Gesetzes zum Gebotstermin 1. August 2026 erneut ausschreiben und dabei die Vorgaben der Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen anwenden (250806). Dann verschob sie diese Wiederholung und Fortsetzung der Ausschreibungen aber auf 2027. Als Grund wurde eine notwendige Änderung des Flächenentwicklungsplans in Verbindung mit einer erneut beabsichtigten Novellierung des WindSeeG genannt, die 2027 in Kraft treten soll. Das mangelnde Interesse an den zuletzt angebotenen beiden Flächen N-10.1 und N-10.2 hatte wohl auch mit deren relativ geringen Windhöffigkeit zu tun. Nach Berechnungen des Fraunhofer-Instituts für Windenergiesysteme (IWES) würden sie weniger als 3000 Volllaststunden im Jahr ermöglichen, während auf vielen anderen Flächen bis zu 4500 Volllaststunden erreicht werden. Das ist ein unterdurchschnittlicher Wert, der die Rentabilität stark beeinflusst.
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