Der Abschnitt "1.4 Klima und Energie" auf den Seiten 30 bis 37 des Koalitionsvertrags, den CDU/CSU und SPD am 9. April 2025 veröffentlichten, lautet folgendermaßen:


Klimaschutz

Wir stehen zu den deutschen und europäischen Klimazielen, wohlwissend, dass die Erderwärmung ein globales Problem ist und die Weltgemeinschaft es gemeinsam lösen muss. Dafür setzen wir das Pariser Klimaabkommen um und verfolgen das Ziel der Klimaneutralität 2045 in Deutschland mit einem Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt. Wir wollen Industrieland bleiben und klimaneutral werden.

Die deutschen und europäischen Klimaziele erreichen wir vorrangig durch Reduktion von CO2 und anderen Treibhausgasen in Deutschland, zusätzlich durch Anrechnung negativer Emissionen sowie in begrenztem Umfang durch hochqualifizierte und glaubwürdige CO2-Minderungen in außereuropäischen Partnerländern. Dies ist im europäischen Klimaschutzgesetz sowie im EU-Emissionshandel abzubilden. Das europäische Klima-Zwischenziel für 2040 in Höhe von minus 90 Prozent gegenüber 1990 unterstützen wir daher mit der Maßgabe, dass erstens in Deutschland nicht mehr reduziert werden muss als mit dem deutschen Klima-Zwischenziel für 2040 vorgesehen, zweitens neben der vorrangigen CO2-Reduktion in Deutschland in begrenztem Umfang auch permanente und nachhaltige negative Emissionen sowie drittens glaubwürdige CO2-Reduzierung durch hochqualifizierte, zertifizierte und permanente Projekte (maximal drei Prozentpunkte des 2040-Zwischenziels) in außereuropäischen Partnerländern zur wirtschaftlich tragbaren Reduzierung von Restemissionen anrechenbar sind. Zudem muss ein wirksamer Carbon-Leakage-Schutz zum Erhalt unserer industriellen Wertschöpfung garantiert werden.

Emissionshandel

Der European Green Deal und der Clean Industrial Act müssen weiterentwickelt werden, um Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz zusammenzubringen. Wir halten am System der CO2- Bepreisung als zentralem Baustein in einem Instrumentenmix fest. Wir treiben den Emissionshandel europäisch und international voran und gewinnen weitere Länder für eine CO2-Bepreisung. Besonders die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft und die soziale Akzeptanz haben wir dabei im Blick und verfolgen eine ökonomisch tragfähige Preisentwicklung. Wir unterstützen die Einführung des ETS 2, um europaweit gleiche Bedingungen zu schaffen. Dabei wollen wir einen fließenden Übergang des deutschen BEHG in das ab 2027 europäisch wirkende Emissionshandelssystem (ETS 2) gewährleisten. Dabei werden wir uns für Instrumente einsetzen, die CO2-Preissprünge für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen vermeiden. Zur Unterstützung besonders belasteter Haushalte nutzen wir hierzu auch die Mittel des Europäischen Klimasozialfonds. Die CO2- Einnahmen geben wir an die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zurück. Dazu werden wir auch unbürokratische und sozial gestaffelte Entlastungen und Förderungen beim Wohnen und bei der Mobilität auf den Weg bringen, damit niemand überfordert wird. Die stark betroffenen Wirtschaftsbranchen im Wettbewerb kompensieren wir unbürokratisch. Vom Opt-in für den Sektor Landwirtschaft in den ETS 2 machen wir keinen Gebrauch.

Energiepolitik

Wir wollen die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg machen. Bei der Energiewende machen wir Wirtschaft und Verbraucher stärker zu Mitgestaltern (unter anderem durch Entbürokratisierung, Mieterstrom, Bürgerenergie und Energy Sharing). Wir wollen alle Potenziale der Erneuerbaren Energien nutzen. Dazu gehören Sonnen- und Windenergie sowie Bioenergie, Geothermie, Wasserkraft sowie aus diesen hergestellte Moleküle. Wir stärken auch innovative Technologien wie Abwasserwärme, Wärmerückgewinnung und Flugwindkraft/Höhenwindenergie. Wir werden ein Monitoring in Auftrag geben, mit dem bis zur Sommerpause 2025 der zu erwartende Strombedarf sowie der Stand der Versorgungssicherheit, des Netzausbaus, des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, der Digitalisierung und des Wasserstoffhochlaufs als eine Grundlage der weiteren Arbeit überprüft werden. Wir stehen für eine konsequente Ausrichtung aller Bereiche auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit. Unser Ziel sind dauerhaft niedrige und planbare, international wettbewerbsfähige Energiekosten. Um das Ziel der Kosteneffizienz zu erreichen, stehen wir für einen systemischen Ansatz durch das Zusammenspiel aus dem Ausbau der Erneuerbaren Energien, einer Kraftwerksstrategie, dem gezielten und systemdienlichen Netz- und Speicherausbau, mehr Flexibilitäten und einem effizienten Netzbetrieb. Auf europäischer Ebene setzen wir uns für eine Energieunion in Vollendung des Energiebinnenmarktes mit einer leistungsfähigen grenzüberschreitenden Infrastruktur und mit dem Abbau beihilferechtlicher Hürden ein. Für gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen werden wir entschlossen handeln, um in zentralen Schlüsseltechnologien, wie Erneuerbaren Energien, keine neuen Abhängigkeiten zu schaffen und bestehende abzubauen und mit geeigneten Maßnahmen die Resilienz heimischer Produktion zu stärken.

Energiepreise

Wir wollen Unternehmen und Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh mit einem Maßnahmenpaket entlasten. Dafür werden wir als Sofortmaßnahme die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß senken und Umlagen und Netzentgelte reduzieren. Um Planungssicherheit zu schaffen, ist unser Ziel, die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln. Wir werden die Strompreiskompensation dauerhaft verlängern und auf weitere Branchen ausweiten. Auch Rechenzentren werden wir einbeziehen. Für die anderweitig nicht weiter zu entlastenden energieintensiven Unternehmen führen wir im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten eine besondere Entlastung (Industriestrompreis) ein. Dazu gehört auch, die energieintensiven Verbraucher ohne Flexibilisierungspotenzial wie bisher zu entlasten. Darüber hinaus werden wir die Gasspeicherumlage für alle abschaffen. Wir werden geeignete Instrumente auf den Weg bringen, um eine versorgungssichere und kostengünstigere Befüllung der Gasspeicher sicherzustellen. Wir ermöglichen und flankieren langfristige, diversifizierte, günstige Gaslieferverträge mit internationalen Gasanbietern. Die Klimaziele bleiben davon unberührt. Wir wollen Potenziale konventioneller Gasförderung im Inland nutzen.

Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung

Entscheidend für den Erfolg der Energiewende sind Entbürokratisierung sowie schnellere und bessere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Dazu führen wir den Bund-Länder-Prozess zur Umsetzung des Pakts für Planungs-, Umsetzungs-, und Genehmigungsbeschleunigung entschlossen fort, entwickeln ihn weiter und setzen die Erneuerbare-Energien-Richtlinie III zügig um. Wir werden unter anderem die Einrichtung von Expertenpools, die Ausweitung der Zustimmungsfiktion und den erweiterten Bestandsschutz für Ersatzeinrichtungen prüfen. Wir prüfen, inwieweit die Vereinfachungen aus den Beschleunigungsgebieten und andere Ansätze (zum Beispiel Populationsansatz im Artenschutz, Präklusion, Beibringungsgrundsatz/Widerlegungspflicht), auf Infrastrukturprojekte der Energiewende möglich sind, denn wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch Planungserleichterung beschleunigen.

Netze

Der Ausbau und die Modernisierung der Netze werden kosteneffizient vorangebracht und mit dem Erneuerbaren-Ausbau synchronisiert. Wir werden die weitere Entwicklung einem regelmäßigen Monitoring unterziehen. Sämtliche Maßnahmen müssen sich an den realistischen Bedarfen orientieren und aufeinander abgestimmt sein. Wir stärken die Übertragungs- und Verteilnetze. Kritische Energieinfrastruktur, insbesondere Netze und Erneuerbare-Energien-Anlagen, muss auch in Umsetzung der NIS-2-Richtlinie resilient und bestmöglich geschützt werden. Wir heben Effizienzpotenziale im Netz unter anderem durch freiere Gestaltung sowie Überbauung am Netzverknüpfungspunkt und durch Digitalisierung der Netze. Den Rollout von Smart Metern im Verteilnetz werden wir beschleunigen und vereinfachen und dynamische Stromtarife stärken. Die neu zu planenden Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetze (HGÜ) sollen, wo möglich, als Freileitungen umgesetzt werden. Dabei werden wir besonders belastete Regionen berücksichtigen. Durch diese Maßnahmen können wir den von der Bundesnetzagentur geplanten Netzausbau effizienter gestalten. Den nach einer Bestandsaufnahme notwendigen verbleibenden Ausbau wollen wir weiter beschleunigen. Die Kosten für Netzanschlüsse für bestehende Unternehmensstandorte auf dem Weg zur Transformation wollen wir senken und die Genehmigungsverfahren vereinheitlichen. Die Möglichkeit der physikalischen Direktversorgung der Industrie weiten wir räumlich aus. Wir halten an einer einheitlichen Stromgebotszone fest.

Flexibilisierung

Hemmnisse bei der Flexibilisierung des Stromsystems müssen abgebaut werden, um die flexible Nutzung von Erneuerbaren Energien sektorübergreifend zu verbessern. Der Ausbau systemdienlicher Speicherkapazitäten und die systemdienliche Nutzung von E-Auto- und Heimspeichern werden wir verstärkt vorantreiben. Bidirektionales Laden und das Laden am Arbeitsplatz werden wir unterstützen. Wir werden die Ansiedelung von großen Abnehmern wie etwa von Speichern und großen Erzeugern Erneuerbarer Energien dort anreizen, wo es dem Netz nützt. Energiespeicher werden als im überragenden öffentlichen Interesse anerkannt sowie im Zusammenhang mit privilegierten Erneuerbaren-Energien-Erzeugungsanlagen ebenfalls privilegiert. Die Mehrfachbelastung durch Steuern, Abgaben und Entgelte wird so weit wie möglich abgeschafft. Die regionale Nutzung ansonsten abgeregelten Stroms wollen wir deutlich erleichtern.

Finanzierung

Zur Vergabe von Eigen- und Fremdkapital bei Investitionen wollen wir im Zusammenspiel von öffentlichen Garantien und privatem Kapital einen Investitionsfonds für die Energieinfrastruktur auflegen.

Erneuerbare Energien

Der entschlossene Ausbau Erneuerbarer Energien beinhaltet den netzdienlichen Ausbau von Sonnen- und Windenergie, von Bioenergie, Wasserkraft und die Erschließung von Geothermie. Zudem nutzen wir die Potenziale klimaneutraler Moleküle. Wir verfolgen das Ziel, dass sich Erneuerbare Energien perspektivisch vollständig am Markt refinanzieren können. Wir wollen für den weiteren Hochlauf von Erneuerbaren und Speichern einen gesicherten Investitionsrahmen bei zugleich verstärkter Einbindung marktwirtschaftlicher Instrumente. Der Investitionsrahmen wird hierfür in Einklang mit europäischen Vorgaben angepasst und dabei die Strommarktintegration der Erneuerbaren optimiert.

Solarenergie

Die Förderung der Solarenergie in Verbindung mit Speichern soll systemdienlich ausgestaltet werden. Wir wollen private Haushalte zu Akteuren der eigenen Energieversorgung machen. Betreibern von Bestandsanlagen setzen wir Anreize für eine netz- und systemdienliche Einspeisung und prüfen die neuen Bestimmungen des Solarspitzengesetzes für die Nullvergütung bei negativen Preisen und der Direktvermarktung. Anmeldeverfahren werden wir durch Digitalisierung und Standardisierung vereinfachen. Wir achten auf Flächenschonung und wollen Möglichkeiten der Doppelnutzung, wie zum Beispiel Parkplatz-, Agri- und Floating-PV erleichtern.

Windenergie

Wir setzen den Ausbau der Windkraft fort. Die Zwischenziele des Windflächenbedarfsgesetzes für 2027 bleiben unberührt. Die Flächenziele für 2032 evaluieren wir. Dabei überprüfen wir auch das Referenzertragsmodell auf Kosteneffizienz. Für die Akzeptanz vor Ort stellen wir die Steuerungswirkung von Windenergiegebieten sicher, im Einklang mit den bestehenden Mitwirkungsrechten der Kommunen beim Windkraftausbau. Zusätzlich werden wir prüfen, inwieweit wir die Synchronisation von Windkraft- und Netzausbau, zum Beispiel durch die Ausweisung von befristeten Engpassgebieten, verbessern können, ohne dabei die Ausbauziele der Windkraft zu gefährden. Auch werden wir Bürgerstrom rechtlich erleichtern und die physikalische Direktversorgung von Unternehmen ausweiten.

Für die Akzeptanz vor Ort stellen wir die Steuerungswirkung von Windenergiegebieten sicher im Einklang mit den bestehenden Mitwirkungsrechten der Kommunen beim Windkraftausbau. Wir schützen die Genehmigungsbehörden vor überbordenden Schadensersatzforderungen. Wir überprüfen das Referenzertragsmodell auf Kosteneffizienz unter anderem hinsichtlich unwirtschaftlicher Schwachwind-Standorte. Die Belange von Natur- und Artenschutz müssen frühzeitig in der Regionalplanung einbezogen werden. Die zulässige Höhe der Flächenpachten für im EEG geförderte Anlagen werden wir begrenzen. Im Offshore-Bereich werden wir uns der so genannten Abschattungsproblematik annehmen. Wir werden mit anderen Nordseeanrainerstaaten kooperieren, um erzeugungsoptimale Flächenkulissen zu entwickeln und alsbald einen ersten hybriden Offshore- Netzanschluss/Interkonnektor zu realisieren. Außerdem werden wir im Windenergie-auf-See-Gesetz die hybride Anbindung (Kabel und H2-Pipeline) von Windparks ermöglichen.

Bioenergie

Bioenergie spielt bei Wärme, Verkehr und steuerbarer Stromerzeugung eine wichtige Rolle. Wir wollen das Flexibilitätspotenzial der Biomasse konsequent heben. Dazu setzen wir unter Beachtung der Kosteneffizienz und der Flächennutzung auf die Ermöglichung und überprüfen die bestehenden Deckelungen. Wir wollen vor allem Reststoffe besser nutzen. Wir werden den Biogasanlagen eine Zukunft geben, insbesondere sind die Besonderheiten kleinerer und wärmegeführter Anlagen stärker zu berücksichtigen.

Wasserkraft

Bestehende Potenziale bei der kleinen und großen Wasserkraft und bei Pumpspeicherkraftwerken werden wir heben.

Geothermie

Wir werden schnellstmöglich ein verbessertes Geothermie-Beschleunigungsgesetz auf den Weg bringen und geeignete Instrumente für die Absicherung des Fündigkeitsrisikos einführen. Schadensfälle müssen vollständig abgesichert werden. Um grenzüberschreitende Potenziale zu mobilisieren, braucht es einen gemeinsamen Rechtsrahmen.

Kraftwerksstrategie

Wir werden durch schnellstmögliche technologieoffene Ausschreibungen verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in ausreichend gesicherte Leistung und Versorgungssicherheit schaffen. Den Bau von bis zu 20 GW an Gaskraftwerksleistung bis 2030 wollen wir im Rahmen einer zügig zu überarbeitenden Kraftwerksstrategie technologieoffen anreizen. Die neuen Gaskraftwerke sollen deutschlandweit vorrangig an bestehenden Kraftwerksstandorten entstehen und regional nach  Bedarfen gesteuert werden. Durch einen technologieoffenen und marktwirtschaftlichen Kapazitätsmechanismus kann ein systemdienlicher Technologiemix aus Kraftwerken und Erzeugungsanlagen (zum Beispiel Bioenergie und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)), Speichern und Flexibilitäten entstehen. Freie Kapazitäten industriell genutzter KWK-Anlagen wollen wir stärker nutzen.

Ein größeres Energieangebot dient der Stabilisierung und Reduzierung der Stromkosten. Dazu sollen künftig Reservekraftwerke nicht nur zur Vermeidung von Versorgungsengpässen, sondern auch zur Stabilisierung des Strompreises zum Einsatz kommen.

CCU und CCS

CO2-Abscheidungs- und Speicherungstechnologien (CCS) und auch Nutzungstechnologien (CCU) ergänzen den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie energieeffiziente Produktionsprozesse als unerlässliche Instrumente für das Ziel der Klimaneutralität. Wir werden umgehend ein Gesetzespaket beschließen, welches die Abscheidung, den Transport, die Nutzung und die Speicherung von Kohlendioxid insbesondere für schwer vermeidbare Emissionen des Industriesektors und für Gaskraftwerke ermöglicht. Wir werden das überragende öffentliche Interesse für den Bau dieser CCS/CCU-Anlagen und -Leitungen feststellen. Die Ratifizierung des London-Protokolls sowie die Schaffung von bilateralen Abkommen mit Nachbarländern haben dabei höchste Priorität. Wir ermöglichen CO2-Speicherung offshore außerhalb des Küstenmeeres in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandssockels der Nordsee sowie onshore, wo geologisch geeignet und akzeptiert. Dazu wollen wir eine Länderöffnungsklausel einführen. Zudem sehen wir Direct Air Capture als eine mögliche Zukunftstechnologie, um Negativemissionen zu heben.

Wasserstoff

Für den schnellen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft brauchen wir klimafreundlichen Wasserstoff aus  verschiedenen Quellen. Ziel ist langfristig die Umstellung auf klimaneutralen Wasserstoff, basierend auf einem wachsenden Anteil Erneuerbarer Energien aus dem Inland und aus Importen.

Dafür setzen wir uns für pragmatische nationale und europäische Regelungen (im Rahmen der europäischen Wasserstoffstrategie) und deren zügige Umsetzung ein. Überregulierung muss zurückgeführt werden. Wasserstofferzeugung wollen wir sowohl über große systemdienliche Elektrolyseanlagen als auch verstärkt dezentral und flächendeckend ermöglichen. Wir werden Energieimportland bleiben, wollen dafür Energiepartnerschaften und grenzüberschreitende sowie notwendige Inlandsinfrastruktur für Importe von Wasserstoff und seinen Derivaten in alle Richtungen konsequent ausbauen. Dies umfasst auch die Anbindung an alle deutschen und europäischen Häfen. Wir werden nationale und europäische Förderinstrumente nutzen, wie zum Beispiel H2 Global, IPCEI- Projekte (Important Projects of Common European Interest) und spezifische Programme für den Mittelstand. Deutschland soll eine führende Rolle in einer europäischen Wasserstoffinitiative einnehmen. Ein vertrauenswürdiges und unbürokratisch umsetzbares Zertifizierungssystem für klimafreundliche Energieträger ist entscheidend, um deren Hochlauf erfolgreich voranzutreiben.

Das Wasserstoffkernnetz muss deutschlandweit bedarfsgerecht die industriellen Zentren anbinden, auch im Süden und Osten Deutschlands. Dabei müssen auch Wasserstoffspeicher berücksichtigt werden. Wir werden in einer erweiterten Planung mit zusätzlichen Trassen dieses Ziel erreichen. Die Finanzierungsbedingungen müssen gewährleisten, dass in einer integrierten Planung das Kernnetz umgesetzt und auch das Verteilnetz aufgebaut wird

Kohleausstieg und Strukturwandel

An den beschlossenen Ausstiegspfaden für die Braunkohleverstromung bis spätestens 2038 halten wir fest. Wir setzen die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" um und stellen die zugesagten Strukturstärkungsmittel in voller Höhe bis Ende 2038 zur Verfügung. Einem möglichen Verfall der Mittel wird unter Beibehaltung der Zweckbindung mit entsprechender Flexibilisierung begegnet. Eine Verrechnung mit anderweitigen Programmen erfolgt nicht. Der Zeitplan, Kohlekraftwerke vom Netz oder in die Reserve zu nehmen, muss sich danach richten, wie schnell es gelingt, steuerbare Gaskraftwerke tatsächlich zuzubauen. Ausstehende Berichte aus dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz werden umgehend vorgelegt.

Kraft-Wärme-Kopplung

Die Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) müssen konsequent und langfristig genutzt werden. Dafür wird das KWKG noch 2025 an die Herausforderungen einer klimaneutralen Wärmeversorgung, an Flexibilitäten sowie hinsichtlich eines Kapazitätsmechanismus angepasst.

Energieeffizienz

Energieeffizienz als tragende Säule beim Erreichen der Klimaziele werden wir insbesondere durch steuerliche Anreize und Marktsignale stärken. Das Energieeffizienzgesetz und das Energiedienstleistungsgesetz werden novelliert und vereinfacht und auf EU-Recht zurückgeführt. Energieeffizienzziele dürfen die Flexibilität des Stromverbrauchs nicht behindern. Technisch unvermeidbare Abwärme werden wir diskriminierungsfrei nutzen und deren Einspeisung in Fernwärmenetze erleichtern.

Wärme

Wir erarbeiten einen Fahrplan für defossilisierte Energieträger. Dafür müssen Gasnetze erhalten bleiben, die für eine sichere Wärmeversorgung notwendig sind. Die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie werden wir zügig umsetzen. Um die nötigen Investitionen zu ermöglichen, wollen wir die Träger von Infrastrukturen durch einen Mix aus zusätzlichem öffentlichem und privatem Kapital stärken. Um den Bau von Nah- und Fernwärmenetzen zu unterstützen, wird die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gesetzlich geregelt und aufgestockt. Um sichere Investitionsbedingungen zu schaffen, werden wir die AVB-Fernwärme-Verordnung und die Wärmelieferverordnung zügig überarbeiten und modernisieren und dabei die Interessen des Verbraucherschutzes und der Versorgungsunternehmen ausgewogen berücksichtigen. Wir sichern faire und transparente Preise und stärken dafür die Preisaufsicht. Wir stärken die Transparenz unter anderem durch eine unbürokratische Schlichtungsstelle.

Staatsbeteiligungen

Wir prüfen strategische staatliche Beteiligungen im Energiesektor, auch bei Netzbetreibern. Die in der Gaskrise erworbenen Staatsbeteiligungen werden wir auf strategische Anteile des Bundes zurückführen.