| Juni 2024 | 240610 | ENERGIE-CHRONIK | 
Die Europäische Kommission hat eine mit drei Milliarden Euro ausgestattete 
  deutsche Beihilferegelung für die Errichtung des Wasserstoff-Kernnetzes nach 
  den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. "Die Maßnahme dient den Zielen der 
  EU-Wasserstoffstrategie und des Pakets 'Fit für 55', denn sie ermöglicht die 
  Errichtung einer Fernleitungsinfrastruktur für Wasserstoff, ohne die die Nutzung 
  von erneuerbarem Wasserstoff in Industrie und im Verkehr bis 2030 nicht hochgefahren 
  werden kann", begründete sie ihre Entscheidung in einer am 21. Juni veröffentlichten 
  Pressemitteilung.
  
  Das Wasserstoff-Kernnetz soll das Rückgrat des Fernleitungsnetzes für Wasserstoff 
  in Deutschland bilden und Teil der europäischen Wasserstoff-Grundstruktur sein, 
  die mehrere Mitgliedstaaten verbindet. Die gebilligte Beihilfe zielt darauf 
  ab, Investitionen in den Bau des Wasserstoff-Kernnetzes zu erleichtern, die 
  für die Umstellung vorhandener Erdgasleitungen auf Wasserstoff sowie die Errichtung 
  neuer Wasserstoff-Leitungen und Verdichterstationen erforderlich sind.
Bau und Betrieb des Wasserstoff-Kernnetzes werden von den Wasserstoff-Fernleitungsnetzbetreibern 
  finanziert, für deren Auswahl die Bundesnetzagentur zuständig ist. Die Beihilfe 
  wird in Form einer staatlichen Garantie gewährt, durch die die Fernleitungsnetzbetreiber 
  günstigere Darlehen zur Deckung der Verluste am Anfang der Hochlaufphase erhalten 
  können. Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu 
  ihren eigenen Refinanzierungskosten gewährt, wodurch die Zinsen unter den Marktsätzen 
  liegen. Sie sind bis 2055 zurückzuzahlen, wobei Höhe und Zeitpunkt der Rückzahlungen 
  an den erwarteten allmählichen Anstieg der Nachfrage nach Wasserstoff angepasst 
  werden. Der geschätzte Beihilfebetrag von drei Milliarden Euro entspricht den 
  zusätzlichen Finanzierungskosten, die die Fernleitungsnetzbetreiber ohne die 
  staatliche Garantie tragen müssten.
  
  Die erste große Leitung soll 2025 in Betrieb genommen werden und das gesamte 
  Kernnetz 2032 fertig sein. Für das Kernnetz sollen die Rechtsvorschriften für 
  den Energiebinnenmarkt gelten, sodass Dritten diskriminierungsfrei Zugang gewährt 
  werden muss und die Entgelte reguliert sind.