Juni 2023

230612

ENERGIE-CHRONIK


Gebotsmenge für Biomasse erstmals größer als Umfang der Ausschreibung

Bei der Ausschreibung für Biomasseanlagen, die zum 1. April stattfand, überstieg die Gebotsmenge erstmals das Ausschreibungsvolumen: Wie die Bundesnetzagentur am 30. Mai mitteilte, wurden bei einer ausgeschriebenen Menge von 300 MW wurden 495 Gebote im Umfang von 532 MW eingereicht. Dabei entfielen sieben Gebote mit 29 MW auf Neuanlagen und 488 Gebote im Umfang von 503 MW auf Bestandsanlagen. Die Gebote bezweckten also überwiegend die Erlangung einer Anschlussförderung für bestehende Biomasseanlagen.

Die Bundesnetzagentur hatte die Höchstwerte für dieses Ausschreibungssegment vor dem Gebotstermin für Neuanlagen auf 17,67 ct/kWh und für bestehende Anlagen auf 19,83 ct/kWh angehoben. Einen Zuschlag erlangen konnten 271 Gebote im Umfang von 302 MW, wobei die Gebotswerte von 13,60 bis 19,49 Cent/kWh reichten. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 18,92 Cent/kWh.

Zuschläge wurden erstmals vorrangig an Standorte in der "Südregion" vergeben

Bei dieser Biomasse-Auktion wurden erstmals die nunmehr beihilferechtlich genehmigten Regelungen für die "Südregion" nach dem Kohleausstiegsgesetz (200405) angewendet, die ungefähr der Main-Linie entspricht. Danach werden zunächst Gebote für Anlagen in der Südregion für eine Zuschlagsmenge von 50 Prozent bevorzugt bezuschlagt. Ziel der Regelung ist es, mehr gesicherte Leistung im Süden zu installieren, um die Systemsicherheit langfristig zu erhalten. Diese bevorzugte Zuschlagsmenge konnte voll ausgeschöpft werden. Es wurden insgesamt 130 Gebote im Umfang von 151 MW in der Südregion und 141 Gebote im Umfang von 151 MW außerhalb der Südregion bezuschlagt. Regional betrachtet gingen ein Drittel der Zuschläge an Gebote für Standorte in Bayern (108 MW, 107 Zuschläge). Es folgten Gebote für Standorte in Niedersachsen (62 MW, 53 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (48 MW, 43 Zuschläge).

Kein einziges Gebot für Biomethan

Bei der zum selben Termin stattfindenden Ausschreibung für Biomethananlagen wurden dagegen überhaupt keine Gebote eingereicht. Die Bundesnetzagentur hatte das Ausschreibungsvolumen von vornherein auf 19 MW reduziert, da eine Unterzeichnung zu erwarten war. Während Biomasseanlagen die Biomasse vor Ort in elektrische Energie verwandeln, verwenden Biomethananlagen für die Stromerzeugung solches Biogas, das an anderer Stelle ins Erdgasnetz eingespeist wurde.

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