Februar 2023

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ENERGIE-CHRONIK


Aus für Verbrennungsmotoren ab 2035 beschlossen

Das Europäische Parlament billigte am 14. Februar mit 340 gegen 279 Stimmen bei 21 Enthaltungen den Vorschlag der EU-Kommission, ab 2035 nur noch solche neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge zuzulassen, die im Betrieb keinerlei CO2-Emissionen freisetzen (220610). Faktisch werden damit alle Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotoren – ausgenommen solche, die eventuell mit "grünem" Wasserstoff betrieben werden – ab Ende 2034 keine Zulassung mehr bekommen.

Ministerrat konnte Zulassung von E-Fuels nicht durchsetzen

Keine Chance haben bis auf weiteres auch Fahrzeuge mit sogenannten E-Fuels, bei denen das freigesetzte Kohlendioxid zwar nicht fossilen Brennstoffen entstammt, aber in einem aufwendigen Prozeß und unter Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien zuvor der Luft entzogen wurde. Der Ministerrrat der EU – einschließlich der Bundesregierung – wollte solche E-Fuels zunächst als Sprit für Verbrennungsmotoren zulassen. Bei den Verhandlungen mit dem Parlament stimmt er dann am 27. Oktober vorigen Jahres aber einem Kompromißvorschlag zu. Demnach wird die Kommission lediglich zur Vorlage eine Vorschlags aufgefordert, ob und wie sich die E-Fuels eventuell doch noch klimafreundlicher einsetzen lassen könnten. Wenn auch der Ministerrat den Kompromiß förmlich gebilligt hat, kann er im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Erleichterungen für kleine Hersteller

Die Verordnung sieht vor, dass die Kommission bis 2025 eine Methode ausarbeitet, um Daten zu CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf dem EU-Binnenmarkt zu bewerten und zu übermitteln. Dazu erstellt sie je nach Bedarf entsprechende Gesetzesvorschläge. Bis Dezember 2026 vergleicht sie laufend die Emissionsgrenzwerte mit den Daten zum tatsächlichen Kraftstoff- und Energieverbrauch. Sie erstattet außerdem Bericht über eine Methode zur Angleichung der herstellerspezifischen CO2-Emissionen und schlägt geeignete Folgemaßnahmen vor. Hersteller, die pro Kalenderjahr nur 1000 bis 10 000 neue Pkw oder 1000 bis 22 000 neue leichte Nutzfahrzeige produzieren, können bis 2035 von den Verpflichtungen ausgenommen werden. Die Hersteller von weniger als 1000 Neufahrzeuge pro Jahr sind auch in Zukunft davon ausgenommen.

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