August 2022

220810

ENERGIE-CHRONIK


Sofortprogramme können Einhaltung der Klimaziele nicht sicherstellen

Der "Expertenrat für Klimafragen" hat am 25. August zum ersten Mal sein Gutachten zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen und zur Erreichung der Minderungsziele veröffentlicht, das er nach § 12 Abs. 4 des vor einem Jahr nachgebesserten Klimaschutzgesetzes künftig alle zwei Jahre vorlegen muss. Wie daraus hervorgeht, erfüllen die von drei Bundesministerien vorgelegten Sofortprogramme zur Einhaltung der zulässigen Jahresemissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes nur oberflächlich oder schon rein rechnerisch nicht.

Die Vorlage der Sofortprogramme wurde gemäß § 8 Abs. 1 des Klimaschutzgesetzes erforderlich, nachdem das Bundesumweltamt im März die Überschreitung der zulässigen Jahresemissionen festgestellt hatte: Sowohl im Gebäudesektor als auch beim Verkehr lagen sie 2021 um jeweils drei Millionen Tonnen CO2-Äquivalent über den Höchstgrenzen von 113 bzw. 145 Millionen Tonnen. Bis Juli hatten daraufhin die drei Ministerien für Wirtschaft und Klima (BMWK), Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie Digitales und Verkehr (BMDV) dem Expertenrat ihre entsprechenden Sofortprogramme übermittelt.

Im Gebäudebereich gibt es begründete Zweifel an der Erreichbarkeit der angegebenen CO2-Minderungen

Im Gebäudebereich würde die von den Ministerien für Wirtschaft und Klima (BMWK) sowie Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) angegebene Minderung in Höhe von 137 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent in Verbindung mit einem geänderten Referenzpfad die Vorgaben erfüllen, stellt der Expertenrat fest. Allerdings gelte das nur bei formal-oberflächlicher Betrachtung. Eine vertiefende Prüfung der Annahmen zeige, dass die Realisierung der von den beiden Ministerien ausgewiesenen Treibhausgas-Minderungen nur teilweise wahrscheinlich sei. Insgesamt werde deshalb die Einhaltung der Vorgaben durch dieses Sofortprogramm der beiden Ministerien nicht sichergestellt.

"Rechnerisch würde der Gebäudesektor summarisch sein Emissionsziel bis 2030 erreichen, wenn die durch die Ministerien angegebenen Treibhausgasminderungen in vollem Umfang einträfen", sagte der Vorsitzende des Expertenrats, Hans-Martin Henning. "Ob die Einsparungen allerdings wirklich in diesem Umfang realisiert werden können, erscheint nach unserer Prüfung fraglich." Zudem erhöhe sich das Risiko der Zielverfehlung, wenn zunächst die weitere Vergrößerung der Erfüllungslücke zwischen dem Emissionspfad und dem KSG-Zielpfad in Kauf genommen wird und starke Minderungen erst zum Ende des Jahrzehnts erfolgen sollen.

Beim Verkehr stimmt die Nachbesserung schon rechnerisch nicht

Noch härter fällt die Kritik am Sofortprogramm für den Verkehrsbereich aus, das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegt wurde. Die hier angegebene Einsparung von 14 Megatonnen Treibhausgas könne zwar eine emissionsmindernde Wirkung entfalten, erklärte die stellvertretende Ratsvorsitzende Brigitte Knopf. Das sei aber viel zu wenig, weil sich so bis 2030 eine Erfüllungslücke von 261 Megatonnen ergäbe. Von einer vertiefenden Prüfung der Annahmen für den Verkehrssektor habe der Expertenrat zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen, weil das BMDV in diesem Zusammenhang auf das angekündigte Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 der Bundesregierung verwiesen habe, das deutlich ambitionierter sein soll und zu dem der Expertenrat gemäß § 12 Abs. 3 des Klimaschutzgesetzes dann seine Stellungnahme abgeben wird.

 

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