April 2022

220410

ENERGIE-CHRONIK


EEG-Umlage wird für das zweite Halbjahr auf null gesenkt

Die EEG-Umlage wird ab 1. Juli bis Jahresende auf null gesenkt. Dies beschloss am 28. April der Bundestag, wobei die entsprechende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auch von der Union und der Linken unterstützt wurde, während die AfD wieder mal über den "Irrsinn" der erneuerbaren Energien schimpfte und ihr übliches Loblied auf Kernkraftwerke anstimmte. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte diese vorgezogene Beseitigung der Strompreisbelastung durch die EEG-Umlage im Februar angekündigt (220206).

Von "Abschaffung der EEG-Umlage" kann noch keine Rede sein

Entgegen einer durchgängig falschen Darstellung in den Medien, die durch eine unklar formulierte Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima unterstützt wurde, ist die EEG-Umlage damit aber noch nicht abgeschafft. Die komplette Beseitigung dieser Belastung der Stromverbraucher und ihre ersatzweise Finanzierung aus dem Energie- und Klimafonds, wie sie im Koalitionsvertrag beschlossen wurde (211101), erfolgt vielmehr erst in einem zweiten Schritt durch die geplante EEG-Novelle im Rahmen des Sofortprogramms, zu dem die Bundesregierung am 6. April einen Gesetzentwurf vorgelegt hat (220409). Dieser Gesetzentwurf soll am 12. Mai in erster Lesung vom Bundestag beraten werden. Erst wenn er in einer weiteren Plenarsitzung gebilligt ist, wird ab 2023 tatsächlich die Abwälzung der EEG-Kosten auf die Stromverbraucher abgeschafft, wobei dies aufgrund der jetzt beschlossenen EEG-Novelle faktisch schon ab 1. Juli 2022 der Fall ist.

Union kritisiert Verpflichtung der Stromlieferanten zur Weitergabe der Einsparung an die Verbraucher

Die Novellierung ändert zugleich § 118 des Energiewirtschaftsgesetzes dahingehend, dass die Stromlieferanten verpflichtet werden, die zum 1. Juli entfallende EEG-Belastung tatsächlich in voller Höhe an die Kunden weiterzugeben. Obwohl die Union den Gesetzentwurf mittrug, übte sie an dieser Regelung Kritik. Zum einen bedeute sie einen "erheblichen Eingriff in die Vertragsfreiheit der Unternehmen", erklärte der Abgeordnete Mark Helfrich. Zum anderen verhindere sie keinesfalls, "dass Stromlieferanten betriebswirtschaftlich notwendige Preiserhöhungen auf den 1. Juni vorziehen".

Wegen der hohen Strompreise kostet die Absenkung der EEG-Umlage "keinen einzigen Cent"

Ferner koste diese Absenkung der EEG-Umlage auf null – auch der Abgeordnete Helfrich sprach hier fälschlicherweise von einer "Abschaffung" – nicht die 6,6 Milliarden Euro, mit denen der "Erfüllungsaufwand" im Gesetzentwurf beziffert wird. Tatsächlich müsse die Ampelkoalition dafür keinen einzigen Cent ausgeben, weil sich auf dem EEG-Konto bis März dieses Jahres bereits 14,6 Milliarden Euro angehäuft hätten. Wegen der hohen Strompreise werde das EEG-Konto am Ende des Jahres sogar mit einem zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag im Plus sein – und das trotz dieses Gesetzes. Wörtlich sagte Helfrich: "Wenn die Ampel also diese Milliarden, die den Verbrauchern über ihre Stromrechnung abgeknöpft worden sind, schon nicht zurückzahlen will, dann fordern wir Sie auf: Senken Sie die Stromsteuer auf den europäischen Mindeststeuersatz, und senken Sie die Umsatzsteuer auf Strom, Gas und Fernwärme für dieses und nächstes Jahr auf 7 Prozent."

Die Ursache der hohen Strompreise wird auch von der Union nicht angesprochen

An dieser Kritik war durchaus etwas dran. Allerdings ging der Unionsabgeordnete nicht auf die Ursache der hohen Strompreise ein, die das EEG-Konto so prächtig gefüllt haben, dass damit die vorgezogene Befreiung der Stromkunden von den EEG-Kosten ausgeglichen werden kann, während ihnen zugleich diese Einsparung hinterrücks durch höhere Stromrechnungen wieder entzogen wird: Die EU-Kommission hat sich mit Unterstützung interessierter Wirtschaftskreise und besonders der deutschen Regierung darauf versteift, nicht an den bisherigen Preisbildungsmechanismus für die Großhandelspreise am Spotmarkt zu rühren. Dieser wird nämlich von den Grenzkosten statt vom Grenzpreis bestimmt, was die derzeit extrem hohen Gaspreise mit mehrfacher Verstärkung auf die Strompreise durchschlagen lässt (siehe 220408).

 

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