November 2020

201103

ENERGIE-CHRONIK


EU will Offshore-Kapazitäten bis 2030 mindestens verfünffachen

Die EU-Kommission hat am 19. November vorgeschlagen, die Offshore-Windenergiekapazitäten Europas von derzeit 12 GW bis 2030 auf mindestens 60 GW und bis 2050 auf 300 GW auszubauen. Ergänzt werden soll dies bis 2050 durch 40 GW an Meeresenergie sowie durch erneuerbare Offshore-Energie aus anderen Quellen wie schwimmende Wind- und Solaranlagen. Den dafür erforderlichen Finanzbedarf beziffert sie mit knapp 800 Milliarden Euro.

"Dank unserer Meeresbecken und der Spitzenposition unserer Industrie verfügt die Europäische Union über sämtliche Voraussetzungen, diese Herausforderung anzugehen", erklärte dazu der für den "Grünen Deal" (191204) zuständige Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans . "Erneuerbare Offshore-Energie ist bereits eine echte europäische Erfolgsgeschichte. Wir wollen sie in eine noch größere Chance für saubere Energie, hochwertige Arbeitsplätze, nachhaltiges Wachstum und internationale Wettbewerbsfähigkeit verwandeln." Die für Energie zuständige Kommissarin Kadri Simson unterstrich ebenfalls, dass Europa auf dem Gebiet der erneuerbaren Offshore-Energie globaler Spitzenreiter sei und bei deren weltweitem Ausbau zur treibenden Kraft werden könne. Die EU müsse jetzt ihre Anstrengungen intensivieren, indem sie das Potenzial der Offshore-Windenergie voll und ganz ausschöpfe und die Entwicklung weiterer Technologien wie Wellen- und Gezeitenkraftwerke oder schwimmender Solaranlagen vorantreibe.

TEN-E-Verordnung wird mit Blick auf langfristige Offshore-Netzplanung überarbeitet

Um den Ausbau der Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Offshore-Energie zu fördern, wird die Kommission für eine bessere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der langfristigen Planung und Nutzung werben. Hierzu sollen die Ziele für die Entwicklung erneuerbarer Offshore-Energie in die nationalen maritimen Raumordnungspläne aufgenommen werden, die die Küstenstaaten der Kommission bis März 2021 vorlegen müssen. Die Kommission wird ferner einen Rahmen für die langfristige Offshore-Netzplanung vorschlagen, der die Regulierungsbehörden und die Mitgliedstaaten der einzelnen Meeresbecken einbezieht. Zu diesem Zweck wird sie die Leitlinien für die transeuropäische Infrastruktur (TEN-E-Verordnung) aus dem Jahr 2013 überarbeiten, auf deren Grundlage die bisher mehrfach aktualisierte Liste von "Projects of Common Interest" (PCI) zur Schaffung eines europäischen Energieverbunds erstellt wurde (131003, 191113).