Mai 2020

200506

ENERGIE-CHRONIK


 


Der Ausbau der Offshore-Windenergie begann in Deutschland mit dem Testwindpark "alpha ventus", der 2010 mit 60 MW ans Netz ging (100413). Bis dahin gab es nur drei "Nearshore"-Einzelanlagen mit bis zu 4,5 MW Nennleistung, die direkt an der Küste standen. Im Jahr 2011 nahm die EnBW in der Ostsee den Windpark "Baltic 1" mit 48 MW in Betrieb (110508). Zwei Jahre später speiste dann "Bard 1" als erster kommerzieller Windpark in der Nordsee seine Nennleistung von 400 MW ins Netz ein (130815). Nochmals zwei Jahre später explodierte der Zubau geradezu und erreichte mit 2280 MW seinen bisherigen Höchststand. Da hatte die Politik aber bereits auf die Bremse getreten, weil ihr die Probleme über den Kopf wuchsen, die sich aus der mangelnden Koordination zwischen privaten Planungen, behördlichen Genehmigungen, Investitionsentscheidungen, Baufortschritten und Bereitstellung der notwendigen Netzanschlüsse ergaben. Das ursprüngliche Offshore-Ausbauziel bis 2030 wurde um die Hälfte zusammengestrichen. Ein vorläufiger Genehmigungsstopp und die anschließende Umstellung der EEG-Förderung auf Ausschreibungen sorgten für die strikte Einhaltung der reduzierten Zielvorgabe.

Ausbauziel für Offshore-Windkraft wird um ein Drittel angehoben

Bund und Länder haben sich am 11. Mai darauf geeinigt, den Bau von Windkraftanlagen vor der deutschen Küste wieder stärker voranzutreiben. Seit 2014 sieht das EEG in § 4 (früher § 3) eine Deckelung der installierten Leistung auf insgesamt 15.000 Megawatt (MW) im Jahr 2030 vor. Nun wird dieses Ziel auf 20.000 MW erhöht. Das ist zwar ein Drittel mehr als die derzeitige Festlegung, aber noch immer ein Fünftel weniger als das vor zehn Jahren formulierte Ausbauziel, das die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Energiekonzept vom September 2010 mit 25.000 MW bis 2030 angegeben hatte (100902).

Parallel zur drastischen Reduzierung des ursprünglichen Ausbauziels verfügte die schwarz-rote Koalition 2015 einen vorläufigen Stopp weiterer Genehmigungen für Offshore-Windkraftanlagen (150501) und die Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen (160702). Damit wurde es möglich, den Zubau ziemlich exakt zu steuern. Die im EEG eingeführte Zwischenbegrenzung des Ausbaues auf 6.500 MW bis 2020 tauchte auch in § 17d Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes auf. Zugleich wurde diese Restriktion in § 118 Abs. 14 etwas relativiert, indem die Bundesnetzagentur Anschlusskapazitäten bis zum Erreichen von 7.700 MW zuweisen durfte, soweit es bei den nun beginnenden Ausschreibungen um Projekte ging, die bereits eine unbedingte Netzanbindungszusage erhalten hatten (150501). Diese bis 1. Januar 2018 befristete Regelung wurde bereits 2015 ausgeschöpft, wodurch bis Ende 2020 alle Anschlusskapazitäten restlos vergeben waren (160105). Anfang 2020 drehten sich vor der deutschen Küste 1.468 Windkraftanlagen mit einer kumulierten Nennleistung von 7.628 MW (200108).

Die norddeutschen Bundesländer drängten schon seit längerem auf einen stärkeren Ausbau der Windenergie in Nord- und Ostsee (170905). Durch den zunehmenden Mangel an geeigneten Standorten für landgestützte Windkraftanlagen bekam diese Forderung zusätzlich Auftrieb (190502, 191106). Die jetzt getroffene Vereinbarung unterzeichneten neben dem Bund die Küstenländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion und TenneT.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) wird nun die erforderlichen Flächen für die Erweiterung auf bis zu 20.000 MW ausweisen. Die Bundesnetzagentur hat die für den Anschluss der neuen Windparks erforderlichen Anbindungsleitungen bereits im Netzentwicklungsplan 2030 bestätigt. Die Küstenländer wollen erforderliche Genehmigungen zügig erteilen und die drei Übertragungsnetzbetreiber dafür sorgen, dass die notwendigen Netzanschlüsse für betriebsbereite Windparks rechtzeitig zur Verfügung stehen.

 

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