Januar 2020

200109

ENERGIE-CHRONIK



Die Strabag verlangt Schadenersatz für elf Windpark-Projekte in den Clustern 10,12 und 13 (rote Ziffern) der Zone 3 des "Entenschnabels" , wie die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee auch genannt wird. Im Unterschied zu anderen Entwicklern, deren Projekte durch das Windenergie-auf-See-Gesetz ebenfalls entwertet wurden, begnügt sie sich nicht mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Sie klagt ausserdem beim ICSID-Schiedsgericht in Washington als ausländischer Investor, dessen Investitionen durch den deutschen Staat unter Verletzung der "Energie-Charta" vernichtet worden seien.

Baukonzern will für Umstellung der Offshore-Planung entschädigt werden

Der österreichische Baukonzern Strabag SE verlangt eine Entschädigung für seine Investitionen in Windparkprojekte vor der deutschen Küste, weil diese durch das seit 2017 geltende "Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See" (160702) entwertet worden seien. Zu diesem Zweck hat er bei der Schiedsorganisation für Investitionsschutzverfahren (ICSID) in Washington ein Schiedsverfahren beantragt. Er will geltend machen, dass Deutschland mit der Umstellung des Verfahrens zur Vergabe und Förderung von Offshore-Windparks gegen die Investitionsschutzbestimmungen der sogenannten Energie-Charta verstoßen habe. Dies bestätigte die Bundesregierung am 8. Januar in ihrer Antwort auf einer Anfrage der Linken. Die Strabag habe ihre Schadenersatzforderungen bisher weder beziffert noch näher begründet.

Dass auch Österreich solche Klagen für unzulässig hält, kümmert die Strabag anscheinend nicht

Damit nutzt erneut ein in der EU ansässiges Unternehmen die Mißbrauchsmöglichkeiten der "Energie-Charta", um die Regierung eines anderen EU-Staats bei einem hinter verschlossenen Türen tagenden Schiedsgericht auf angebliche Schadenersatzansprüche zu verklagen (siehe Hintergrund, Oktober 2016). Besonders pikant ist in diesem Fall, dass die Strabag das Schiedsverfahren beantragt hat, obwohl die große Mehrheit der EU-Staaten – darunter auch Österreich – derartige Entschädigungsklagen inzwischen für unzulässig erklärt hat (190107).

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage hervorgeht, hat die Strabag bereits in einem Schreiben vom 20. April 2016 mit "nationalen und internationalen juristischen Verfahren" gedroht, falls die anstehende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der geplanten Form beschlossen werde. Nach Inkrafttreten des EEG 2017 und des gleichzeitig beschlossenen Windenergie-auf-See-Gesetzes habe sie im Juni 2017 erste anwaltliche Schritte unternommen, um ein Schiedsverfahren in Washington einzuleiten. Am 10. September 2019 sei dann die Schiedsanzeige bei ICSID eingereicht und eine Woche später der Bundesregierung zugestellt worden. Das Schiedsverfahren wurde also neun Monate nach dem Beschluss der EU-Staaten beantragt, dass derartige Verfahren unzulässig seien.

Aufträge des Baukonzerns kommen größtenteils von der öffentlichen Hand und aus Deutschland

Die Strabag ist größtenteils von Aufträgen der öffentlichen Hand abhängig und zumindest in Österreich politisch sehr gut vernetzt. Im Jahr 2018 erwirtschaftete sie laut Geschäftsbericht einen Umsatz von mehr als 16 Milliarden Euro, wovon der größte Teil auf Deutschland entfiel (48 Prozent), gefolgt von Österreich (16 Prozent) und anderen europäischen Staaten (27 Prozent). Hauptaktionäre sind die "Haselsteiner-Gruppe" um den früheren Vorstandsvorsitzenden Hans Peter Haselsteiner (26,4 Prozent) und der russische Oligarch Oleg Deripaska, der seine Beteiligung über eine in Zypern registrierte Gesellschaft hält (25,9 Prozent). Als Vorsitzender des Strabag-Aufsichtsrats sowie der "Haselsteiner-Familienstiftung" fungiert der frühere österreichische Bundeskanzler und SPÖ-Chef Alfred Gusenbauer.

Zunächst wollte die Strabag Windparks nicht nur entwickeln, sondern auch errichten und betreiben

Die Strabag hatte 2011 gemeinsam mit dem Projektentwickler Northern Energy Project GmbH zwei Holding-Gesellschaften zur Entwicklung, Errichtung und zum anschließenden Betrieb von Offshore-Windparks gegründet und die Mehrheit der Anteile übernommen. Es handelte sich um die Erste Nordsee Offshore Holding GmbH und die Zweite Nordsee Offshore Holding GmbH. Beide Gesellschaften wurden im österreichischen Handelsregister eingetragen. Sie sollten bis zu 850 Windkraftanlagen in der deutschen Nordsee entwickeln und im Lauf der nächsten zehn bis 15 Jahre errichten.

Ab 2013 galt für Bauarbeiten ein Investitionsstopp

Die Strabag wollte zunächst mehrere hundert Millionen Euro für die Errichtung einer Fabrik sowie den Bau von Spezialschiffen ausgeben, um die von ihr entwickelten Beton-Schwerkraftfundamente für Offshore-Anlagen zu transportieren. Im Januar 2013 stoppte sie jedoch diese Investitionen, die nur mit Blick auf die tatsächliche Errichtung und den Betrieb von Windparks sinnvoll gewesen wären. "Es sprechen derzeit noch zu viele Gründe dagegen", erklärte der Vorstandsvorsitzende Haselsteiner, "von der unklaren rechtlichen Situation und unklaren Zukunft der Energiepolitik am deutschen Markt bis hin zur fehlenden Speichertechnologie für Strom aus erneuerbaren Quellen und zur fehlenden Transportmöglichkeit der Energie vom Erzeuger zum Verbraucher." Die 51-prozentige Beteiligung an den beiden Holdings mit 15 Projektgesellschaften bleibe von dieser Entscheidung unberührt.

"Albatros" wurde an die EnBW verkauft und "Global Tech 2" an Vattenfall

Unter diesen Umständen war es Strabag auch nicht möglich, genehmigte Projekte in eigener Regie weiterführen. Stattdessen bot sie ab 2014 zwei genehmigte und ein genehmigungsreifes von ingesamt 13 Projekten zum Verkauf an. Erster Käufer war die Energie Baden-Württemberg, die das genehmigte Projekt "Albatros" erwarb (141217), es ausführte und im Januar 2020 in Betrieb nahm (200108). Im August 2016 erwarb der Vattenfall-Konzern das Projekt "Global Tech 2", das sich noch in der Entwicklung befand und bis heute nicht realisiert ist. Zum Kaufpreis wurde in beiden Fällen Stillschweigen vereinbart.

Kurz nach diesen Verkäufen beendeten beide Holding-Gesellschaften ihre operative Geschäftstätigkeit und wurden ab August 2017 in der Konzernbilanz nicht mehr konsolidiert. Die Erste Nordsee Offshore Holding GmbH hatte nun alle von ihr gehaltenen Projektgesellschaften verkauft. Bei der Schwestergesellschaft Zweite Nordsee Offshore Holding GmbH war der Wert ihrer elf Projekte ins Bodenlose gesunken. Diese befanden sich nämlich alle in den Clustern 10, 12 und 13 der Entfernungszone 3, für die nach der Umstellung des Vergabeverfahrens auf Ausschreibungen vorerst keine Auktionen vorgesehen waren (siehe Grafik).

Wertlos gewordene Holdings blieben zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bestehen

Dennoch hat die Strabag ihre beiden wertlos gewordenen Töchter nicht aus dem Handelsregister getilgt, sondern zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen formal am Leben erhalten. Zunächst drohte sie nur mit solchen Ansprüchen, um eine Änderung der vorgesehenen Gesetzgebung zu erreichen. Als das Bundeswirtschaftsministerium im Sommer 2015 sein Eckpunktepapier "Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen" veröffentlichte und zur Konsultation stellte, reagierte die Zweite Nordsee Offshore Holding GmbH mit einem Brandbrief. In dem 19-seitigen Schreiben vom 1. Oktober 2015 lehnte sie die vorgesehenen Änderungen rundweg ab. Ersatzweise verlangte sie "zumindest entsprechend adäquate Entschädigungszahlungen für die bisher investierten Millionenbeträge". Insbesondere mißfiel ihr die "willkürliche Abkopplung der Zone 3 von jeglicher weiteren Entwicklungsmöglichkeit".

Projektentwickler wpd und PNG reichten Verfassungsbeschwerden ein

In der Tat hat dann das Windenergie-auf-See-Gesetz in § 26 nur "bestehende Anlagen" für die beiden ersten Ausschreibungen zugelassen, die 2017 (170213) und 2018 (180413) für eine Kapazität von insgesamt 3.100 MW durchgeführt wurden. Als "bestehende Anlagen" galten dabei solche Projekte, die bis 2016 ihre Genehmigung erhielten oder sich zumindest im Planungsverfahren befanden. Zugleich mussten die Anlagen aber auch in den Clustern 1 bis 8 der Entfernungszonen 1 und 2 gelegen sein. Damit wurden nicht nur die elf Projekte der Strabag in den Clustern 10, 12 und 13 entwertet. Keine Chance hatte sogar das einzige Projekt in der Entfernungszone 3, das schon genehmigt war, nämlich der Windpark Kaikas im Cluster 10, den das Unternehmen wpd entwickelte.

Noch trister sah es für fünf Vorhaben des Projektierers PNG aus, der in der Zone 3 die Windparks Atlantis II und III sowie in der Zone 4 die Windparks Jules Verne, Nautilus und Nemo geplant hatte. Sowohl wpd als auch PNG erhoben deshalb Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Die PNG AG hat die drei Projekte in der Zone 4 im März 2019 mit 10,8 Millionen Euro endgültig aufs Verlustkonto gebucht. Zur Beruhigung der Aktionäre äußerte sie dabei noch immer die Hoffnung, dass die Sonderabschreibung durch die Anerkennung entsprechender Schadenersatzansprüche in Karlsruhe wieder ausgeglichen werde.

Strabag will wie Vattenfall zwei Eisen im Feuer haben

Auch die Strabag zählt zu den Unternehmen, die Verfassungsbeschwerde gegen das Windenergie-auf-See-Gesetz eingelegt haben. Dass sie nun zusätzlich auch noch das ICSID-Schiedsgericht anruft, erinnert an die Doppel-Strategie, die der Vattenfall-Konzern im Schadenersatzverfahren wegen des Atomausstiegs verfolgte (141001). Firmen wie wpd und PNG haben diese Möglichkeit nicht. Wenn Vattenfall und Strabag mit ihren Schiedsklagen erfolgreich sind, wird das noch mehr Firmen dazu ermuntern, ihren Sitz in die Schweiz, nach Liechtenstein, Zypern, Österreich, Luxemburg oder in einen anderen Unterzeichnerstaat der "Energie-Charta" zu verlegen – obwohl und gerade weil sie ihr Geschäft in Deutschland betreiben.

Es ist deshalb höchste Zeit, dem Mißbrauch der "Energie-Charta" und einer ausufernden privaten Schiedsgerichtsbarkeit ein Ende zu bereiten. Das Bundesverfassungsgericht hat Ende Dezember 2016 der Verfassungsbeschwerde von Vattenfall ebenso stattgegeben wie den ähnlichen lautenden Beschwerden von RWE und E.ON (161201). Auf Grundlage dieses Urteils beschloss der Bundestag 2018, dass Vattenfall und RWE für nicht verbrauchte Reststrommengen entschädigt werden müssen (180601). Das ICSID-Schiedsgericht in Washington hat dagegen seine Entscheidung mehrfach verschoben und bis heute nicht verkündet. Der Grund dafür ist zweifellos der politische Widerstand, der sich inzwischen gegen eine derartige private Parallel-Justiz regt.

Der einfachste Ausweg wäre die Ablehnung beider Schiedsklagen

Dass die Strabag nun denselben Weg wie Vattenfall beschreiten will, verstärkt den Druck auf ICSID, derartige Streitfälle künftig den dafür zuständigen nationalen Gerichten der EU-Staaten bzw. dem Europäischen Gerichtshof als oberster Instanz zu überlassen. Der einfachste Ausweg wäre, die Schiedsklagen einfach nicht anzunehmen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Anfrage feststellt, kann das Washingtoner Schiedsgericht "über Zulässigkeitsfragen ganz oder teilweise vorab entscheiden oder eine Entscheidung erst zusammen mit der Endentscheidung treffen". Das gälte dann sowohl für die Klage der Strabag, über die noch gar nicht verhandelt wurde, als auch für das seit Jahren anhängige Verfahren, das Vattenfall angestrengt hat und dem spätestens mit der 2018 beschlossenen Entschädigungsregelung die Grundlage entzogen wurde. Sicher ist vorläufig nur, dass allein schon durch die Anmeldung der Strabag-Schiedsklage dem deutschen Steuerzahler bisher rund 200.000 Euro an Anwaltskosten entstanden sind.

 

Links (intern)

zur Umstellung des Genehmigungs- und Förderverfahrens für Offshore-Windkraftanlagen:

zu Entschädigungsforderungen aufgrund der "Energie-Charta":