Dezember 2018

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ENERGIE-CHRONIK


Greenpeace warnt erneut vor ungesicherten Rückstellungen für ostdeutsche Braunkohle-Lasten

Die Umweltorganisation Greenpeace bezweifelt weiterhin, dass die ostdeutsche Braunkohlewirtschaft nach ihrer Übernahme durch den tschechischen Konzern EPH über hinreichend gesicherte Rückstellungen verfügt, um die Langzeit-Lasten des Braunkohleabbaues zu finanzieren. Anfang Dezember forderte sie deshalb die ostdeutschen Landesregierungen dazu auf, auch den Vattenfall-Konzern als Verkäufer in die Pflicht zu nehmen und ersatzweise haften zu lassen. Dies sei nur im kommenden Jahr noch möglich. Es müsse deshalb schnell gehandelt werden.

Schon vor zwei Jahren hat Greenpeace in einem "Schwarzbuch EPH" die Befürchtung geäußert, "dass EPH das Kapital aus der von Vattenfall übernommenen Braunkohle-Sparte und den übertragenen Rückstellungen herauszieht, in der Zukunft Insolvenz anmeldet oder sich durch gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen einer Haftung entzieht" (171001). Am 3. Dezember veröffentlichte die Umweltorganisation ein weiteres Schwarzbuch unter dem Titel "Vattenfall Leaks" mit Zitaten aus einem vertraulichen Dokument der schwedischen Regierung und anderen geheimen Details. Demnach verfolgte der Vattenfall-Konzern zwar durchaus die Absicht, sich sämtlicher Folgelasten der Braunkohle zu entledigen, als er seine ostdeutschen Braunkohle-Kraftwerke samt der Tagebaue dem tschechischen "Käufer" EPH schenkte und sogar noch ein Aufgeld zahlte (160401). Er kann diese Bürde aber aus juristischen Gründen nicht so schnell loswerden, wie bisher angenommen wurde.

"Landesregierungen müssen Haftungsklausel nutzen, bevor sie verjährt"

Laut Greenpeace nennt Vattenfall In dem bislang vertraulichen Regierungsdokument als zentrale Bedingung des Kaufvertrages die "Übernahme sämtlicher Betriebs- und Umweltrisiken (…) durch den Käufer, keine Verpflichtung des Verkäufers zur Entschädigung für derartige Risiken". Zwei Absätze später werde aber deutlich, dass das deutsche Gesellschaftsrecht Vattenfall keineswegs aus der Haftung entlässt: "Auf Grund von Strukturveränderungen, die vor der Transaktion vorgenommen wurden, haftet der Verkäufer nach deutschem Recht (Umwandlungsgesetz) während eines Zeitraums von fünf Jahren gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Zielgesellschaften (einschließlich der Umwelthaftung für die zehn stillgelegten Anlagen)." Die genannte Fünfjahresfrist ende 2019.

"Die Landesregierungen müssen die fünfjährige Haftungsklausel nutzen, bevor sie verjährt", meinte dazu der Greenpeace-Energieexperte Karsten Smid. Sie müssten in der noch verbleibenden Zeit die EPH-Tochter LEAG und Vattenfall gemeinsam in die Pflicht nehmen. Dies sei der einzige sichere Weg, um nicht die Steuerzahler mit den Folgekosten der Braunkohleverstromung zu belasten.

 

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