März 2017

170315

ENERGIE-CHRONIK


Kein Ausfuhrstopp von Brennelementen für belgische Reaktoren

Mit den Stimmen der schwarz-roten Mehrheit lehnte der Bundestag am 23. März einen Antrag der Grünen ab, den Export von in Deutschland hergestellten Brennelementen zu untersagen, die für die grenznahen ausländischen Kernkraftwerke Doel und Tihange in Belgien, Fessenheim und Cattenom in Frankreich sowie Beznau und Leibstadt in der Schweiz bestimmt sind. Die Grünen hatten den Antrag im September eingebracht (160912). Sie begründeten ihn mit § 3 Abs. 3 Nr. 2 des Atomgesetzes. Dieser schreibt vor, daß auszuführenden Kernbrennstoffe nicht in einer "die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden Weise verwendet werden" dürfen. Diese Bedingung sei bei den genannten Anlagen nicht erfüllt, da sie alle in Grenznähe stehen und die deutsche Bevölkerung bei einem Super-GAU massiv betroffen wäre. Sowohl die Bundesumweltministerin als auch die Landesregierungen der am stärksten betroffenen Bundesländer hätten einzelne dieser Reaktoren als so sicherheitsgefährdend eingestuft, daß sie deren Abschaltung gefordert hätten. Aktuell lägen Ausfuhrgenehmigungen für die belgischen Kernkraftwerke Doel und Tihange vor.

Grüne wollen Schließung der Urananreicherung in Gronau und der Brennelementefabrik in Lingen

Die in Deutschland hergestellten Brennelemente stammen aus der zum Areva-Konzern gehörende Brennelementefabrik ANF in Lingen, die den Brennstoff zur Herstellung der Stäbe von der benachbarten Urananreicherungsanlage des Urenco-Konzerns in Gronau bezieht. In dem Antrag der Grünen wurde die Bundesregierung deshalb zusätzlich aufgefordert, "im Sinne der Vollendung eines konsequenten und glaubwürdigen Ausstiegs aus der Nutzung der Atomenergie die gesetzlichen Voraussetzungen zur Stillegung aller Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs (außer den für die inländische Entsorgung erforderlichen) zu schaffen". Das gelte insbesondere für Gronau und Lingen.

Nach Ansicht der SPD bleibt es den nationalen Behörden vorbehalten, das Risiko zu beurteilen

Bei der Beratung des Antrags im federführenden Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hatten Union und SPD am 20. Januar die Ablehnung beschlossen. Die Union konzedierte, daß der Export von Brennelementen nicht nur bei mißbräuchlicher Verwendung oder militärischer Nutzung, sondern bereits dann zu untersagen sei, "wenn von der Brennstofflieferung eine besonders qualifizierte Gefahr von Störquellen ausgeht". Bei den Lieferungen von Lingen nach Belgien sei das aber nicht der Fall, weshalb die Ausfuhrgenehmigung erteilt worden sei. Die SPD hielt den Antrag für "nachvollziehbar". Die Feststellung, ob von Kernkraftwerken eine Gefährdung ausgehe, sei aber allein den nationalen Atomaufsichtsbehörden vorbehalten. Die Bundesumweltministerin habe deshalb mit ihren belgischen Kollegen die Bildung einer eine grenzübergreifenden Arbeitsgruppe zur nuklearen Sicherheit vereinbart.

Union sieht keinerlei rechtliche Handhabe zur Stillegung der Urananreicherung in Gronau

In der Debatte lobte der CDU-Abgeordnete Steffen Kanitz die Uranfabrik der Urenco in Gronau als "extrem gut geführte Anlage", die "mehr als sicher" sei. Es gebe keine juristische Handhabe, die Einstellung des Betriebs anzuordnen. Außerdem verhindere dies der Vertrag von Almelo, mit dem die Bundesrepublik völkerrechtliche Verpflichtungen eingegangen sei. Diese Einschätzung werde durch ein Rechtsgutachten der Düsseldorfer Landesregierung aus dem Jahr 2013 bestätigt. In dem Gutachten werde vor umfangreichen Schadenersatzansprüchen gewarnt, falls die Uranfabrik in Gronau aus rein politisch motivierten Gründen geschlossen werden sollte.

 

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