August 2016

160807

ENERGIE-CHRONIK


Zubau an Windkraftanlagen erreichte im ersten Halbjahr 2016 neuen Höchststand

Im ersten Halbjahr 2016 wurden in Deutschland an Land 726 Windenergieanlage mit einer Leistung von 2.053 MW errichtet. Das sind 73 Prozent mehr als im selben Zeitraum des Vorjahres. Auch im Vergleich mit anderen Halbjahren gab es noch nie einen derart starken Zuwachs. Dies ermittelte die Deutsche Windguard im Auftrag von Branchenverbänden. Insgesamt dürfte bis Ende 2016 mit einem Zubau von bis zu 4.400 MW zu rechnen sein. Das wäre nicht viel weniger als das bisherige Rekordergebnis des Jahres 2014 mit 4.750 MW (150106) und in jedem Falle entschieden mehr als die 2.600 MW, die im bisher gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als Obergrenze des erwünschten Zubaues vorgesehen sind.

Seit Anfang 2016 sinken die Vergütungen mit jedem Quartal

Hauptgrund des starken Zubaues ist die quartalsweise Absenkung der "anzulegenden Werte", die nach § 29 des EEG 2014 mit dem Jahr 2016 einsetzt und damit die Erlöse aus neu in Betrieb genommenen Windkraftanlagen sukzessive verringert. Da der vorgesehene Zubau-Korridor von 2.400 bis 2.600 MW in den zurückliegenden Monaten weit überschritten wurde, greift diese Degression gleich mit dem vorgesehenen Höchstsatz von 1,2 Prozent. Der Anfangswert von 8,9 Cent/kWh, mit dem nach § 49 EEG neue Windkraftanlagen in den ersten fünf Jahren gefördert werden, sank deshalb in den ersten drei Quartalen 2016 auf 8,59 Cent/kWh. Wer es nicht schafft, seine Anlage möglichst frühzeitig ans Netz gehen zu lassen, muß mit jedem Quartal weitere Abstriche an den Vergütungen hinnehmen.

Neue Anlagen werden nur noch per Ausschreibung gefördert

Ein weiterer, allgemeiner Grund für den hohen Zubau an Windkraft-Leistung ist die Umstellung des Fördersystems auf Ausschreibungen, wie sie mit dem neuen EEG 2017 beschlossen wurde (160702). Die gesetzlich festgelegte Vergütung wird ab 2017 nur noch für solche Windkraftanlagen gewährt, die bis Ende 2016 genehmigt werden und 2017 oder 2018 in Betrieb gehen. Wer sie in Anspruch nehmen will, muß sich also beeilen. Und je länger die Inbetriebnahme dauert, umso höher werden die Abschläge, die er hinzunehmen hat.

Ab März 2017 greifen zusätzliche Degressionen

Zusätzlich zur quartalsweisen Absenkung des bisherigen Vergütungsmodells schreibt das neue EEG vom 1. März bis zum 1. August 2017 eine monatliche Degression um 1,05 Prozent vor (anstelle von zwei einmaligen Absenkungen um 1,2 Prozent zum 1. April und um 5 Prozent zum 1. Juni, die bis zu der kurzfristig vorgelegten Beschlußempfehlung des 9. Ausschusses vorgesehen waren). Außerdem greifen ab dem 4. Quartal 2017 weitere Degressionen in Höhe von bis zu 2,4 Prozent pro Quartal, falls der Zubau mehr als 2.500 MW beträgt. Damit soll ein Torschluß-Effekt vermieden werden. Aber wahrscheinlich wäre dieser sowieso nicht mehr eingetreten, da er bereits durch die quartalsweise Absenkung der Förderung vorweggenommen und auf das Jahr 2016 verschoben wurde.

 

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