August 2014

140803

ENERGIE-CHRONIK


Gutachter raten Bundesregierung von Kapazitätsmärkten ab

Der derzeitige Strommarkt gewährleistet auch bei einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien eine sichere Versorgung der Verbraucher. Es bedarf keiner Vergütungen für die bloße Vorhaltung von Kraftwerkskapazitäten, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Solche "Kapazitätsmechanismen", wie sie die Kraftwerksbetreiber und deren Lobby fordern, würden jedoch die Kosten der Stromversorgung erheblich erhöhen. – Zu diesem Befund gelangen mehrere Gutachter in ihrem Endbericht für das Bundeswirtschaftsministerium, der am 31. Juli veröffentlicht wurde.

Die drei Gutachten bilden den dritten Teil der umfangreichen Leitstudie Strommarkt, die gegenwärtig für das Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet wird. Erstellt wurden sie von den Beratungsunternehmen Frontier Economics, Consentec und FORMAET Services. Eine weitere Studie gab das Bundesumweltministerium bei der R2B Energy Consulting in Auftrag.

Falls dennoch eine Erhöhung der Versorgungssicherheit für wünschenswert gehalten wird, schlagen die Gutachter die Einführung einer Kraftwerksreserve vor. Diese würde außerhalb des Marktes vorgehalten und nur dann eingesetzt, wenn auf dem wettbewerblichen Strommarkt kein Ausgleich von Angebot und Nachfrage möglich ist. Die Kosten der Vorhaltung und des Einsatzes dieser Reserve würden über eine Umlage finanziert. Eine solche Erweiterung des bestehenden "Energy-only-Marktes" zum "EOM 2.0" sei allen derzeit diskutierten Modellen von Kapazitätsmärkten deutlich überlegen.

Kapazitätsmärkte führen nach Feststellung der Gutachter nicht nur zu einer Erhöhung der Kosten der Stromversorgung. Sie wären auch mit einem großen Regulierungsaufwand und und erheblichen regulatorischen Risiken verbunden. Ferner seien sie ungeeignet, um Nebenziele wie die Reduktion der nationalen CO2-Emissionen zu erreichen.

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