April 2014

140412

ENERGIE-CHRONIK


Insolvenzverwalter feuert Prokon-Chefs

Beim Windpark-Betreiber Prokon, der im Januar einen Insolvenz-Eigenantrag stellte (140107), dürfte es Anfang Mai zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens kommen. Wie der vorläufige Insolvenzverwalter Penzlin am 16. April mitteilte, gelangten drei verschiedene Gutachter zu dem Ergebnis, daß das Unternehmen zahlungsunfähig sei. Er gehe jedoch weiterhin davon aus, das Kerngeschäft mit Windkraftanlagen sanieren zu können.

Der Gründer und Geschäftsführer Carsten Rodbertus hat inzwischen jeden Einfluß auf die Leitung des Unternehmens verloren. Anfang April wurde er vom vorläufigen Insolvenzverwalter "mit sofortiger Wirkung freigestellt". Ebenso ein enger Vertrauter von ihm, der Vertriebsleiter Werner Gronau. Dieser Schritt sei leider erforderlich, "um wieder die für die Sanierung erforderliche Ruhe ins Unternehmen zu bringen", hieß es in einem Rundschreiben des Insolvenzverwalters an die Prokon-Mitarbeiter.

Anleger-Verein distanziert sich von Rodbertus

Zuvor hatte Rodbertus die Gründung einer Genossenschaft angekündigt, die Teile des Unternehmens übernehmen sollte. Der Anleger-Verein "Die Freunde von Prokon e.V." riet seinen Mitgliedern jedoch dringend davon ab, ihre Rechtsansprüche abzutreten. Es sei sinnvoller, im Rahmen des Insolvenzverfahrens "eine möglichst geschlossene Einheit aller Genußrechtsinhaber für eine Fortführung des Unternehmens zu erreichen". Nach Überzeugung der Anleger werde "die Fortführung unseres Unternehmens erfolgreicher ohne Herrn Rodbertus verlaufen".

"Prokon AG" wirbt mit Gratis-Aktien um Nachrangdarlehen

Die beiden gefeuerten Prokon-Chefs verkündeten daraufhin Ende April ersatzweise die Gründung einer "Prokon für eine lebenswerte Zukunft AG". Das Grundkapital dieses Unternehmens soll aus 50.000 vinkulierten Namensaktien im Wert von jeweils 1 Euro bestehen, wobei jeder Anleger nur eine einzige Aktie erwerben kann. "Das eigentliche Kapitalanlageprodukt" sollen Nachrangdarlehen sein, die die Anleger dem Unternehmen gewähren und "im wesentlichen den Genußrechten entsprechen". Jeder Anleger, der ein solches Nachrangdarlehen von mindestens 50 Euro zur Verfügung stellt, erhält auf Wunsch sogar eine Aktie geschenkt. Bisher scheint die AG allerdings aus nicht viel mehr als der Internet-Seite www.prokon-ag.de zu bestehen.

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