April 2014

140407

ENERGIE-CHRONIK


Zertifikate-Zwang für interkontinentale Flüge wird erneut ausgesetzt

Die EU-Gremien sind übereingekommen, die Einbeziehung des interkontinentalen Flugverkehrs in das europäische Emissionshandelssystem, die eigentlich ab 2012 erfolgen sollte, ein weiteres Mal auszusetzen. Am 3. April billigte das Europäische Parlament eine mit dem Rat ausgehandelte Vereinbarung, wonach die EU-Vorschriften zur Einbeziehung des Luftverkehrs in den EU-Emissionshandel bis 2017 nur innereuropäische Flüge betreffen.

Ursprünglich sollten alle Airlines bis Ende April 2013 so viele Emissionszertifikate vorlegen, wie für den CO2-Ausstoß erforderlich gewesen wäre, den sie 2012 mit Flügen von und nach Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums verursacht hatten. Die Zertifikate sollten zunächst auf Basis der historischen Luftverkehrsemissionen zu 97 Prozent kostenlos zugeteilt, aber ab 2013 zu einem wachsenden Anteil versteigert werden. Nach heftigen Protesten der nichteuropäischen Luftverkehrsgesellschaften und ihrer Regierungen (120203) – China drohte sogar mit der Stornierung von Airbus-Aufträgen – hatte die EU-Kommission 2013 einen Rückzieher gemacht und die Regelung ein Jahr lang ausgesetzt. Sie ging dabei von der Erwartung aus, daß bis dahin im Rahmen der Internationalen Organisation für Zivilluftfahrt (ICAO) eine Einigung erzielt werden könne (130215).

ICAO-Kongreß erfüllte Brüsseler Erwartungen nicht

Auf der 38. Generalversammlung der ICAO im Herbst vorigen Jahres kam es aber nur zu einer vagen Absichtserklärung, bis 2016 eine "globale marktbasierte Maßnahme" zur Begrenzung der CO2-Emissionen im Luftverkehr zu beschließen, die 2020 in Kraft treten würde. Mit Ausnahme der USA waren die außereuropäischen Staaten auch nicht bereit, einen Kompromißvorschlag der EU-Kommission zu akzeptieren, wonach bis zum Inkrafttreten der ICAO-Regelung die Anrechnung des CO2-Ausstoßes der internationalen Flüge nur für Streckenabschnitte innerhalb des europäischen Luftraums erfolgen sollte. Mehr wollte die Kommission weiterhin nicht bieten, so daß bis April dieses Jahres die alte Regelung wieder in Kraft getreten und es erneut zur offenen Konfrontation gekommen wäre. Der Umweltausschuß des Europäischen Parlaments unterstützte noch zu Beginn dieses Jahres die unnachgiebige Haltung der Kommission.

Zumindest bis 2017 gibt es keinerlei Sanktionen

Die Regierungen der Mitgliedsstaaten waren aber nicht daran interessiert, sich wegen dieser Frage mit den außereuropäischen Staaten anzulegen, zumal bei einer Eskalation des Konflikts die EU am kürzeren Hebel gesessen hätte. So kam es zu der jetzigen Vereinbarung mit dem Rat, die das EU-Parlament mit 458 gegen 120 Stimmen bei 24 Enthaltungen billigte. Sie fügt der Richtlinie 2008/87/EG einen neuen Artikel 28a ein, wonach die Mitgliedsstaaten die darin vorgesehene Einbeziehung der Flüge von und nach außereuropäischen Flugplätzen in der Zeit vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2016 als erfüllt ansehen und gegen die betreffenden Luftverkehrsgesellschaften keine Maßnahmen ergreifen. Zusätzlich werden auch Flüge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vom Zertifikate-Zwang befreit, wenn sich einer der Flugplätze "in äußerster Randlage" des EWR befindet.

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