Januar 2014

140112

ENERGIE-CHRONIK


EU-Kommission macht Weg frei für "Fracking"

Die EU-Kommission erließ am 22. Januar eine Empfehlung mit "Mindestgrundsätzen" für die Förderung von Schiefergas. Die Mitgliedstaaten werden gebeten, diese Grundsätze innerhalb von sechs Monaten anzuwenden und der Kommission ab Dezember 2014 jährlich mitzuteilen, welche Maßnahmen eingeführt wurden. Die Empfehlungen sind jedoch unverbindlich. Sie geben deshalb grundsätzlich allen Mitgliedsstaaten grünes Licht für das umweltgefährdende "Fracking", ohne das die Schiefergasgewinnung nicht möglich ist. Die Kommission kam damit vor allem Großbritannien und Polen entgegen, die lebhaftes Interesse an dieser Art der Gasförderung zeigen und vor dem Erlaß einschränkender EU-Vorschriften gewarnt hatten.

Beim "Fracking" werden Schiefer oder andere gashaltige Gesteinsschichten unter hohem hydraulischen Druck aufgebrochen, um sonst nicht förderfähiges Erdgas zu gewinnen. Dabei werden in die Bohrung neben großen Mengen Wasser und Sand auch umweltgefährliche Chemikalien in den Untergrund eingepreßt, um Risse in den gashaltigen Gesteinsschichten zu erzeugen und so die Ausbeute zu steigern. Die USA konnten auf diese Weise 2010 mehr als die Hälfte ihrer Gaserzeugung bestreiten und auf Importe verzichten, was wesentlich zum Verfall der Preise an den Gas-Spotmärkten beitrug. In Europa sind die geschätzten Vorkommen geringer und die mit dem "Fracking" verbundenen Risiken größer. Dennoch wollen die Energiekonzerne auch hier die vermuteten Vorkommen erkunden und ausbeuten. Von interessierter Seite wird dabei die Ergiebigkeit der Vorkommen stark übertrieben, während die Umweltrisiken – vor allem mit Blick auf die Wasserversorgung – ebenso stark verharmlost werden.

Schiefergas-Lobby auch in Deutschland weiter aktiv

In Deutschland sind die BASF-Tochter Wintershall und andere Unternehmen der Schiefergas-Lobby weiter bemüht, die politischen Widerstände gegen das "Fracking" auszuräumen und ein generelles Verbot dieser umweltgefährdenden Fördertechnik zu verhindern. Vor diesem Hintergrund ist auch eine ganzseitige – durchweg in Englisch gehaltene – Anzeige zu sehen, die am 31. Januar in der "Frankfurter Allgemeinen" erschien, um einer am 28. Mai in Berlin geplanten Veranstaltung zum Thema "Die globalen Auswirkungen der Schiefergasrevolution" die erwünschte Aufmerksamkeit zu sichern. Organisatoren dieser "zweiten Energie-Sicherheitskonferenz" sind die Munich Security Conference (MSC) und das "Frankfurter Allgemeine Forum". Laut Eigenwerbung soll die Veranstaltung Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft und "innovativen Unternehmen" (damit sind wohl die "unkonventionellen" Gasförderer gemeint) mit renommierten Wissenschaftlern, Vertretern internationaler Organisationen und Nichtregierungsorganisationen (damit sind wohl vor allem Umweltschützer gemeint) zusammenbringen.

Französischer Verfassungsrat wies Beschwerde eines texanischen Unternehmens zurück

Frankreich hat aufgrund heftiger Proteste der betroffenen Bevölkerung im Süden und Nordosten des Landes die "fracturation hydraulique" verboten (110612). Das entsprechende Gesetz vom 13. Juli 2011 wurde am 11. Oktober 2013 vom Verfassungsrat bestätigt. Geklagt hatte eines der drei texanischen Unternehmen, die gemeinsam mit dem französischen Energiekonzern Total die Schiefergasvorkommen in Frankreich erschließen wollten und denen die Konzessionen für Probebohrungen infolge des Gesetzes entzogen wurden. Der Verfassungsrat unterstrich in seiner Entscheidung, daß das Frackingverbot nicht nur für Schiefergas und andere Arten der "unkonventionellen Gasförderung" gelte, sondern auch für konventionell geförderte Öl- und Gasvorkommen. Das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel des Schutzes der Umwelt diene dem Gemeinwohl und rechtfertige ein absolutes Fracking-Verbot in vollem Umfang. Die vom Kläger angeführte Unternehmensfreiheit müsse dahinter zurückstehen.

Links (intern)

Links (extern, ohne Gewähr)