Januar 2014

140106

ENERGIE-CHRONIK


 

 

Für die Versorgungssicherheit unverzichtbar: Das Kraftwerk Walheim kann mit zwei Steinkohle-Blöcken und einer ölbefeuerten Gasturbine schnell für den Ausgleich von Mittel- und Spitzenlast sorgen. Es wurde in den Jahren 1962 bis 1967 von den in Esslingen ansässigen Neckarwerken gebaut, die 1997 mit den Stuttgarter Stadtwerken fusionierten (970706) und mit diesen sechs Jahre später in der Energie Baden-Württemberg aufgingen (030807). Die EnBW will jetzt die Steinkohle-Blöcke stillegen, muß sie aber auf Anordnung der Bundesnetzagentur bis 2015 weiter bereithalten.

Fotos (2): Felix König/Wikipedia

EnBW will mehr Geld für Verzicht auf Kraftwerks-Stillegungen

Die Energie Baden-Württemberg (EnBW) darf auf Anordnung der Bundesnetzagentur vier Kraftwerke nicht stillegen, weil diese "systemrelevant" im Sinne von § 13a Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes sind. Sie muß deshalb die vier Blöcke bis mindestens Juli 2016 weiter bereit halten. Wie sie am 20. Januar mitteilte, will sie die Notwendigkeit der Anordnung nicht bestreiten. Sie habe aber dennoch beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur eingelegt, um ihre "Rechtsposition zu wahren". Unabhängig davon werde sie ihre "ihre konstruktiven Gespräche mit der Bundesnetzagentur zur Überführung von Anlagen in das Reservekraftwerksregime selbstverständlich weiterführen".


Systemrelevant ist auch der GuD-Block in Marbach, der in Minutenschnelle hochgefahren werden kann. Sein Schornstein ist160 Meter hoch , das Kesselhaus 82 Meter.

Faktisch dringt der Kraftwerksbetreiber auf eine höhere Vergütung für die weitere Vorhaltung der vier Blöcke, als die Bundesnetzagentur aufgrund der Vergütungsregelung in § 11 der Reservekraftwerksverordnung (130605) zu zahlen bereit ist. "Aufgrund der intransparenten gesetzlichen Kostenerstattungssystematik ist nicht auszuschließen, daß durch die im Bescheid der Bundesnetzagentur vom 19. Dezember 2013 angeordneten Maßnahmen wirtschaftliche Nachteile für die EnBW entstehen", heißt es in der Pressemitteilung. Vor allem sei zu kritisieren, "daß im ersten Jahr nach der Antragstellung laut Gesetz keine Entschädigung gezahlt wird". Gemeint ist damit § 13a Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes, wonach geplante Stillegungen den Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur mindestens zwölf Monate vorher anzuzeigen sind. Die EnBW hatte die Außerbetriebnahme der vier Blöcke Anfang Juni 2013 beschlossen und mitgeteilt. Sie will also die Vergütung bereits ab diesem Zeitpunkt kassieren.

"Benachteiligung gegenüber Kraftwerksbetreibern nördlich der Main-Linie"

Die derzeit geltende Regelung führt nach Ansicht der EnBW außerdem zu Wettbewerbsverzerrungen, weil bei Kraftwerken nördlich der Main-Linie eine Systemrelevanz wahrscheinlich nicht gegeben sei. Die dort gelegenen Kraftwerke könnten deshalb kurzfristig in die Kaltreserve überführt und zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt wieder am Markt eingesetzt werden. Diese Möglichkeit hätten Kraftwerksbetreiber südlich der Main-Linie nicht, was sie in ihrer unternehmerischen Handlungsfähigkeit einschränke. Zudem stelle sich die Frage einer möglichen Ungleichbehandlung auch gegenüber Kraftwerken im benachbarten Ausland. Vor diesem Hintergrund erwarte die EnBW "eine wirtschaftlich angemessene, faire, wettbewerbskonforme und diskriminierungsfreie Regelung, die im derzeitig gegebenen Rechtsrahmen nicht ausreichend gegeben ist".

Bei den vier Kraftwerken handelt es sich um jeweils zwei Blöcke an den Standorten Walheim und Marbach. In Walheim sind es Steinkohle-Blöcke mit einer Nettoleistung von zusammen 244 MW, in Marbach eine ölbefeuerte GuD-Anlage mit 347 MW und eine Gasturbine mit 77,4 MW (siehe Liste der Bundesnetzagentur). Der Block 2 in Walheim, der 1964 in Betrieb ging, wurde bereits vor 13 Jahren in Kaltreserve genommen (001121), aber 2005 wegen der Stillegung des Kernkraftwerks Obrigheim (050503) reaktiviert. In Marbach sollte einst zusätzlich zu den beiden Blöcken ein Brennstoffzellen-Pilotkraftwerk mit einer Leistung von 1 MW errichtet werden (001120). Das Projekt wurde aber 2002 wieder abgeblasen, weil die EnBW und ihre Partner keine dafür geeignete Mikrogasturbine finden konnten.

Links (intern)

 

Kraftwerksstilllegungsanzeigenliste der Bundesnetzagentur

(Stand: 16.01.2014)

Die nachstehende Kraftwerksstilllegungsanzeigenliste (kurz: KWSAL) enthält die bei der Bundesnetzagentur zum oben genannten Datumsstand eingegangenen Stilllegungsanzeigen.

Bislang nicht in der KWSAL enthalten sind vier weitere zur Stilllegung angezeigte Kraftwerksblöcke,
da bei diesen der Veröffentlichung seitens der Kraftwerksbetreiber bislang nicht zugestimmt wurde.
Eine geringe Anzahl weiterer "Anzeigen" wurde nicht in der nachstehenden KWSAL ausgewiesen, da
diese nicht den gesetzlichen Tatbestand von Stilllegungsanzeigen erfüllen, so insbesondere bei Anzeigen von Kraftwerken, die innerhalb von einer Woche wieder betriebsbereit gemacht werden können.

Kraftwerksnummer BNetzA Kraftwerksbetreiber Kraftwerksblock Nennleistung in MW (netto) laut Korrespondenz Systemrelevanz von zur endgültigen Stilllegung angezeigten KW-Blöcken gemäß ÜNB
BNA0574 Statkraft Markets GmbH Gaskraftwerk Robert Frank, Landesbergen 510  
BNA1044 RWE Generation SE Gersteinwerk F2 (Dampfteil) 355  
BNA1045 RWE Generation SE Gersteinwerk G2 (Dampfteil) 355  
BNA1043 RWE Generation SE Gersteinwerk Block I2 (Dampfteil) 355  
BNA0604 RWE Generation SE Emsland B2 (Dampf- teil) 359  
BNA0605 RWE Generation SE Emsland C2 (Dampf- teil) 359  
BNA0680 Mitteldeutsche Braunkohlengesell- schaft mbH Mumsdorf 60  
BNA0442 Kraftwerksgesell- schaft Herdecke mbH & Co KG (kgh) (Ener- vie Gruppe/Statkraft Group) Cuno Heizkraftwerk Herdecke H6 keine Angabe  
BNA0389 Mark-E Aktiengesell- schaft Heizkraftwerk Hagen- Kabel H4/H5 keine Angabe  
BNA0268 Mark-E Aktiengesell- schaft Pumpspeicherkraft- werk Rönkhausen keine Angabe  
BNA1035 Mark-E Aktiengesell- schaft Kraftwerk Werdohl- Elverlingsen E3 keine Angabe  
BNA1036 Mark-E Aktiengesell- schaft Kraftwerk Werdohl- Elverlingsen E1/2 keine Angabe  
BNA1037 Mark-E Aktiengesell- schaft Kraftwerk Werdohl- Elverlingsen E4 keine Angabe  
BNA0993 E.ON Kraftwerke GmbH Irsching 3 keine Angabe  
BNA0374 E.ON Kraftwerke GmbH Staudinger 4 keine Angabe  
BNA0215 STEAG GmbH Walsum 7 keine Angabe  
BNA0447 STEAG GmbH Herne Block 2 keine Angabe  
BNA0649 EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG Marbach Block 3 DT III 262 ja
BNA0648 EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG Marbach Block 3 GT III 85 ja
BNA0647 EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG Marbach Block 3 GT II 77,4 ja
BNA1005 EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG WAL 1 96 ja
BNA1006 EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG WAL 2 148 ja
BNA1085 und BNA1088 Heizkraftwerk Würz- burg GmbH Heizkraftwerke an der Friedensbrücke GuD I (TSIII und GTI) 68  
BNA0099 Gemeinschafts- kraftwerk Veltheim GmbH Gasturbine Bielefeld Ummeln keine Angabe  
BNA0627 Kraftwerke Mainz- Wiesbaden AG Kraftwerk Mainz KW 2 (Dampfteil) 255  
BNA0642 Grosskraftwerk Mannheim AG GKM Block 3 keine Angabe  
BNA0643 Grosskraftwerk Mannheim AG GKM Block 4 Keine Angabe  
BNA0813 Gemeinschaftskraftwerk Veltheim GmbH Veltheim 3 keine Angabe  
BNA0810 Gemeinschaftskraftwerk Veltheim GmbH Veltheim 4 GT keine Angabe  
BNA0811 Gemeinschaftskraftwerk Veltheim GmbH Veltheim 4 DT keine Angabe  
BNA0378 E.ON Kraftwerke GmbH Ingolstadt 3 386  
BNA379 E.ON Kraftwerke GmbH Ingolstadt 4 386  
BNA0333 E.ON Kraftwerke GmbH Scholven D 354  
BNA0334 E.ON Kraftwerke GmbH Scholven E 345  
BNA0335 E.ON Kraftwerke GmbH Scholven F 676  
BNA0203 E.ON Kraftwerke GmbH Knepper C 345  
BNA1248 UPM GmbH Schongau Dampfkraftwerk 45