November 2008

081107

ENERGIE-CHRONIK


Stadtwerke Jena können ihren VNG-Anteil vorerst nicht an EWE verkaufen

Im Machtkampf um die Mehrheit beim ostdeutschen Gasversorger VNG mußte der Großaktionär EWE am 13. November eine Niederlage einstecken: Das Landgericht Gera gab einer Klage von drei ostdeutschen Stadtwerken statt, die für den VNG-Anteil der Stadtwerke Jena-Pößneck, den diese zum 1. Januar 2009 an die EWE verkaufen möchten (080409), ein Vorkaufsrecht geltend machten. Damit bleibt der Gesellschaft VUB, in der elf ostdeutsche Stadtwerke ihre Beteiligungen an der VNG gebündelt haben, die Sperrminorität von 25,79 Prozent vorläufig erhalten. Ebensowenig können die Stadtwerke Halle, die ebenfalls ihre Mitgliedschaft in der VUB aufgekündigt haben (080905), unter diesen Umständen ihre VNG-Beteiligung an die EWE verkaufen. Die EWE benötigt beide Beteiligungen, um die Mehrheit an der VNG zu erlangen.

Die Stadtwerke Jena können bis Mitte Dezember Berufung gegen das Urteil einlegen (Az. 2 HK O 67/08). Dies wird auch höchstwahrscheinlich geschehen. Ende November waren sie noch dabei, die inzwischen schriftlich vorliegende Urteilsbegründung zu überprüfen.

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