| Dezember 2007 | 071204 | ENERGIE-CHRONIK | 
Das Bundeskabinett verabschiedete am 5. Dezember ein umfassendes Gesetzgebungs-Paket, 
das die am 23. August 2007 beschlossenen Eckpunkte zum Klimaschutz (070806) 
in 14 Gesetze und Verordnungen umsetzt. Ein kleineres Paket mit weiteren Rechtsetzungsvorhaben 
soll bis 21. Mai 2008 folgen. Damit soll es Deutschland bis zum Jahr 2020 gelingen, 
den Ausstoß von Kohlendioxid gegenüber dem Basisjahr 1990 um 36 Prozent 
zu reduzieren. 
Das jetzt beschlossene erste Maßnahmenpaket umfaßt die folgenden 14 Vorhaben:
1. Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Durch Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes 
soll bis 2020 der Anteil der KWK-Anlagen an der Stromproduktion von derzeit ca. 12 
% auf ca. 25 % verdoppelt werden. 
2. Stromzähler: Durch Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sollen 
bei der Strommessung innovative Verfahren sowie lastabhängige, zeitvariable Tarife 
ermöglicht und gefördert werden. Eine Verordnung zur Konkretisierung der 
Anforderungen wird im Mai 2008 verabschiedet.
3. Heizwärmebedarf: Zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich 
werden ab 2009 die diesbezüglichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung 
(EnEV) um durchschnittlich 30 % verschärft. In einem zweiten Schritt (angestrebt 
2012) sollen die Effizienzanforderungen nochmals bis zur gleichen Größenordnung 
angehoben werden. 
4. Entstickung von Kraftwerken: Durch die 37. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) 
soll der Stickoxidausstoß neuer Kraftwerke weiter verringert werden. 
5. Energieeffiziente Produkte und Dienstleistungen: Die Bundesregierung will hier 
mit guten Beispiel vorangehen, indem sie Leitlinien zur bevorzugten Beschaffung von 
umweltfreundlichen und energieeffizienten Geräten und Dienstleistungen erläßt.
6. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Durch Novellierung des EEG will die Bundesregierung 
den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von derzeit ca. 12 % auf 
25 bis 30 % im Jahre 2020 erhöhen. Unter anderem sind höhere Vergütungen 
für Offshore-Windparks und Geothermie-Kraftwerke vorgesehen (071205).
7. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Durch dieses neue Gesetz 
soll der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Wärmebereitstellung bis 2020 
auf 14% steigen. Hierzu werden Pflichten für die Nutzung Erneuerbarer Energien 
bei Neubauten festgelegt und das entsprechenden Förderprogramm aufgestockt.
8. Biogas: Durch Novellierung der Gasnetzzugangverordnung soll die Einspeisung von 
Biogas in das Erdgas-Pipelinenetz erleichtert werden, so daß es nicht mehr hauptsächlich 
am Ort der Herstellung genutzt werden muß. Bis 2030 soll so auf Erdgasqualität 
gebrachtes Biogas ("Bioerdgas")10% des deutschen Gasverbrauchs decken. 
9. Biokraftstoffe: Durch Änderung des Biokraftstoffquotengesetzes soll die Mindestbeimischung 
von Biokraftstoffen zu Benzin und Diesel bis 2020 auf etwa 20 Volumenprozent bzw. 
einen Energieanteil von 17% steigen.
10. Nachhaltigkeitsverordnung: Diese neue Verordnung soll sicherstellen, daß 
bei der Erzeugung von Biomasse für Biokraftstoffe Mindestanforderungen an eine 
nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und Mindestanforderungen 
zum Schutz natürlicher Lebensräume erfüllt werden. 
11. Kraftstoffqualitätsverordnung: Mit der Neufassung der Kraftstoffqualitätsverordnung 
werden die Beimischungsgrenzen von Bioethanol in Ottokraftstoffen von bisher 5 auf 
10 Volumenprozent und von Biodiesel im Dieselkraftstoff von bisher 5 auf 7 Volumenprozent 
erhöht.
12. Hydrierungsverordnung: Durch Zulassung von biogenen Ölen, die gemeinsam mit 
mineralölstämmigen Ölen in einem raffinerietechnischen Prozess hydriert 
werden, wird die Einhaltung der erhöhten Beimischungsquoten zukünftig deutlich 
erleichtert.
13. Umstellung der Kfz-Steuer: Die Kfz-Steuer wird im Mai 2008 so novelliert, daß 
sich bei Neufahrzeugen die Steuer nach den Emissionen des Fahrzeugs statt wie bisher 
nach dem Hubraum richtet.
14. Chemikalienklimaschutzverordnung: Durch diese neue Verordnung werden die Emissionen 
fluorierter Treibhausgase aus mobilen und stationären Kühlanlagen durch 
Vorschriften zu Dichtheit und Kennzeichnung der Anlagen und zu Rückgewinnung 
und Rücknahme der eingesetzten Kältemittel verringert.
Das Kabinett hat bereits jetzt vereinbart, bis spätestens 21. Mai 2008 ein weiteres 
Paket von energie- und klimapolitischen Maßnahmen zu beschließen, um sie 
dem Bundesrat noch vor der Sommerpause 2008 zuzuleiten. Im Bereich der Strom- und 
Gaswirtschaft gehört dazu eine weitere Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes, 
die einen stabilen Stromnetzbetrieb und den reibungslosen Ausbau der Erneuerbaren 
Energien sicherstellen soll. Unter anderem ist ein gebündeltes Zulassungsverfahren 
für Seekabel zur Anbindung von Wind-Offshore-Anlagen vorgesehen.