Mai 2005

050506

ENERGIE-CHRONIK


VIK warnt vor "doppelter Bezahlung von Stromnetzen"

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) befürchtet eine "doppelte Bezahlung von Stromnetzen", falls die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Netzentgeltverordnung unverändert in Kraft tritt. Anläßlich der ersten Beratung des Vermittlungsausschusses vom Bundestag und Bundesrat über das vom Bundestag verabschiedete Energiewirtschaftsgesetz (050401) verwies der VIK am 10. Mai auf einen Brief, den der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) im April an seine Ressortkollegen bei Bund und Ländern gerichtet hatte, um die Forderung nach Nachbesserungen am Energiewirtschaftsgesetz zu begründen. Unter anderem hatte Rhiel daran erinnert, "daß in den vergangenen Jahren der Stromtarifkalkulation in vielen Bundesländern erheblich kürzere Abschreibungsdauern zugrunde gelegt worden sind als in den Verbändevereinbarungen und jetzt auch in den Netzentgeltverordnungen vorgesehen". Der von den Versorgungsunternehmen erzielte Mittelrückfluss müsse demnach bereits deutlich höher gewesen sein als nach den Rechenregeln der Verordnungsentwürfe. Die Restwerte wären also entsprechend niedriger anzusetzen als bisher nach den Verbändevereinbarungen errechnet. Jedenfalls sei es "nicht zulässig, die Restwerte nach kalkulatorischen Methoden so großzügig zu bestimmen, als seien die Abschreibungen über die bisherige Lebensdauer der Anlagegüter hinweg stets nur auf der Basis sehr langer Nutzungsdauern berechnet worden". Bei der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgesehenen Verfahrensweise handele es sich um eine "Fiktion", die zu einer "ungerechtfertigten und kostentreibenden Aufblähung der Restwerte und damit zu sehr hohen Belastungen der Netzentgelte führen" würde.

"Windfall-Profits für Netzbetreiber"

Aus dem von Riehl dargelegten Sachverhalt ergibt sich nach Ansicht des VIK zwingend, bei den Kalkulations- und Abschreibungsregeln des neuen Energierechts nur die entsprechend niedrigeren Restbuchwerte zu nutzen und keine überhöhten Werte zuzulassen. Ansonsten würden Windfall-Profits bei den Netzbetreibern entstehen. Die von Riehl geschilderten Zusammenhänge seien in der Debatte über die Gesetzesnovelle "bisher nicht einmal als Problem erkannt" worden. Das müsse sich dringend ändern.

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