November 2001

011112

ENERGIE-CHRONIK


Stromhändler verklagen Netzbetreiber

Sechs neue Stromanbieter haben Musterprozesse gegen insgesamt 13 Netzbetreiber angestrengt, denen sie die Erhebung "willkürlicher Netznutzungsentgelte" vorwerfen. Es handelt sich um die Unternehmen Ares, Best Energy, Lichtblick, National Energy, Riva und Yello, die sich schon wiederholt über diskriminierende Konditionen beim Netzzugang beklagt hatten (010503, 001204, 000910, 000318). Ihre Kontrahenten sind vor allem Stadtwerke (FAZ, 21.11.).

Veag muß Schadenersatz für Verweigerung der Netznutzung leisten

Das Kammergericht Berlin bestätigte in zweiter Instanz ein Urteil des Landgerichts Berlin vom vorigen Jahr (000612), wonach der Fortum Energie GmbH ein Schadenersatzanspruch gegen die Veag Vereinigte Energiewerke AG in Höhe von 1,785 Millionen Mark zusteht. Fortum wollte Stadtwerke in Sachsen und Brandenburg mit Strom beliefern. Das ostdeutsche Verbundunternehmen verweigerte jedoch die Durchleitung unter Berufung auf die für Ostdeutschland geltende Braunkohleschutzklausel. Das Kammergericht folgte der Auffassung der Vorinstanz, daß die Durchleitung nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden dürfe. Im konkreten Fall sei die Verstromung ostdeutscher Braunkohle durch die Durchleitung nicht gefährdet gewesen.

Wie die Fortum Energie GmbH am 5. November mitteilte, will sie aufgrund der vorliegenden Gerichtsentscheidungen weitere Schadenersatzansprüche "im zweistelligen Millionenbereich" gegenüber der Veag geltend machen. Außerdem sei mit Forderungen anderer Stromlieferanten zu rechnen, da die Veag in den letzten Jahren über tausend Netznutzungsanträge unter Hinweis auf die Braunkohleschutzklausel abgelehnt habe.

Künftig 18 Preisklassen bei Netznutzungsentgelten

Im Zuge der Weiterentwicklung der zweiten Verbändevereinbarung (010503) wird es künftig 18 verschiedene Preisklassen für Netznutzungsentgelte geben. Dies kündigte der neugegründete Verband der Netzbetreiber (010911) am 19. November in Berlin auf seiner ersten Pressekonferenz an. Es würden indessen weiterhin keine Festpreise genannt, sondern Modelle zur Preisberechnung in den jeweiligen Kategorien vorgegeben. Entsprechend der unterschiedlichen Dichte und Auslastung der Netze würden sich in Ostdeutschland höhere Netznutzungsentgelte als im Westen ergeben. Die Preisunterschiede zwischen den Regionen gebe es zwar heute schon, bemerkte VDN-Präsident Jürgen Kroneberg, das neue System lasse aber die Gründe dafür erkennbarer werden.