Juni 1999

990623

ENERGIE-CHRONIK


Gericht hält zwangsweise Schließung von schwedischen Reaktoren für rechtens

Das höchste Verwaltungsgericht Schwedens hat am 16.6. den Einspruch des Energieversorgers Sydkraft gegen die zwangsweise Schließung des von ihm betriebenen Kernkraftwerks Barsebaeck abgelehnt. Gemäß einem vom schwedischen Reichstag 1997 beschlossenen Gesetz sollte eigentlich bis Juli 1998 einer der beiden Blöcke des Kernkraftwerks Barsebaeck stillgelegt werden und bis zum Jahr 2001 auch der zweite (970615). Um die von Sydkraft erhobene Klage gründlich prüfen zu können, hatte das Gericht im Mai 1998 den Stillegungsbeschluß bis zur Urteilsverkündung ausgesetzt (980507). Mit der nunmehr erfolgten Zurückweisung der Klage sind für Sydkraft die in Schweden verfügbaren Rechtsmittel erschöpft. Das Unternehmen hat sich deshalb bereits an die EU-Kommission gewandt und geklagt, daß die zwangsweise Stillegung der Reaktoren gegen die Wettbewerbsregeln des europäischen Binnenmarkts verstoße. Zusätzlich stünde dem Unternehmen noch die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs offen (SZ, 17.6.; NZZ, 17.6.).