April 1999

990425

ENERGIE-CHRONIK


Wiederaufnahme von Nukleartransporten soll bis zum Jahresende möglich sein

Laut Spiegel (5.4.) soll noch in diesem Jahr ein Nukleartransport aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague ins niedersächsische Zwischenlager Gorleben rollen. Die Transporte von und zu den Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague und Sellafield waren nach dem Bekanntwerden von unzulässigen Kontaminationen an den Transportbehältern im Mai vorigen Jahres vorläufig eingestellt worden (980501). Die Bundesregierung bestätigte, daß eine deutsch-französische Arbeitsgruppe im Kanzleramt die Wiederaufnahme der Transporte beschlossen habe. Die Voraussetzungen dafür sollen bis Jahresende vorliegen. Es gebe aber noch keine konkreten Termine, wurde vom Bundesumweltministeriums betont (FR, 7.4.).

PreussenElektra hat beim Bundesamt für Strahlenschutz bereits die Genehmigung für einen Transport von verbrauchten Brennelementen vom Kernkraftwerk Stade zur Wiederaufarbeitung nach La Hague beantragt. Das Unternehmen habe einen Rechtsanspruch auf die Erteilung dieser Genehmigung, unterstrich das für Kernkraft zuständige Vorstandsmitglied Walter Hohlefelder (FAZ, 9.4.).

Kein Junktim mit Konsensgesprächen

Auch der Präsident der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW), Heinz Klinger, unterstrich in einem Interview mit dem Magazin Focus (19.4.) die Notwendigkeit einer baldigen Wiederaufnahme der Transporte. In einem Interview mit der Berliner Zeitung (21.4.) stellte er anschließend klar, daß die Stromversorger die Fortsetzung der Energiekonsensgespräche nicht von der Wiederaufnahme der Transporte abhängig machen.

Ermittlungsverfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Hannover teilte am 19.4. mit, daß sie ihr Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber der niedersächsischen Kernkraftwerke wegen der Kontaminationen an den Transportbehältern eingestellt habe. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, daß sich die Kraftwerksbetreiber strafbar gemacht hätten. von den radioaktiven Verunreinigungen an den Behältern sei auch keine Gefährdung für Begleitpersonal oder Bevölkerung ausgegangen (Handelsblatt, 20.4.; FAZ, 20.4.).