März 1999

990322

ENERGIE-CHRONIK


Krebstod eines KKW-Beschäftigten gilt als strahlenbedingte Berufskrankheit

Das Sozialgericht Neuruppin hat am 26.3. den Krebstod eines ehemaligen Beschäftigten des DDR-Kernkraftwerks Rheinsberg, der 1996 mit 48 Jahren an Leukämie starb, als wahrscheinlich strahlenbedingte Berufskrankheit anerkannt und der Witwe eine entsprechende Hinterbliebenenrente zugesprochen. Nach Angaben des Gerichts gibt es bislang in Deutschland kein vergleichbares Urteil, in dem die Krebserkrankung eines KKW-Beschäftigten als Berufskrankheit anerkannt wurde. Das Urteil gründet darauf, daß die Gutachter eine andere Krankheitsursache als die Strahlenbelastung nicht feststellen konnten und daß radioaktive Strahlung grundsätzlich in jeder Dosis Leukämie auszulösen vermag. Die bei dem Mann gemessene Strahlendosis habe zwar nicht über den Grenzwerten der DDR-Strahlenschutzverordnung gelegen. Er sei damit aber einer um ein Vielfaches höheren Strahlung und einem entsprechend höheren Krebsrisiko ausgesetzt gewesen (FR, 27.3.).