September 1998

980919

ENERGIE-CHRONIK


BfS stoppt Einlagerung radioaktiver Abfälle im Endlager Morsleben nach Gerichtsurteil

Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg gab am 25.9. einem Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschlands (BUND) vom 13.11. vorigen Jahres insoweit statt, als in dem Antrag die Unterlassung der weiteren Einlagerung radioaktiver Abfälle im Ostfeld des Endlagers Morsleben gefordert wurde. Wie es in der Urteilsbegründung heißt, wird die Nutzung des Ostfelds durch die noch gültige alte Betriebsgenehmigung aus DDR-Zeiten nicht gedeckt und ist daher "planfeststellungsbedürftig". Obwohl die Gerichtsentscheidung nicht den Gesamtbetrieb des Endlagers außer Kraft setzt, verfügte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) daraufhin einen generellen Einlagerungsstopp für Deutschlands einziges Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Rechtlich hat die Entscheidung über den Eilantrag vorläufigen Charakter. Das Bundesamt äußerte die Erwartung, daß eine detaillierte Prüfung im Hauptsacheverfahren eine positive Entscheidung bringen werde, welche die Einlagerung radioaktiver Abfälle im Ostfeld wieder möglich mache (FR, 26.9. u. 1.10.).