August 1998

980830

ENERGIE-CHRONIK


Veag erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Härteklausel im Stromeinspeisungsgesetz

Die Veag Vereinigte Energiewerke AG reichte am 13.8. beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen das neugefaßte Stromeinspeisungsgesetz ein. Die Beschwerde richtet sich speziell gegen die sogenannte Härteklausel (971101). Dieser Neuregelung zufolge müssen Energieversorger den eingespeisten Strom künftig nur noch in dem Umfange vergüten, wie die Einspeisungen nicht mehr als fünf Prozent ihres gesamten Stromabsatzes ausmachen. Im übrigen geht die Belastung auf den vorgelagerten Netzbetreiber - in diesem Falle die Veag - über, bis auch hier das Limit von fünf Prozent erreicht ist. Nach Veag-Angaben werden schon in diesem Jahr vier von zwölf regionalen Veag-Kunden die Fünf-Prozent-Klausel erfüllen.

Grundsätzlich sieht die Veag in dem Gesetz einen massiven Verstoß gegen das Prinzip der wettbewerblichen Chancengleichheit. Die daraus resultierende Belastung der ostdeutschen Stromwirtschaft werde schon in Kürze jährlich ca. 250 Millionen Mark erreichen. Die Zwangssubventionierung konterkariere das Ziel, im Osten möglichst bald ein Preisniveau wie im Westen zu erreichen. Auch führe jede Kilowattstunde Windenergie zu einer schlechteren Auslastung der Braunkohlekraftwerke (Handelsblatt, 14.8.).