Juni 1997

970610

ENERGIE-CHRONIK


Hersteller von Starkstromkabeln müssen 265 Millionen Mark Bußgeld zahlen

Das Bundeskartellamt hat gegen 14 Hersteller von Starkstromkabeln, 23 Einzelpersonen und zwei Organisationen der Branche Bußgelder in Höhe von insgesamt 265 Millionen Mark verhängt, weil sie über Preis- und Rabattabsprachen den Markt in wettbewerbswidriger Weise seit Jahrzehnten unter sich aufgeteilt hatten (siehe auch 970412). Davon sind bereits 230 Millionen Mark rechtskräftig, weil nur Felten & Guilleaume Einspruch eingelegt hat. Die entscheidenden Beweise fand das Kartellamt bei einer Durchsuchung am 18. September 1996. Die höchsten Bußgeldbescheide ergingen an vier Unternehmen des Alcatel-Konzerns (insgesamt knapp 100 Millionen Mark), an die Siemens AG gemeinsam mit einem Tochterunternehmen (insgesamt 88,6 Millionen Mark), an Felten & Guilleaume (36 Millionen Mark) und die ABB Kabel und Draht (19,8 Millionen Mark). Die Abnehmer der Kabel, vor allem Energieversorger und Stadtwerke, tragen nach Meinung des Amtes eine "gewisse Mitschuld" daran, daß das Kartell jahrzehntelang ungestört kassieren konnte. Deren "tiefer Schlaf" sei nur dadurch zu erklären, daß sie als Monopolisten die überhöhten Kabelpreise an ihre Kunden weitergeben konnten (Handelsblatt, 4.6.; Spiegel, 9.6.).

Das Handelsblatt (4.6.) kommentierte: "Sehr bedenklich ist der Hinweis der Wettbewerbshüter auf die Schlafmützigkeit der Energieversorger und Stadtwerke, die die höheren Kartellpreise zwar zahlten, aber als Herrscher über Monopolgebiete offenbar auf die Kundschaft abwälzen konnten. Die Dummen waren also Firmen und Bürger. Das sollte die Anstrengungen, auf dem Strommarkt endlich für Wettbewerb zu sorgen, zusätzlich in Schwung bringen."

Die Zeit (6.6.) hieb in dieselbe Kerbe: "Wer sich selbst nicht um Wettbewerb scheren muß, dem ist auch das Geschäftsgebaren seiner Lieferanten gleichgültig. Bezeichnend auch, daß es kein Energieunternehmen war, das den Kartellfall beim Berliner Amt angezeigt hat."