Juni 1996

960612

ENERGIE-CHRONIK


Windkraftanlagen gelten ab 1997 als privilegierte Bauvorhaben

Union, SPD und Bündnisgrüne haben sich auf eine Änderung im Baugesetzbuch geeinigt, mit der vor allem die privilegierte Errichtung von Windkraftanlagen im Außenbereich ermöglicht werden soll. Die Änderung wird zum 1. Januar 1997 wirksam. "Viele beantragte Anlagen, deren Genehmigung seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 1994 zurückgestellt war, können nun verwirklicht werden", erklärte dazu die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hannelore Rönsch. Für den SPD-Bundestagsabgeordneten Dietmar Schütz wird "der Weg freigemacht für den weiteren Ausbau der Windenenergie in Deutschland". Beide Sprecher versicherten zugleich, daß die Planungshoheit der Gemeinden durch die Gesetzesänderung nicht angetastet werde und ein "Wildwuchs" von Windkraftanlagen ausgeschlossen bleibe.