Januar 1995

950112

ENERGIE-CHRONIK


Kein Kartellverfahren wegen Alusingen

Die Firma Alusingen und das Kraftwerk Laufenburg (KWL) haben sich auf neue Modalitäten für den Strombezug geeinigt und damit ein Kartellverfahren vermieden. Die in Singen ansässige Firma wollte ursprünglich Strom von ihrer Schweizer Muttergesellschaft beziehen und dafür etwa hundert Kilometer Leitungstrasse der KWL in Anspruch nehmen. Da ihr der von KWL verlangte Preis zu hoch erschien, sollte die Stuttgarter Kartellbehörde über die Angemessenheit des Durchleitungsentgelts befinden. In der jetzt getroffenen Vereinbarung wird die von Alusingen angestrebte Senkung der Stromkosten durch eine günstigere zeitliche Verteilung des Strombezugs von KWL erreicht (FAZ, 17.1.; Handelsblatt, 6.1.; siehe auch 940701).