Juli 1992

920707

ENERGIE-CHRONIK


Kernkraftwerk Mühlheim-Kärlich: Prozeß wird fortgesetzt - Rheinland-Pfalz geht in die Berufung

Wie die Frankfurter Rundschau (24.7.) meldet, "geht das Land Rheinland-Pfalz gegen eine Entscheidung des Mainzer Landgerichts in die Berufung". Das Land war zur Zahlung von Schadensersatz in dreistelliger Millionenhöhe verurteilt worden wegen "Amtspflichtsverletzung" bei der Erteilung der Genehmigung für das Kernkraftwerk Mühlheim-Kärlich.

Das Land hatte in dem Prozeß darauf verwiesen, daß RWE mit dem Bau der Anlage auf eigenes Risiko begonnen habe, obwohl gegen die erteilte Genehmigung noch Prozesse liefen. Nach Angaben des Sprechers des Umweltministeriums in Mainz, Roland Horne, sei "keines der tragenden Argumente des Landes gegen den Schadensersatzanspruch widerlegt worden", daher die Revision (FR, 24.7.; siehe auch 920607).