Dezember 1991

911207

ENERGIE-CHRONIK


Konzessionsabgaben auf Strom und Gas künftig überall möglich

Der Bundesrat hat am 18.12. eine neue Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums gebilligt, nach der künftig alle Städte und Gemeinden Konzessionsabgaben für Strom und Gas von den Energieversorgungsbetrieben erheben dürfen. Je nach Größe können die Kommunen in Zukunft für jede von Tarifkunden verbrauchte Kilowattstunde Strom zwischen 2,6 und 4,69 Pfennig Abgabe verlangen, soweit es sich nicht um Schwachlaststrom handelt, für den einheitlich 1,2 Pfennig zulässig sind. Für den Verbrauch von Sondervertragskunden, also Industrie und Gewerbe, sind 0,22 Pfennig zulässig.

Entgegen den bisherigen Regelungen wird damit die Konzessionsabgabe nicht mehr an die Entwicklung der Energiepreise gebunden, sondern auf feste Pfennigbeträge je Kilowattstunde umgestellt. Allerdings bestand der Bundesrat darauf, daß die jetzigen Festbeträge erstmals 1996 der allgemeinen Preisentwicklung angepaßt werden. Nur mit dieser und einzelnen anderen Änderungen, die der Bundesrat vorschlug, kann die Verordnung in Kraft gesetzt werden (dpa, 8.11.; FR, 19.12.; FAZ 20.12.; siehe auch 910803 u. 910903).

Die Frankfurter Rundschau (19.12.) verwies auf die erhebliche Mehrbelastung der Tarifkunden und deren Benachteiligung gegenüber den Sondervertragskunden: "Statt 3,5 Milliarden Mark pro Jahr dürfen die Strom- und Gasverbraucher demnächst 6,5 Milliarden Mark Konzessionsabgabe blechen ... Weil jede nicht ëverbrateneí Kilowattstunde die Umwelt entlastet, könnte man das ganze ja noch schlucken. Dann dürften freilich Industrie, Handel und Gewerbe nicht geschont werden. Aber soviel Konsequenz überfordert den Bonner Wirtschaftsminister, der die Vorlage zusammenschusterte."