November 2017

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ENERGIE-CHRONIK


Brüssel setzt auf Hybrid-Antrieb statt auf reine Elektrofahrzeuge

Die EU-Kommission hat am 8. November neue Zielvorgaben für den CO2-Ausstoß von Kraftfahrzeugen angekündigt, die hauptsächlich darauf angelegt sind, den Absatz von Hybrid-Fahrzeugen zu fördern. Die Kommission verzichtet indessen darauf, eine bestimmte Antriebsart vorzuschreiben. Stattdessen will sie die Autohersteller verpflichten, die durchschnittlichen CO2-Emissionen von neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis zum Jahr 2030 um 30 Prozent unter die Werte des Jahres 2021 zu senken. Als Zwischenziel soll bis 2025 eine Minderung um 15 Prozent erreicht werden.

Zusätzlich zur Begrenzung des zulässigen CO2-Ausstoßes kündigte die Kommission eine Reihe weiterer Anreize an, um den "Übergang zu emissionsarmen und emissionsfreien Fahrzeugen" zu beschleunigen. Auch hier liegt der Schwerpunkt auf emissionsarmen Fahrzeugen, genauer gesagt auf Hybrid-Fahrzeugen, die sowohl über einen Verbrennungsmotor als auch über einen Elektromotor verfügen.

"Höhere Arbeitsintensität bei Hybridfahrzeugen wirkt sich positiv auf Beschäftigung aus"

"Mehr als 80 Prozent der Neuwagen im Jahr 2030 werden nach wie vor einen Verbrennungsmotor haben", schreibt die Kommission in einem "Factsheet" zu ihren Vorschlägen. Obwohl die Herstellung von Elektrofahrzeugen gegenüber Fahrzeugen mit einem Verbrennungsmotor weniger arbeitsintensiv ist, seien deshalb keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung in der Autoindustrie zu erwarten. Vielmehr werde sich "die höhere Arbeitsintensität bei der Herstellung aufladbarer Hybridfahrzeuge gegenüber konventionellen Fahrzeugen sowie ausschließlich mit Batterie betriebenen Elektrofahrzeugen positiv auf die Beschäftigung in der Automobilindustrie auswirken". Erst langfristig sei damit zu rechnen, "daß die Beschäftigung in der Herstellung von Elektrofahrzeugen und in damit verbundenen Sektoren steigen wird, während sie in Sektoren im Bereich der konventionellen Fahrzeuge voraussichtlich sinken wird".

Höherer Anteil an emissionsarmen Autos mindert CO2-Vorgaben für Rest der Produktpalette

Im übrigen ist die offizielle Verlautbarung der Kommission wenig konzis. Wie so oft steht die wabernde Textfülle im umgekehrten Verhältnis zum Informationsgehalt. Berichten aus anderen Quellen zufolge soll ein zusätzlicher Anreiz für emissionsarme Fahrzeuge dadurch entstehen, daß einzelne Autohersteller einen Ablaß auf die Verpflichtung zur CO2-Minderung ihrer konventionellen Fahrzeugpalette beanspruchen können, wenn sie dafür mehr emissionsarme Fahrzeuge auf die Straße bringen. Die CO2-Bonuspunkte für den konventionellen Produktionsbereich gäbe es demnach dann, wenn der Anteil der emissionsarmen Fahrzeuge an der Gesamtproduktion eines Herstellers bis 2025 mehr als 15 Prozent und bis 2030 mehr als 30 Prozent beträgt.

 

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