Februar 2016

160209

ENERGIE-CHRONIK


Vierte Ausschreibung für PV-Anlagen wieder im Gebotspreisverfahren

Die Bundesnetzagentur gab am 4. Februar die vierte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bekannt. Sie wird wieder - wie schon in der ersten Runde (150101) – im Gebotspreisverfahren durchgeführt, während bei der zweiten und dritten Ausschreibung das Einheitspreisverfahren zur Anwendung kam (150615). Das Ausschreibungsvolumen ist mit 125 Megawatt um 75 Megawatt geringer als bei der letzten Runde. Der Höchstwert und damit der maximal zu bietende Wert hat sich dagegen im Vergleich zur dritten Ausschreibung nicht geändert und beträgt weiterhin 11,09 Cent pro Kilowattstunde. Die Gebote können bis 1. April abgeben werden.

Bei der vierten Ausschreibung können erstmalig Gebote für Projekte abgegeben werden, die sich auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten befinden. Dabei handelt es sich um solche Gebiete, auf denen die landwirtschaftliche Nutzung durch naturbedingte Nachteile behindert ist. Genauere Informationen sind bei den zuständigen Landesbehörden zu erfragen; die Bundesnetzagentur stellt eine Liste dieser Behörden auf ihrer Internetseite bereit.

Bei der dritten Ausschreibung, deren Ergebnisse die Bundesnetzagentur am 6. Januar bekanntgab, wurde ein einheitlicher Zuschlagswert von 8,00 Cent pro Kilowattstunde erzielt. Er war damit niedriger als der in der zweiten Runde erzielte Wert von 8,49 Cent/kWh, der ebenfalls im Einheitspreisverfahren (uniform pricing) zustande kam. Bei der ersten Ausschreibung, die im Gebotspreisverfahren erfolgte, hatte sich dagegen noch ein Förderaufwand von durchschnittlich 9,17 Cent/kWh ergeben (150405).

Die spannendste Frage bei der vierten Ausschreibung wird deshalb sein, ob und wieweit sich auch beim Gebotspreisverfahren der Förderaufwand senken läßt. Beim Gebotspreisverfahren bekommen die erfolgreichen Bewerber eine individuelle Förderung, die der Höhe ihres Angebots entspricht. Beim Einheitspreisverfahren erhalten sie dagegen eine einheitlichen Förderbetrag auf Grundlage des teuersten Angebots, das noch einen Zuschlag erhalten hat.

 

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